E
Emir
Guest
Ein von 30 auf 10 Prozent reduzierter Körperschaftssteuersatz und eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erleichtern Investitionen in Bosnien-Herzegowina.
Österreich ist ein Top-Investor in Bosnien-Herzegowina. Der seit 1.1.2008 von 30 auf 10 Prozent reduzierte Körperschaftssteuersatz macht Investitionen in diesem Land noch attraktiver. Erfolgt der Erwerb eines Unternehmes durch die Übernahme der Gesamtheit seiner Wirtschaftsgüter (Asset Deal), ist für die Übertragung von Verträgen grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Vetragspartners erforderlich, allerdings gehen Arbeitsverträge von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Für die vor dem Zeitpunkt des Übergangs bestehenden unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten haftet neben dem Veräußerer auch der Erwerber, allerdings betraglich begrenzt mit dem Wert der erworbenen Wirtschaftsgüter.
Umstellung
Die derzeit laufende Umstellung des Handelsregisters auf ein elektronisches, dezentral abrufbares System sollte nächstes Jahr abgeschlossen sein. Das Grundbuch ist für die großen Städte bereits elektronisch verfügbar. Im Gegensatz zur Rechtslage in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Verschmelzungen mit einer bosnischen Gesellschaft derzeit nicht möglich, Verschmelzungen sind daher nur zwischen zwei bosnischen Gesellschaften zulässig. Zusammenschlüsse (einschließlich der Erwerb von Unternehmen) bedürfen der Genehmigung der bosnischen Wettbewerbsbehörde, sofern die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatz- oder Marktanteilsschwellenwerte erreichen, etwa wenn der weltweite Gesamtumsatz aller beteiligter Unternehmen (Erwerber und Zielunternehmen) im Vorjahr umgerechnet 51 Millionen € erreicht hat und wenigstens ein beteiligtes Unternehmen in Bosnien registriert ist. Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung hat zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens beigetragen.
M&A in Bosnien-Herzegowina
Österreich ist ein Top-Investor in Bosnien-Herzegowina. Der seit 1.1.2008 von 30 auf 10 Prozent reduzierte Körperschaftssteuersatz macht Investitionen in diesem Land noch attraktiver. Erfolgt der Erwerb eines Unternehmes durch die Übernahme der Gesamtheit seiner Wirtschaftsgüter (Asset Deal), ist für die Übertragung von Verträgen grundsätzlich die Zustimmung des jeweiligen Vetragspartners erforderlich, allerdings gehen Arbeitsverträge von Gesetzes wegen auf den Erwerber über. Für die vor dem Zeitpunkt des Übergangs bestehenden unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten haftet neben dem Veräußerer auch der Erwerber, allerdings betraglich begrenzt mit dem Wert der erworbenen Wirtschaftsgüter.
Umstellung
Die derzeit laufende Umstellung des Handelsregisters auf ein elektronisches, dezentral abrufbares System sollte nächstes Jahr abgeschlossen sein. Das Grundbuch ist für die großen Städte bereits elektronisch verfügbar. Im Gegensatz zur Rechtslage in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sind grenzüberschreitende Verschmelzungen mit einer bosnischen Gesellschaft derzeit nicht möglich, Verschmelzungen sind daher nur zwischen zwei bosnischen Gesellschaften zulässig. Zusammenschlüsse (einschließlich der Erwerb von Unternehmen) bedürfen der Genehmigung der bosnischen Wettbewerbsbehörde, sofern die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatz- oder Marktanteilsschwellenwerte erreichen, etwa wenn der weltweite Gesamtumsatz aller beteiligter Unternehmen (Erwerber und Zielunternehmen) im Vorjahr umgerechnet 51 Millionen € erreicht hat und wenigstens ein beteiligtes Unternehmen in Bosnien registriert ist. Eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung hat zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens beigetragen.
M&A in Bosnien-Herzegowina