Chef de Cuisine
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Wenn die Forenregeln durchgesetzt werden hat er Recht.
2.1.1
Die Verherrlichung von verurteilten Kriegsverbrechern und anerkannten Terrororganisationen wird nicht geduldet und mit einer Verwarnung bestraft.
Das gibt der Regelkatalog wohl so nicht her. Paradox: Im konkreten Fall wäre die Verherrlichung von Jadranko Prlic verboten, weil er (lebend) verurteilt wurde. Franjo Tudjman (Prljics Chef und der Kopf dieser Vereinigung) ist tot und im juristischen Sinne kann er nicht als verurteilt gelten, auch wenn die Urteilsschrift beide betrifft.
Der Regelkatalog hat an dieser Stelle eine Lücke, da praktisch auch Milosevic, ja sogar Arkan verherrlicht werden dürfen. Beide sind *nicht* verurteilt worden.
Eine korrekte Formulierung für eine Sanktion müsste lauten:
2.1.1
Die Verherrlichung von verurteilten Kriegsverbrechern oder Personen die in Anklageschriften und darauf basierenden Urteilen belastend erwähnt werden, ist nicht zulässig. Eben so ist die Verherrlichung von anerkannten Terrororganisationen (basierend auf offiziellen Terrorlisten der EU) verboten und wird mit einer Verwarnung bestraft.