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Gelöschtes Mitglied 11254
Guest
[h=3]WIEN. Fast sieben Millionen Euro bekommen die Bundesparteien dank neuer Parteienförderung schon für das heurige Jahr zusätzlich aus der Staatskasse: Mit dem heutigen Parlamentsbeschluss besiegeln SPÖ und ÖVP das Inkrafttreten der neuen Fördersummen per 1. Juli.[/h] Damit verabschiedet sich die Regierung vom selbst gesteckten Sparziel: Noch bei der Präsentation des Sparpakets im Februar hatten Kanzler Werner Faymann (SP) und Vize Michael Spindelegger (VP) gelobt, auch bei der Parteienförderung zu kürzen.
Faymanns Verteidigungslinie: „Wir müssen Parteien in einer Demokratie Mittel zur Verfügung stellen.“ Die Steigerung von 2,41 auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem ist für ihn – auch wegen der abgeschafften Wahlkampfkostenrückerstattung – keine Beinahe-Verdoppelung: „Ich sehe keine so dramatische Erhöhung, sondern ein ausgewogenes Paket.“
Spindelegger erklärte gar, bei Berücksichtigung von Bundes- und Länderförderungen könnte ein Minus für die Parteien herauskommen. Tatsächlich ist noch offen, wie die Länder die Vorgaben umsetzen, eine Verringerung ist aber unwahrscheinlich. Weshalb die Oppositionsparteien auch gestern Kritik an der Erhöhung im Bund übten. Diese sei „unanständig“, erst recht, weil sie „auf Zuruf“ des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (VP) geschehen sei, sagte Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Pröll hatte gegen die Offenlegung der Parteifinanzen zunächst ein Veto eingelegt und eine „Harmonisierung“ der Parteienförderung gefordert – die er mit dem Korridor (siehe Artikel rechts) umgesetzt sieht.
Den Grünen warf wiederum FP-Generalsekretär Herbert Kickl vor, der Regierung einen „Freifahrtschein“ ausgestellt zu haben. Die Grünen haben mit der Regierung die Offenlegung der Parteispenden verhandelt, die Parteienförderung von den Gesprächen aber ausgenommen. BZÖ-Chef Josef Bucher sagte: „Man kann auch mit weniger Geld auskommen.“
Den Wahrheitsbeweis will freilich keiner antreten: Wenn die Förderung erhöht werde, müsse man das Geld im Sinne der Chancengleichheit annehmen, hieß es aus den Parteien. Oder, wie Grünen-Vize Werner Kogler formuliert: „Zum Marathon tritt auch nicht einer in Laufschuhen und ein anderer in löchrigen Gummistiefeln an.“
Der Wähler zählt und zahlt
Auf Bundesebene beschert die Neuregelung den Parteien ein saftiges Plus: Zwar wird die Wahlkampfkostenrückerstattung (zuletzt rund 14 Millionen Euro) gestrichen, die jährliche Parteienförderung steigt aber von 15,3 auf 29,1 Millionen Euro (4,60 Euro pro Wahlberechtigtem). Der Ausfall wird damit überkompensiert.
Verteilt wird das Geld auf die Bundesparteien nach ihrer Stärke: Zunächst bekommen alle im Nationalrat vertretenen Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten einen Grundbetrag von jeweils 218.000 Euro. Der Rest wird entsprechend der Wählerstimmen verteilt. Hier profitieren auch Parteien, die nicht im Parlament sind: Ab zumindest einem Prozent der Wählerstimmen bekommen sie einmalig 2,5 Euro pro Wähler. Auf Länder- und Gemeindeebene muss die Parteienförderung künftig jeweils zwischen 3,10 und 11 Euro liegen – macht für beide Ebenen zusammen maximal 22 Euro.
Minimale Kürzungen notwendig
Von den neun Bundesländern müssen damit Oberösterreich und Wien ihre Förderungen kürzen: Inklusive Gemeindeebene liegen sie derzeit bei 24 Euro Förderung pro Wahlberechtigtem. Alle anderen Länder bewegen sich mit ihren Parteienförderungen schon jetzt im Korridor, Änderungen sind nicht absehbar.
