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Gerichts-Entscheid Langenthaler Moschee bekommt kein Minarett
LANGENTHAL - BE - Das Berner Verwaltungsgericht hat entschieden: Auf dem Dach des islamischen Kulturzentrums in Langenthal darf nun doch kein Minarett gebaut werden. Obwohl das Baugesuch noch vor der Minarett-Abstimmung eingereicht wurde.
http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/langenthaler-moschee-bekommt-kein-minarett-id1833565.html
Der Streit um das islamische Zentrum in Langenthal tobt seit Jahren. Die Gemeinde und die kantonale Baudirektion lehnten die Beschwerden gegen den geplanten Umbau des Kulturzentrums ab und erteilten die Baubewilligung für das Minarett.
Die Gegner des Türmchens zogen dieses Urteil ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses heisst nun deren Beschwerde teilweise gut. Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.
Während die Dachkuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweise, sei das Minarett als reine Symbolbaute im Sinne der kommunalen Bauordnung keine zulässige Dachaufbaute, kam das Verwaltungsgericht nun zum Schluss.
Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung von heute hervorgeht. Dass der Dachaufbau des Minaretts nicht dem Gemeindebaureglement der Stadt Langenthal entspreche, hätte der Verwaltung eigentlich bereits vor Jahren einleuchten müssen, schreibt das Komitee.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. (sda/dra)
LANGENTHAL - BE - Das Berner Verwaltungsgericht hat entschieden: Auf dem Dach des islamischen Kulturzentrums in Langenthal darf nun doch kein Minarett gebaut werden. Obwohl das Baugesuch noch vor der Minarett-Abstimmung eingereicht wurde.
http://www.blick.ch/news/schweiz/bern/langenthaler-moschee-bekommt-kein-minarett-id1833565.html
Der Streit um das islamische Zentrum in Langenthal tobt seit Jahren. Die Gemeinde und die kantonale Baudirektion lehnten die Beschwerden gegen den geplanten Umbau des Kulturzentrums ab und erteilten die Baubewilligung für das Minarett.
Die Gegner des Türmchens zogen dieses Urteil ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses heisst nun deren Beschwerde teilweise gut. Umstritten war insbesondere die Frage, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Aufbauten zu taxieren sind.
Während die Dachkuppel als Oberlicht einen Bezug zum Gebäude aufweise, sei das Minarett als reine Symbolbaute im Sinne der kommunalen Bauordnung keine zulässige Dachaufbaute, kam das Verwaltungsgericht nun zum Schluss.
Das Aktionskomitee Stopp Minarett Langenthal nahm den Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie aus einer Mitteilung von heute hervorgeht. Dass der Dachaufbau des Minaretts nicht dem Gemeindebaureglement der Stadt Langenthal entspreche, hätte der Verwaltung eigentlich bereits vor Jahren einleuchten müssen, schreibt das Komitee.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden. (sda/dra)
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