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Kriminelle Ausländer sitzen ihre Strafe fast immer in der Schweiz ab

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Kriminelle Ausländer sitzen ihre Strafe fast immer in der Schweiz ab

Von Verena Vonarburg, Bern. Aktualisiert am 19.10.2010 24 Kommentare



Seit 2004 können Straftäter gegen ihren Willen in ein Gefängnis in ihrem Heimatstaat überstellt werden. Doch dieses System funktioniert schlecht.
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Voll bis überfüllt: Schweizer Gefängnis, hier eine Zelle in Regensdorf.
Bild: Keystone
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Ein Platz in einer Strafanstalt ist teuer – für den Steuerzahler. Angesichts eines Ausländeranteils von 70 Prozent und vollen bis überfüllten Schweizer Gefängnissen wünscht sich die Politik schon seit Jahren, dass möglichst viele verurteilte Ausländer ihre Strafe in ihren Heimatstaaten absitzen. Nicht nur aus finanziellen Erwägungen, sondern auch, damit die Täter nach Verbüssung der Strafe rasch wieder ins eigene kulturelle Milieu integriert werden.
Die Möglichkeit, dass ein Verurteilter seine Strafe im Ausland absitzt, existiert durchaus. Seit 1988 können gemäss einem Übereinkommen des Europarates Straftäter überstellt werden, wenn sie einverstanden sind. Seit 2004 kann das auch gegen deren Willen geschehen. Der Effekt ist allerdings sehr bescheiden: In den letzten zehn Jahren haben sich im Durchschnitt rund 20 Häftlinge jährlich freiwillig gemeldet. Und ohne ihr Einverständnis sind bisher nur 4 an ihre Heimatstaaten ausgeliefert worden: zwei an Österreich, einer an Deutschland und einer an Serbien, wie Erwin Jenni, Fachbereichsleiter Auslieferungen beim Bundesamt für Justiz, sagt. Die Schweiz habe «wesentliche Anstrengungen unternommen», die Zahl zu erhöhen, hat der Bundesrat in diesem Jahr in seiner Antwort auf eine Interpellation von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli festgehalten. Und dennoch steigen die Zahlen nicht. Das Problem ist beim mangelnden Interesse und den langen Verfahren zu suchen.
Gefängnisplätze kosten viel
Auch Staaten, die an sich die Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, tun sich schwer, tatsächlich delinquente eigene Bürger zurückzunehmen. Kein Wunder: Die Kriminellen würden in ihren Staaten teure Gefängnisplätze belegen. Die Schweiz beteiligt sich wie auch alle anderen Unterzeichnerstaaten nicht an diesen Kosten.
Es geht aber nicht nur ums Geld. Wer zur Rückkehr gezwungen wird, so eine weitverbreitete Befürchtung, den könne man nicht wirklich gut resozialisieren. Zudem kann ein Staat das Gesuch eines anderen um Überstellung eines Gefangenen ohne Grund ablehnen: Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Staat einen delinquenten Bürger aufnehmen muss.
Zu wenig Haftzeit
In jedem Fall dauern die einzelnen Verfahren lange, wie Erwin Jenni aus Erfahrung weiss: «Ein Jahr kann da sehr rasch vorbeigehen.» So geschehe es häufig, dass gar nicht mehr genügend restliche Haftzeit übrig bleibe, um ein Gesuch überhaupt zu rechtfertigen. Das Europaratsabkommen schreibt mindestens sechs Monate Haft vor, die noch zu verbüssen sind.
In der Praxis, heisst es beim Bund, sei dieser Zeitraum zu knapp bemessen. Wenn nicht mindestens noch ein Jahr Strafe übrig bleibe, versuche man es gar nicht erst. Weil die Erfolgsaussichten gering sind, verzichten die Kantone darum oft auf solche Verfahren, und der Bund stellt kein entsprechendes Gesuch. Angewandt wird die Praxis deshalb nur bei sehr schweren Delikten, deshalb auch die geringe Zahl.
Verhandlungen laufen
Zudem gibt es noch immer eine Reihe von Staaten, die das Abkommen nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, wonach Häftlinge auch gegen ihren Willen heimgeschafft werden können – auch Staaten, die überdurchschnittlich viele Häftlinge in der Schweiz haben wie Albanien, Italien, Portugal und die Türkei.
Ein spezielles Problem bietet in dieser Hinsicht der Balkan. Hier sind dem Bundesrat zufolge Verhandlungen im Gang mit Kosovo, Mazedonien, Serbien und Montenegro. «Noch liegen hier keine Resultate vor», sagt Françoise Nicati, Expertin für Rechtshilfe im Bundesamt für Justiz. «Die Idee wäre schon, dass auch hier Leute die Strafe im Heimatstaat verbüssen, ohne dass sie damit einverstanden sind.» Mit Kosovo hofft der Bund, noch in diesem Jahr ein Abkommen abschliessen zu können. Das Bundesamt für Justiz bestätigt eine Meldung der «NZZ am Sonntag», wonach diese Woche in Pristina eine Verhandlungsrunde stattfindet.
Separate bilaterale Verträge
Staaten, die das Europaratsabkommen nicht unterschreiben wollen, versucht die Schweiz mit separaten bilateralen Verträgen für die Gefangenenübergabe zu motivieren. Jüngstes Resultat: ein Überstellungsvertrag mit Peru. Sind beide Staaten und der Betroffene einverstanden, kann ein Schweizer oder ein Peruaner in eine Strafanstalt in der Heimat verlegt werden. Derzeit bemüht sich die Schweiz auch mit anderen Ländern in Südamerika um solche Verträge. Es geht dabei hauptsächlich um Drogendelikte und in erster Linie um Schweizer, die deswegen in Lateinamerika verhaftet werden.
Unlängst hat eine Schweizer Drogenkurierin Schlagzeilen gemacht, die ein paar Jahre lang in einem peruanischen Gefängnis sass, bis sie begnadigt wurde und schliesslich im September in die Schweiz zurückreisen durfte. Wäre das Abkommen bereits früher in Kraft gewesen, hätte sie Chancen gehabt, ihre Strafe im Frauengefängnis von Hindelbank zu verbüssen.
 
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