Mehr statt weniger Parteienförderung: Rot-schwarzer Rechtfertigungsversuch | Nachrichten.at
Parteienförderung: Österreich ist Vizeweltmeister « DiePresse.com
..........typisch spöövp.....wenn's dann um was wichtiges geht ist kein geld mehr da......
Faymanns Verteidigungslinie: „Wir müssen Parteien in einer Demokratie Mittel zur Verfügung stellen.“ Die Steigerung von 2,41 auf 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem ist für ihn – auch wegen der abgeschafften Wahlkampfkostenrückerstattung – keine Beinahe-Verdoppelung: „Ich sehe keine so dramatische Erhöhung, sondern ein ausgewogenes Paket.“
Spindelegger erklärte gar, bei Berücksichtigung von Bundes- und Länderförderungen könnte ein Minus für die Parteien herauskommen. Tatsächlich ist noch offen, wie die Länder die Vorgaben umsetzen, eine Verringerung ist aber unwahrscheinlich. Weshalb die Oppositionsparteien auch gestern Kritik an der Erhöhung im Bund übten. Diese sei „unanständig“, erst recht, weil sie „auf Zuruf“ des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (VP) geschehen sei, sagte Grünen-Chefin Eva Glawischnig. Pröll hatte gegen die Offenlegung der Parteifinanzen zunächst ein Veto eingelegt und eine „Harmonisierung“ der Parteienförderung gefordert – die er mit dem Korridor (siehe Artikel rechts) umgesetzt sieht.
Den Grünen warf wiederum FP-Generalsekretär Herbert Kickl vor, der Regierung einen „Freifahrtschein“ ausgestellt zu haben. Die Grünen haben mit der Regierung die Offenlegung der Parteispenden verhandelt, die Parteienförderung von den Gesprächen aber ausgenommen. BZÖ-Chef Josef Bucher sagte: „Man kann auch mit weniger Geld auskommen.“
Den Wahrheitsbeweis will freilich keiner antreten: Wenn die Förderung erhöht werde, müsse man das Geld im Sinne der Chancengleichheit annehmen, hieß es aus den Parteien. Oder, wie Grünen-Vize Werner Kogler formuliert: „Zum Marathon tritt auch nicht einer in Laufschuhen und ein anderer in löchrigen Gummistiefeln an.“
Der Wähler zählt und zahlt
Auf Bundesebene beschert die Neuregelung den Parteien ein saftiges Plus: Zwar wird die Wahlkampfkostenrückerstattung (zuletzt rund 14 Millionen Euro) gestrichen, die jährliche Parteienförderung steigt aber von 15,3 auf 29,1 Millionen Euro (4,60 Euro pro Wahlberechtigtem). Der Ausfall wird damit überkompensiert.
Verteilt wird das Geld auf die Bundesparteien nach ihrer Stärke: Zunächst bekommen alle im Nationalrat vertretenen Parteien mit mindestens fünf Abgeordneten einen Grundbetrag von jeweils 218.000 Euro. Der Rest wird entsprechend der Wählerstimmen verteilt. Hier profitieren auch Parteien, die nicht im Parlament sind: Ab zumindest einem Prozent der Wählerstimmen bekommen sie einmalig 2,5 Euro pro Wähler. Auf Länder- und Gemeindeebene muss die Parteienförderung künftig jeweils zwischen 3,10 und 11 Euro liegen – macht für beide Ebenen zusammen maximal 22 Euro.
Minimale Kürzungen notwendig
Von den neun Bundesländern müssen damit Oberösterreich und Wien ihre Förderungen kürzen: Inklusive Gemeindeebene liegen sie derzeit bei 24 Euro Förderung pro Wahlberechtigtem. Alle anderen Länder bewegen sich mit ihren Parteienförderungen schon jetzt im Korridor, Änderungen sind nicht absehbar.
Mehr statt weniger Parteienförderung: Rot-schwarzer Rechtfertigungsversuch | Nachrichten.at
Parteienförderung: Österreich ist Vizeweltmeister « DiePresse.com
..........typisch spöövp.....wenn's dann um was wichtiges geht ist kein geld mehr da......