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Moskau erneut wegen verschwundener Tschetschenen verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland erneut für das spurlose Verschwinden von Tschetschenen verantwortlich gemacht. Die Straßburger Richter gaben den Frauen und Eltern von fünf Männern Recht, die im Sommer 2001 bei russischen Militäroperationen festgenommen wurden und seither unauffindbar sind. Es sei davon auszugehen, dass die Männer getötet wurden, heißt es in dem Urteil. Moskau muss den Hinterbliebenen nun Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 147.000 Euro zahlen.
Vier der Männer verschwanden am 18. Juli in einem tschetschenischen Dorf, wo die russische Armee an diesem Tag eine "Säuberungsaktion" vornahm. Zwei von ihnen wurden im Morgengrauen von einer Gruppe bewaffneter, vermummter und russisch sprechender Männer festgenommen und in einem Panzerfahrzeug abtransportiert. Zwei weitere wurde auf dem Weg zur Arbeit von russischen Soldaten angehalten. Sie wurden laut Augenzeugen von mehreren Schüssen getroffen und anschließend in ein Militärfahrzeug gelegt. Sechs Wochen später wurde bei einem anderen russischen Einsatz ein junger Familienvater aus seinem Haus verschleppt.
Als erschwerend wertete der Gerichtshof, dass in keinem der Fälle wirksame Ermittlungen geführt wurden: Niemand sei wegen der Verbrechen bisher zur Rechenschaft gezogen worden. Zudem habe die russische Justiz entgegen den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht alle Ermittlungsunterlagen übermittelt.
Nach Angaben der Russischen Justiz-Initiative (srji) wurde Moskau vom Straßburger Gerichtshof bislang in 105 Fällen wegen Verschleppungen von Tschetschenen verurteilt, die entweder verschollen sind oder später tot gefunden wurden. Bislang sei nur ein russischer Soldat wegen der Tötung eines Tschetschenen zur Verantwortung gezogen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, teilte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation mit
AFP: Moskau erneut wegen verschwundener Tschetschenen verurteilt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland erneut für das spurlose Verschwinden von Tschetschenen verantwortlich gemacht. Die Straßburger Richter gaben den Frauen und Eltern von fünf Männern Recht, die im Sommer 2001 bei russischen Militäroperationen festgenommen wurden und seither unauffindbar sind. Es sei davon auszugehen, dass die Männer getötet wurden, heißt es in dem Urteil. Moskau muss den Hinterbliebenen nun Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 147.000 Euro zahlen.
Vier der Männer verschwanden am 18. Juli in einem tschetschenischen Dorf, wo die russische Armee an diesem Tag eine "Säuberungsaktion" vornahm. Zwei von ihnen wurden im Morgengrauen von einer Gruppe bewaffneter, vermummter und russisch sprechender Männer festgenommen und in einem Panzerfahrzeug abtransportiert. Zwei weitere wurde auf dem Weg zur Arbeit von russischen Soldaten angehalten. Sie wurden laut Augenzeugen von mehreren Schüssen getroffen und anschließend in ein Militärfahrzeug gelegt. Sechs Wochen später wurde bei einem anderen russischen Einsatz ein junger Familienvater aus seinem Haus verschleppt.
Als erschwerend wertete der Gerichtshof, dass in keinem der Fälle wirksame Ermittlungen geführt wurden: Niemand sei wegen der Verbrechen bisher zur Rechenschaft gezogen worden. Zudem habe die russische Justiz entgegen den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht alle Ermittlungsunterlagen übermittelt.
Nach Angaben der Russischen Justiz-Initiative (srji) wurde Moskau vom Straßburger Gerichtshof bislang in 105 Fällen wegen Verschleppungen von Tschetschenen verurteilt, die entweder verschollen sind oder später tot gefunden wurden. Bislang sei nur ein russischer Soldat wegen der Tötung eines Tschetschenen zur Verantwortung gezogen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, teilte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation mit
AFP: Moskau erneut wegen verschwundener Tschetschenen verurteilt