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Messerattacke auf Polizisten

Ares

Gesperrt
Bonn. Der Prozess gegen einen militanten Islamisten wegen Messerattacken auf Polizisten wird vor dem Bonner Landgericht neu aufgerollt. Der Deutsch-Türke war im Oktober 2012 zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Revisionsverfahren die Strafhöhe aufgrund von Rechtsfehlern wieder aufgehoben.

Der Fall gegen den mutmaßlichen Salafisten wird vom kommenden Montag an von einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichts erneut verhandelt, wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte. In dem Verfahren werde es nun um eine "angemessene Strafe" gehen. Eine höhere Strafe sei gesetzlich ausgeschlossen. Vom BGH war die Verurteilung im Oktober 2013 zwar bestätigt, aber eine zu knappe Begründung der sechsjährigen Haftstrafe beanstandet worden.


Der damals 26-jährige Mann hatte am 5. Mai 2012 an einer gewalttätigen Demonstration gegen die rechtsextreme Splitterpartei "Pro NRW" teilgenommen. Er hatte dabei eine Polizistin und einen Polizeibeamten mit gezielten Messerstichen schwer verletzt. Das Bonner Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung. Der Muslim hatte die Gewalttaten mit seiner Religion begründet.


Messerattacke auf Polizisten: Prozess gegen militanten Islamisten wird neu aufgerollt

- - - Aktualisiert - - -

2012

http://www.bild.de/news/inland/islamismus/islamist-kriegt-hartz-4-24149376.bild.html
 
Angeklagter Islamist hält Richter Koran entgegen

Bei der Neuverhandlung des Strafmaßes für eine Messerattacke auf zwei Polizisten warf ein Islamist Blätter mit dem Grundgesetz vor den Richter: Der Angeklagte lehne das Grundgesetz und Gerichte ab.
Das Bonner Landgericht hat eine sechsjährige Haftstrafe für einen Islamisten wegen Messerattacken auf Polizisten bestätigt. Der Angeklagte stehe zu seinen Taten, habe seine "rechtsfeindliche Gesinnung" bekräftigt und sei auch weiter zu Gewalt bereit, teilte das Gericht am Montag zur Begründung mit. Im Saal führte sich der Angeklagte respektlos gegenüber dem Richter auf.


Der 27-jährige Deutsch-Türke war im Oktober 2012 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts zu dieser Strafe verurteilt worden. Nach einer Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) musste das Strafmaß überprüft werden.
Der militante Muslim hatte im Mai 2012 in Bonn an einer Demonstration gegen die rechtsextreme Gruppierung "Pro NRW" teilgenommen. Dabei verletzte er eine Polizistin und einen Polizeibeamten mit gezielten Messerstichen in die Beine schwer. Beide klagten jetzt vor Gericht noch über psychische Spätfolgen. Ein dritter Polizist hatte eine Messerattacke abwehren können.
Im ersten Verfahren war der geständige Angeklagte im Oktober 2012 wegen Landfriedensbruchs, schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Außerdem muss er an die Opfer Schmerzensgeld zahlen. Das BGH hatte den Schuldspruch zwar bestätigt, aber eine zu knappe Begründung der Haftstrafe beanstandet.
Angeklagter lehnt Grundgesetz ab
In der Neuverhandlung zur Strafhöhe blieb der Muslim bei seiner religiös motivierten Haltung, dass Rechtsextreme von "Pro NRW" mit dem Hochhalten von Mohammed-Karikaturen den Propheten und damit auch alle Muslime beleidigt hätten. Er habe das Recht, auch mit Gewalt gegen solche Provokationen vorzugehen. "Ich habe so gehandelt, wie ein Muslim handeln sollte."
Für ihn seien nur der Koran und die Scharia maßgeblich, die ihm das Recht gäben, auch mit Gewalt gegen Ungläubige vorzugehen. Das Grundgesetz und deutsche Rechtsinstitutionen lehne er ab. Der Muslim hielt im Gerichtssaal den Koran hoch und warf Grundgesetz-Blätter vor den Richter.

http://m.welt.de/article.do?id=regi...klagter-Islamist-haelt-Richter-Koran-entgegen
 
Abschieben den Asozialen, da wo er herkommt ,
und dort für immer in den Knast, zuschließen und Schlüssel weg.
 
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