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Musik-Klau! Hammerurteil gegen Rapper Bushido
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Bushido
Bilder des Berliner Rappers
Plagiats-Urteil des Hamburger Landgerichts: Erfolgs-Rapper Bushido Bushido hat dem zufolge große Teile seiner Hits von der weitgehend unbekannten französischen Band Dark Sanctuary geklaut
Foto: dpa
1 von 31
23.03.2010 - 17:21 UHR
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http://film.bild.de/movieDetail.aspx?s=detail&m=50&pl=t
Peinlich und teuer für Deutschlands erfolgreichsten Rapper: Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido (31) verklagt, weil er unerlaubt Musik von ihr verwendet haben soll.
Jetzt fällte das Hamburger Landgericht ein Hammerurteil, das in einigen Wochen rechtskräftig wird: Der Rapper habe in 13 Titeln sogenannte „urheberrechtlich geschützte Tonfolgen“ aus der Musik von Dark Sanctuary benutzt, hintereinander kopiert und einen neuen Text darüber gelegt.
Bushido wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, dessen Höhe sich erst ergibt, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.
Damit nicht genug: Bushidos Label „ersguterjunge“ und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht die Käufer direkt, sondern nur an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler (u. a. „The Dome“, „Bravo Hits“).
„Er schmückte sich mit fremden Federn“, begründete der Richter das Bushido-Urteil.
Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdet und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe, so das Gericht.
„Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen“, erklärte der Richter.
Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.
Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
Es geht unter anderem um diese Titel: „Sex in the City“, „Bloodsport“, „Goldrapper“, „Janine“, „Es ist ok“ und „Träne aus Blut“. Die betroffenen Alben bzw. Sampler sind unter anderen „Von der Skyline zum Bordstein“, „Bravo Hits 56“ und „The Dome Vol. 41“.
![bushido-15535298-mbqf,templateId=renderScaled,property=Bild,height=349.jpg](http://www.balkanforum.info/BILD/unterhaltung/musik/2010/03/23/bushido-musik-klau/bushido-15535298-mbqf,templateId=renderScaled,property=Bild,height=349.jpg)
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Bushido
Bilder des Berliner Rappers
Plagiats-Urteil des Hamburger Landgerichts: Erfolgs-Rapper Bushido Bushido hat dem zufolge große Teile seiner Hits von der weitgehend unbekannten französischen Band Dark Sanctuary geklaut
Foto: dpa
1 von 31
23.03.2010 - 17:21 UHR
http://film.bild.de/movieDetail.aspx?s=detail&m=50&pl=t
Peinlich und teuer für Deutschlands erfolgreichsten Rapper: Die französische Gothic-Band Dark Sanctuary hatte Bushido (31) verklagt, weil er unerlaubt Musik von ihr verwendet haben soll.
Jetzt fällte das Hamburger Landgericht ein Hammerurteil, das in einigen Wochen rechtskräftig wird: Der Rapper habe in 13 Titeln sogenannte „urheberrechtlich geschützte Tonfolgen“ aus der Musik von Dark Sanctuary benutzt, hintereinander kopiert und einen neuen Text darüber gelegt.
Bushido wurde zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, dessen Höhe sich erst ergibt, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind.
Damit nicht genug: Bushidos Label „ersguterjunge“ und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht die Käufer direkt, sondern nur an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler (u. a. „The Dome“, „Bravo Hits“).
„Er schmückte sich mit fremden Federn“, begründete der Richter das Bushido-Urteil.
Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdet und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe, so das Gericht.
„Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen“, erklärte der Richter.
Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.
Insgesamt hatten die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.
Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.
Es geht unter anderem um diese Titel: „Sex in the City“, „Bloodsport“, „Goldrapper“, „Janine“, „Es ist ok“ und „Träne aus Blut“. Die betroffenen Alben bzw. Sampler sind unter anderen „Von der Skyline zum Bordstein“, „Bravo Hits 56“ und „The Dome Vol. 41“.