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Nazis dürfen geheim bleiben

Marcin

Spitzen-Poster
[h=1]Nazis dürfen geheim bleiben[/h] Bundesverwaltungsgericht: BND muss NS-belastete Mitarbeiter nicht nennen. Kritiker sehen Pressefreiheit in Gefahr
[h=4]20.02.2013 – von Martin Krauss[/h]
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Für Bundesbehörden gilt nur ein Minimalstandard an Auskunftspflicht gegenüber der Presse, so urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
[h=4]© dpa[/h]
Der Bundesnachrichtendienst ist nicht dazu verpflichtet, einem Journalisten mitzuteilen, wie viele seiner Mitarbeiter durch eine NS-Vergangenheit belastet sind oder waren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Überhaupt gelte für Bundesbehörden kein gesondertes Auskunftsrecht der Presse, wie es in allen Landespressegesetzen geregelt ist. Bundesbehörden müssen nur eine Art Minimalstandard an Auskunftspflicht erfüllen.

Geklagt hatte der »Bild«-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure, der vom Geheimdienst Auskunft über NS-belastete Mitarbeiter haben wollte. Die Behörde hatte eine Auskunft abgelehnt – zunächst mit dem Hinweis, der Aufwand wäre zu groß. »Erst im Laufe des Verfahrens hat der Vertreter des Bundes geäußert, dass der BND als Bundesbehörde nicht zur Auskunft nach dem Landespressegesetz verpflichtet sei«, sagte Saure der Jüdischen Allgemeinen.

Struktur Darin liegt die besondere Bedeutung des Prozesses: Die Auskunftspflicht von Behörden ist in Deutschland in den Landespressegesetzen geregelt; ein Bundespressegesetz gibt es aufgrund der förderalen Struktur nicht.

Saures Anwalt Christoph Partsch sagte dieser Zeitung: »Seit den 60er-Jahren wird die Auskunftspflicht, die in den Landespressegesetzen festgelegt ist, auch auf Bundesbehörden angewandt. Das hat der BND auch so gesehen. Nun hat das BMI in seiner Stellungnahme eine neue Ansicht vertreten: Danach sollen die landespresserechtlichen Auskunftsansprüche nicht mehr auf Bundesbehörden anwendbar sein. Das ist neu und steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung.«

Bundespressegesetz In der Tat stellte das Fehlen eines Bundespressegesetzes bislang kein Problem dar. Joachim Bohm, der sich als Vertreter des Bundesinteresses am Bundesverwaltungsgericht in die Klage eingeklinkt hatte, sagt jedoch, er wundere sich, dass das bislang noch niemandem aufgefallen sei.

»Ein Landespressegesetz kann Bundesbehörden nicht zu etwas zwingen.« Um eine Beschneidung des Presserechts gehe es nicht, beteuerte Bohm gegenüber der Jüdischen Allgemeinen. Er selbst spreche auch nicht für das Bundesinnenministerium und schon gar nicht für den Bundesnachrichtendienst. »Mich interessieren die verfassungsrechtlichen Fragen, nicht die Inhalte.«

Verweigerung Um Inhalte ging es aber allen anderen Prozessbeteiligten. »Ich glaube nicht, dass sich der BND einen Gefallen mit der Verweigerung der Auskunft tut«, sagt Saure, »so entstehen doch nur Spekulationen.« Er hatte ganz konkret wissen wollen, wie viele Mitarbeiter des BND in den Jahren zwischen 1950 und 1980 frühere Mitglieder der NSDAP, Angehörige der SS, der Gestapo oder der Abteilung »Fremde Heere Ost« gewesen waren. Diese Auskunft war ihm verweigert worden.

Dem Vernehmen nach ist das Archiv des BND noch nicht vollständig erschlossen – das hätte dem Dienst zu viel Arbeit gemacht. Zudem wies der Geheimdienst den »Bild«-Chefreporter darauf hin, dass es doch eine Historikerkommission gebe, die sich der NS-Vergangenheit der Mitarbeiter von BND und dessen Vorläuferorganisation, dem Amt Gehlen, widme.

Auf die Ergebnisse der – ihrerseits umstrittenen – Historikerkommission will Saure nicht warten. Seit Jahren recherchiert er über die NS-Belastung deutscher Behörden. Die Herausgabe der Akten zum Organisator der »Endlösung«, Adolf Eichmann, hatte er gerichtlich erzwungen: Er konnte vor zwei Jahren durch den zufälligen Fund einer Karteikarte nachweisen, dass der BND bereits 1952 den argentinischen Aufenthaltsort und dort benutzten Namen des Massenmörders kannte – ohne je daran zu denken, aktiv zu werden. Auch den Fall des NS-Verbrechers Alois Brunner recherchierte Saure, bis die Behörden die Akten vernichteten. »Da stellt sich die Frage natürlich, warum geschieht das?«, fragt der Journalist.

