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[h=3]Vitali Kalojew verlor bei Überlingen seine gesamte Familie und erstach später den Fluglotsen Peter Nielsen. Obwohl ihn die Bluttat nicht über den Verlust hinwegtröstete, bereut er sie bis heute nicht.[/h]

Vitali Kalojew kehrt nach Verbüssung seiner Haftstrafe im November 2007 nach Russland zurück. (Bild: Keystone/AP/Alexander Zemlianichenko)
Vor zehn Jahren kamen Vitali Kalojews Frau und zwei Kinder bei der Flugzeugkollision von Überlingen ums Leben. Am 24. Februar 2004 erstach er den beim Unfall dienstleitenden Skyguide-Fluglotsen Peter Nielsen in Kloten bei dessen Haus. In einem Interview mit der Moskauer Tageszeitung «Moskovsky Komsomolets» am vergangenen Freitag rechtfertigte Kalojew seine Tat, obwohl sie den Verlust in keiner Weise erträglicher machte.
Einreiseverbot in die Schweiz
Auf dem Weg zur Gedenkfeier für die Opfer von Überlingen hatte die deutsche Polizei den als «Fluglotsenmörder» bekannt gewordenen Vitali Kalojew am Samstag am Flughafen München vorübergehend gestoppt. Kalojew durfte schliesslich weiterreisen und an der Veranstaltung teilnehmen. Grund für die Verzögerung war ein Einreiseverbot in die Schweiz, wie das EDA auf Anfrage von 20 Minuten Online bestätigt.
Bern wiederspricht allerdings der Darstellung russischer Medien, wonach die Schweiz Druck ausgeübt habe. «Aber es besteht ein Einreiseverbot in die Schweiz, das gegen Vitali Kalojew nach Verbüssen seiner Haftstrafe erlassen worden war, und sich ohne unmittelbaren Anlass auf die Vergabe von Schengen-Visa auswirkt», erklärt EDA-Sprecher George Farago. Schliesslich habe sich das Auswärtige Amt in Berlin eingeschaltet und Kalojew ein Visum für Deutschland ausgestellt.Er habe seit seiner Entlassung 2007 nie mehr von Skyguide gehört – im Unterschied zur Schweizer Justiz: Die haben ihm offenbar «für seinen Gefängnisaufenthalt» eine Rechnung über 150 000 Franken zukommen lassen. Auf die Frage, ob er gedenke, sie zu begleichen, antwortete er: «Selbst wenn ich so viel Geld besässe, würde ich es eher einem Kinderheim oder einer anderen wohltätigen Einrichtung spenden, aber sicher nicht der Schweiz.»
Keine Freunde im Knast
Auf die Frage, ob sein Leben anderes verlaufen wäre, wenn er den Fluglotsen Peter Nielsen nicht umgebracht hätte, entgegnete Kalojew: «Ich glaube nicht. Ihn zu töten, verschaffte mir keinen Trost.» Reue empfindet der Mörder trotzdem nicht. Ausser dem Schweizer Staatsanwalt habe ihm nie jemand ins Gesicht gesagt, dass er sich eines Verbrechens schuldig gemacht habe.
Nicht einmal im Gefängnis: «Als ich nach zwei Jahren erstmals im Hof herumlaufen durfte, kamen fast alle auf mich zu und äusserten Respekt für das, was ich getan hatte», sagte Kalojew. Freunde fand er dort trotzdem keine: «Die sassen wegen Drogenhandels oder ähnlichem ein. Was sollte ich mit denen gemeinsam haben?»
Kalojew befindet sich im «Streit mit Gott», wie er selbst sagt, aber nicht mit dem Gesetz: «Ich hatte noch nie Ärger mit der Justiz», sagte er. «Ich hatte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. In einer solchen Situation hat jeder das Recht auf Selbstjustiz. Das Leben ist komplizierter als das Gesetz.»
(kri)

Vitali Kalojew kehrt nach Verbüssung seiner Haftstrafe im November 2007 nach Russland zurück. (Bild: Keystone/AP/Alexander Zemlianichenko)
Vor zehn Jahren kamen Vitali Kalojews Frau und zwei Kinder bei der Flugzeugkollision von Überlingen ums Leben. Am 24. Februar 2004 erstach er den beim Unfall dienstleitenden Skyguide-Fluglotsen Peter Nielsen in Kloten bei dessen Haus. In einem Interview mit der Moskauer Tageszeitung «Moskovsky Komsomolets» am vergangenen Freitag rechtfertigte Kalojew seine Tat, obwohl sie den Verlust in keiner Weise erträglicher machte.
Einreiseverbot in die Schweiz
Auf dem Weg zur Gedenkfeier für die Opfer von Überlingen hatte die deutsche Polizei den als «Fluglotsenmörder» bekannt gewordenen Vitali Kalojew am Samstag am Flughafen München vorübergehend gestoppt. Kalojew durfte schliesslich weiterreisen und an der Veranstaltung teilnehmen. Grund für die Verzögerung war ein Einreiseverbot in die Schweiz, wie das EDA auf Anfrage von 20 Minuten Online bestätigt.
Bern wiederspricht allerdings der Darstellung russischer Medien, wonach die Schweiz Druck ausgeübt habe. «Aber es besteht ein Einreiseverbot in die Schweiz, das gegen Vitali Kalojew nach Verbüssen seiner Haftstrafe erlassen worden war, und sich ohne unmittelbaren Anlass auf die Vergabe von Schengen-Visa auswirkt», erklärt EDA-Sprecher George Farago. Schliesslich habe sich das Auswärtige Amt in Berlin eingeschaltet und Kalojew ein Visum für Deutschland ausgestellt.Er habe seit seiner Entlassung 2007 nie mehr von Skyguide gehört – im Unterschied zur Schweizer Justiz: Die haben ihm offenbar «für seinen Gefängnisaufenthalt» eine Rechnung über 150 000 Franken zukommen lassen. Auf die Frage, ob er gedenke, sie zu begleichen, antwortete er: «Selbst wenn ich so viel Geld besässe, würde ich es eher einem Kinderheim oder einer anderen wohltätigen Einrichtung spenden, aber sicher nicht der Schweiz.»
Keine Freunde im Knast
Auf die Frage, ob sein Leben anderes verlaufen wäre, wenn er den Fluglotsen Peter Nielsen nicht umgebracht hätte, entgegnete Kalojew: «Ich glaube nicht. Ihn zu töten, verschaffte mir keinen Trost.» Reue empfindet der Mörder trotzdem nicht. Ausser dem Schweizer Staatsanwalt habe ihm nie jemand ins Gesicht gesagt, dass er sich eines Verbrechens schuldig gemacht habe.
Nicht einmal im Gefängnis: «Als ich nach zwei Jahren erstmals im Hof herumlaufen durfte, kamen fast alle auf mich zu und äusserten Respekt für das, was ich getan hatte», sagte Kalojew. Freunde fand er dort trotzdem keine: «Die sassen wegen Drogenhandels oder ähnlichem ein. Was sollte ich mit denen gemeinsam haben?»
Kalojew befindet sich im «Streit mit Gott», wie er selbst sagt, aber nicht mit dem Gesetz: «Ich hatte noch nie Ärger mit der Justiz», sagte er. «Ich hatte alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. In einer solchen Situation hat jeder das Recht auf Selbstjustiz. Das Leben ist komplizierter als das Gesetz.»
(kri)
