Die ehemalige serbische Staatsanwaltschaft des Kreisgerichts Priština/Prishtinë (derzeit in Niš) wirft Çeku Verbrechen an serbischen Zivilisten in Kosovo vor. Sie erließ am 18. März 2002 einen Haftbefehl gegen ihn, den Serbiens Innenministerium am 4. Juni 2002 an Interpol weiter leitete. Nach Angaben von Interpol sei Çeku zu keinem Zeitpunkt Subjekt eines internationalen Haftbefehls (Red Notice) gewesen, sondern durch eine von serbischen Behörden am 4. Juni 2002 über National Central Bureau (Interpol) in Belgrad übermittelte Verbreitungsanzeige (Diffusion Notice) in einer Interpol-Datenbank als gesuchte Person vermerkt gewesen.[1]
Serbiens Behörden hatten 2003 vergeblich eine Anklage gegen Çeku vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien angestrebt.
Serbiens Behörden hatten 2003 vergeblich eine Anklage gegen Çeku vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien angestrebt.