Kompetenz Kaum ein Beobachter hält es für eine zufällig bemerkte Diskrepanz in der Verteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern, die zur jetzigen Verweigerungshaltung des BND führte. Der SPD-Bundestagsabgeordnete
Burkhard Lischka erklärte im Deutschlandfunk, er halte das Verhalten des Bundesinnenministeriums für skandalös – »sowohl in dem konkreten Fall, wo es um ein absolut berechtigtes Anliegen geht, wo ich auch dieses Mauern nicht verstehe, und natürlich auch, was offensichtlich seine Haltung zur Pressefreiheit generell angeht«.

Ulrich Janßen, Vorsitzender der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di erklärte, ihm leuchte nicht ein, »dass der in den Landespressegesetzen verankerte Auskunftsanspruch der Presse nur noch gegenüber kommunalen und Landesbehörden gelten soll, aber nicht mehr für Bundesbehörden wie zum Beispiel Ministerien oder Nachrichtendienste«. Was ausgerechnet bei der verweigerten Auskunft zur NS-Belastung von BND-Mitarbeitern geschehe, sei ein »Eingriff in die Pressefreiheit«. Auch Michael Konken, Vorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), warnte, dass es künftig »vom Gutdünken einer Bundesbehörde abhängt, ob und wann welche Journalisten von Bundesbehörden Informationen bekommen«.

Peter Schaar, der Datenschutzbeauftragte des Bundes, hatte vor der Leipziger Verhandlung im »Tagesspiegel« erklärt, das jetzt für Journalisten bemühte Informationsfreiheitsgesetz stelle »einfach keinen Ersatz für Presseauskunftsrechte« dar, schon weil es nicht für Nachrichtendienste gelte.

Jüdische Allgemeine / POLITIK / Leipzig - Nazis dürfen geheim bleiben
 
Ja immer schön Nazis erwähnen, das macht die eigene Sache glaubhaft.

Es ist in meinen augen völlig nachvollziehbar, das Landesgesetze zur Informationspflicht nicht für Bundesbehörden gelten (können). Dann würden für Bundesbehörden und -ministerien ja unterschiedliche Regelungen gelten, nach Sitz der Behörde oder des Antragstellers oder des zugehörigen Ministeriums????

Sollen die heulenden SPD-Tanten eben eine Bundespressegesetz in Bundestag einbringen.

Bei der Frage finde ich auch, dass sich die Frage der Kosten stellt. Ist das eine Frage von allgemeinem Interesse und wer entscheidet das? Ich kann sie ohne Untersuchung beantworten, jede Menge ehemalige NSDAP-Parteimitglieder (keine Sorge, waren die guten Nazis, ist wie mit den Raketen). Wer will kann auf Wikipedia den Rest lesen. Insofern stellt sich die Frage was bringt die konkrete Zahl 33%, 50% oder 67%? Da waren genügend Leute die entweder aus politischer Gesinnung aber wahrscheinlich meist aus simpler Loyalität ihre Kumpels in Südamerika gedeckt haben. Waren andere Zeiten, in Spanien sind jede Menge Leute eines natürlichen Todes gestorben und alle wussten es.

Geschichte

Vorläufer und Ursprung des BND war die Organisation Gehlen (benannt nach dem Gründer der Organisation, dem ehemaligen Generalmajor der Wehrmacht Reinhard Gehlen). Vorläufer in US-Diensten war „Operation Rusty“ unter Gehlen.

Gehlen und seinen Vertrauten, war es gelungen, das gesamte Archiv der Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) des einstigen deutschen Generalstabs Anfang 1945 aus dem Hauptquartier des Heeresgeneralstabs nach Bayern zu transportieren und 50 Stahlkisten zu vergraben. Nach Verhören im Kriegsgefangenenlager und in einem speziellen Vernehmungslager in Virginia erkannten die US-Nachrichtendienstler die Bedeutung von Gehlens Kenntnissen und seines Archivs. Daraufhin wurde die Organisation Gehlen von den US-amerikanischen Besatzungsbehörden aus ehemaligen Mitarbeitern der FHO, die von 1931 bis 1945 für die Bewertung der Feindlage durch Beschaffung und Auswertung von Nachrichten zuständig war, Ende 1946 1945 gebildet. [SUP][28][/SUP].
Sitz der Organisation war seit dem 6. Dezember (Nikolaustag) 1947 die ehemalige „Rudolf-Heß-Siedlung“ in Pullach bei München. Dieses Datum verschaffte dem BND-Hauptquartier den Spitznamen „Camp Nikolaus“. Gegenüber anderen Nachrichtendiensten aus der Zeit des Nationalsozialismus hatte Gehlens Abteilung Fremde Heere Ost (FHO) den Ruf der systematischen und exakt dokumentierenden Detailarbeit und unterschied sich – laut Ex-SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS Walter Schellenberg – so von anderen deutschen Nachrichtendiensten. Es gelang Gehlen, eine große Anzahl der noch lebenden Mitglieder seiner früheren Dienststelle auch deswegen zu interessieren, weil sie in ihrer neuen Stellung häufig mit einer neuen Identität versehen wurden. Aus ihnen entstand der zunächst namenlose, im Sprachgebrauch als Organisation Gehlen bezeichnete Geheimdienst in der US-amerikanischen Besatzungszone. Eingestellt wurden auch ehemalige SS-, SD- und Gestapo-Offiziere.
 
