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Kopftuch Verbot bleibt in der Türkei bestehen an Uni's etc.

lupo-de-mare

Gesperrt
Donnerstag, 10. November 2005
Niederlage für Erdogan
Kopftuchverbot an Uni rechtens

Das Kopftuchverbot an Hochschulen in der Türkei verstößt nicht gegen die Grundrechte auf Bildung und Religionsfreiheit. Das entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

Das Gericht wies die Klage einer türkischen Medizinstudentin zurück - zum Missfallen der islamisch-konservativen Regierung in Ankara, die sich für eine Abschaffung des Verbots einsetzt. Die 32-Jährige war 1998 von der Universität Istanbul ausgeschlossen worden, weil sie sich geweigert hatte, ihr Kopftuch innerhalb der Hochschule abzulegen. Die Klägerin war daraufhin an die Universität Wien gewechselt.

In ihrer Entscheidung beriefen sich die Straßburger Richter vor allem auf den Schutz von Demokratie und Pluralismus sowie auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Sie räumten zwar ein, dass die Klägerin durch das Verbot daran gehindert wurde, ihre Religiosität zu zeigen und an Vorlesungen teilzunehmen. Die türkische Gesetzgebung verfolge aber das höher zu wertende Ziel, die Rechte und Freiheiten Dritter sowie die öffentliche Ordnung zu schützen.

Mit Unverständnis reagierte der türkische Außenminister Abdullah Gül auf das Urteil. Auf der einen Seite sei von religiösen Rechten und Freiheiten für die Minderheiten in der Türkei die Rede, auf der anderen Seite würden die Rechte der Mehrheit beschnitten. Die Oppositionspartei CHP meinte dagegen, die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan müsse sich nach diesem Urteil entscheiden, ob sie Ja zur Europäischen Union oder aber zum Kopftuch sagen wolle.

Die Straßburger Richter betonten, das Kopftuchverbot hindere den türkischen Staat daran, eine bestimmte Religion zu bevorzugen und sorge damit für Religions- und Gewissensfreiheit. Da durch das Kopftuchverbot niemand seinen Glauben öffentlich zur Schau stellen dürfe, würden zudem Anders- oder Ungläubige vor Repressionen durch den Staat oder durch religiöse Fundamentalisten geschützt.

http://www.n-tv.de/600256.html
 
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