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Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen

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Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen

Sie bedrohten junge Afrikanerinnen mit dem Tod, unterzogen sie Voodoo-Ritualen und zwangen so die jungen Frauen zur Prostitution. Jetzt stehen vier Angeklagte in Frankfurt vor Gericht.

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Mit Voodoo, Drohungen und falschen Versprechungen wurden junge Afrikanerinnen nach Europa gelockt.


Weil sie junge Frauen aus Afrika mittels Voodoo-Zauber nach Europa gelockt und zur Prostitution gezwungen haben sollen, stehen vier mutmassliche Mitglieder eines Menschenhändlerrings in Deutschland erneut vor Gericht. Am Donnerstag begann vor dem Landgericht Frankfurt am Main die Neuauflage des Prozesses gegen die drei Frauen im Alter von 31 bis 36 Jahren und den 31 Jahre alte Mann. Der erste Prozess war geplatzt, weil sich der Vorsitzende Richter verletzt hatte.

Die Angeklagten sollen die Frauen mit einem Ritual aus Nigeria nach Deutschland gelockt haben. Dabei schüchterten sie laut Anklage ihre Opfer ein. Den Frauen sei gesagt worden, wenn sie den Anweisungen der Angeklagten nicht bedingungslos folgten oder gar mit der Polizei redeten, würden sie oder ihre Familien sterben oder dem Siechtum verfallen.

Mit diesen Drohungen seien die Frauen, die an Voodoo glaubten, gezwungen worden, in Bordellen in Deutschland, Schweden oder Dänemark zu arbeiten und ihre kompletten Einnahmen an die Angeklagten abzuliefern. In ihrer Heimat seien sie einem Ritual unterzogen worden, für das sie laut Anklage Fingernägel, Haare und Körperflüssigkeit abgeben mussten.

Auf langen Fussmärschen gestorben

Über den Libanon, die Türkei und Griechenland seien die Opfer nach Europa geschleust worden. Teilweise mussten sie laut Ermittlungsergebnis auf langen Fussmärschen durch die Wüste laufen. Dabei seien immer wieder Menschen gestorben, andere mit gekenterten Booten ertrunken. In den europäischen Zielländern seien die Frauen dann in Bordelle geschickt worden, obwohl ihnen in der Heimat weisgemacht worden sei, sie arbeiteten in Europa als Friseusen, Bedienungen oder Putzfrauen.

Schläge bei schlechter Leistung

Die Staatsanwaltschaft listet in der Anklageschrift 17 Fälle in der Zeit zwischen 2008 und vergangenem Jahr auf. Darin heisst es auch, die Frauen seien geschlagen worden, wenn sie nicht genügend Geld verdienten. In einem Fall habe ein Opfer einen Schwangerschaftsabbruch selbst bezahlen müssen. Die Opfer, die zum Teil nicht schreiben konnten, waren laut Anklage in Europa sozial und wirtschaftlich völlig abhängig von den Angeklagten.

Ein erster Prozess gegen die drei Frauen und einen Mann war Mitte September geplatzt, nachdem sich der Vorsitzende Richter kurz vor dem Urteil den Arm gebrochen hatte und deshalb nicht mehr weiterverhandeln konnte. Ein Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.

20.min
 
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