Karoliner hat Recht, gehts net auf die armen Nazis los :okay:

Das ist nicht der Punkt, der Punkt geht um die Auskunftspflicht von Bundesbehörden was in konkreten Fall schön mit einer Nazi-Anfrage vermischt wird um den eigenen Standpunkt zu untermauern und bei einer Ablehung alle als Nazis hinzustellen. Die Frage hatte ich beantwortet, waren in der Organisation Gehlen / BND Ex-Nazis? Ja, jede Menge! (aber wie erwähnt waren die Guten, wegen Eiserner Vorhang und Freiheit und so)
 
Anscheinend waren es nur leere Worte von Gauck und Co.

Es besteht anscheinend kein Wille rechten Terror in Deutschland vor allem öffentlich aufzuarbeiten
 
Anscheinend waren es nur leere Worte von Gauck und Co.

Es besteht anscheinend kein Wille rechten Terror in Deutschland vor allem öffentlich aufzurbeiten

Der Gauck hat da garnichts zu sagen, der BND untersteht dem Bundeskanzleramt ... Kanzleramtsminister ist überlicherweise ein sehr enger Vertrauter des Kanzlers. Musst eine andere Kanzlerin wählen...

Was hat "rechter Terror" mit Ex-NSDAP-Parteimitgliedern von vor 50 Jahren zu tun? Es geht um den Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Da sind alle Staaten sehr sparsam in ihren Auskünften.

Mir muss jemand das Problem erklären, die Frage grundsätzlich ist ja geklärt, jede Menge Ex-NSDAP-Parteimitglieder waren in den Anfangsjahren beim BND. Jeder der nur halbwegs den Wikipedia-Artikel versteht, kommt zu dem Schluß und es gab ja auch schonmal eine Untersuchung.

Was bringt jetzt eine konkrete Zahl 30%, 50% oder 70%? Ich persönlich denke, es werden um die 40% gewesen sein evtl. auch weniger, da im BND auch technische Abteilungen waren bzw. sind, die sich z.B. mit Kryptographie beschäftigen. Ich vermute die hatten eher einer unterdurchschnittlichen Organisationsgrad, die brauchten ja kein Parteibuch für die Karriere. Alles was Enigma etc. gemacht, die kamen zum BND (als komplette Abteilungen). Zentralstelle für das Chiffrierwesen ... das sind die Enigma-Jungs.
 
Der Gauck hat da garnichts zu sagen, der BND untersteht dem Bundeskanzleramt ... Kanzleramtsminister ist überlicherweise ein sehr enger Vertrauter des Kanzlers. Musst eine andere Kanzlerin wählen...

Was hat "rechter Terror" mit Ex-NSDAP-Parteimitgliedern von vor 50 Jahren zu tun? Es geht um den Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik Deutschland. Da sind alle Staaten sehr sparsam in ihren Auskünften.

Mir muss jemand das Problem erklären, die Frage grundsätzlich ist ja geklärt, jede Menge Ex-NSDAP-Parteimitglieder waren in den Anfangsjahren beim BND. Jeder der nur halbwegs den Wikipedia-Artikel versteht, kommt zu dem Schluß und es gab ja auch schonmal eine Untersuchung.



Was bringt jetzt eine konkrete Zahl 30%, 50% oder 70%? Ich persönlich denke, es werden um die 40% gewesen sein evtl. auch weniger, da im BND auch technische Abteilungen waren bzw. sind, die sich z.B. mit Kryptographie beschäftigen. Ich vermute die hatten eher einer unterdurchschnittlichen Organisationsgrad, die brauchten ja kein Parteibuch für die Karriere. Alles was Enigma etc. gemacht, die kamen zum BND (als komplette Abteilungen). Zentralstelle für das Chiffrierwesen ... das sind die Enigma-Jungs.

Anscheinend sind Übergänge fließend aus dem extrem rechten Lager in Institutionen wie der BND und Heute in den Verfassungsschutz.

Also wenn man da nicht mit offenen Karten spielt, vor allem gegenüber den alten und neuen Opfern rechter Ideologie, dann stimmt was nicht.
 
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