
Neuerungen im Studienjahr 2004/05 - auch für ausländische Studenten
Für einige wird's teurer
Das Studienjahr 2004/05, das im Oktober beginnt, bringt eine Menge Neuerungen an den Universitäten. So gibt es eine neue Gebührenregelung für ausländische Studierende, voraussichtlich im Mai 2005 finden ÖH-Wahlen statt, die Universitäten beginnen mit den Vorarbeiten für die Leistungsvereinbarungen, die ab 2007 gelten sollen, und schließlich wird an einem neuen Kollektivvertrag für Hochschullehrer gebastelt.
Die bisher beitragsbefreiten rund 7.500 Studenten aus der Türkei, Albanien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Montenegro müssen grundsätzlich erstmals an den österreichischen Universitäten Studiengebühren zahlen - und das sogar in doppelter Höhe. Die betroffenen Studenten können aber an die Unis einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Die Kunstuni Graz verzichtet auf Beiträge von Studierenden aus Süd- und Südosteuropa.
Den gleichen Studienbeitrag wie ihre österreichischen KollegInnen (363,36 Euro) müssen künftig Studenten aus den zehn neuen EU-Staaten zahlen (diese waren bisher zum Großteil befreit). Keine Gebühren entrichten hingegen weiterhin Studenten aus den am wenigsten entwickelten rund 50 Staaten.
Erleichterungen gibt es hingegen für Studenten mit schweren Erkrankungen wie etwa Krebs: Sie können künftig ein Semester länger Studienbeihilfe beziehen. Um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt überziehen dürfen bestimmte Behinderte wie etwa Blinde, Taube und Rollstuhlfahrer. Sie erhalten außerdem einen monatlichen Zuschlag zur Studienbeihilfe in der Höhe von 160 bis 420 Euro.
An einigen Universitäten tritt darüber hinaus die im UG vorgesehene Studiengebühren-Zweckwidmung in Kraft. Die Studenten dürfen dabei im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste über die Verwendung ihrer Beiträge entscheiden. An einigen Unis fanden die Abstimmungen bereits statt, andere lassen erst jetzt abstimmen.
Zu erwarten ist im kommenden Studienjahr außerdem der Abschluss eines Kollektivvertrags zwischen den Universitäten, die ja mit dem neuen Uni-Gesetz zum Dienstgeber ihres Personals wurden, und der Hochschullehrer-Gewerkschaft. Bis der Kollektivertrag unter Dach und Fach ist, gilt für alle Neueintretenden noch das Vertragsbedienstetengesetz, nachher das Angestelltenrecht. In bestehende Dienstverhältnisse wird nicht eingegriffen.
Intensiv werden die Unis auch an den Vorbereitungen für die ab 2007 geltenden Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Hochschulen arbeiten. Konkret geht es um die Konzeption der in Zukunft verpflichtenden Tätigkeitsberichte und Wissensbilanzen. Erste Tätigkeitsberichte über das Jahr 2004 müssen die einzelnen Unis 2005 vorlegen, die ersten Wissensbilanzen soll es 2006 geben (über 2005).
Erschienen am: 24.09.2004
Für einige wird's teurer
Das Studienjahr 2004/05, das im Oktober beginnt, bringt eine Menge Neuerungen an den Universitäten. So gibt es eine neue Gebührenregelung für ausländische Studierende, voraussichtlich im Mai 2005 finden ÖH-Wahlen statt, die Universitäten beginnen mit den Vorarbeiten für die Leistungsvereinbarungen, die ab 2007 gelten sollen, und schließlich wird an einem neuen Kollektivvertrag für Hochschullehrer gebastelt.
Die bisher beitragsbefreiten rund 7.500 Studenten aus der Türkei, Albanien, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Serbien und Montenegro müssen grundsätzlich erstmals an den österreichischen Universitäten Studiengebühren zahlen - und das sogar in doppelter Höhe. Die betroffenen Studenten können aber an die Unis einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Die Kunstuni Graz verzichtet auf Beiträge von Studierenden aus Süd- und Südosteuropa.
Den gleichen Studienbeitrag wie ihre österreichischen KollegInnen (363,36 Euro) müssen künftig Studenten aus den zehn neuen EU-Staaten zahlen (diese waren bisher zum Großteil befreit). Keine Gebühren entrichten hingegen weiterhin Studenten aus den am wenigsten entwickelten rund 50 Staaten.
Erleichterungen gibt es hingegen für Studenten mit schweren Erkrankungen wie etwa Krebs: Sie können künftig ein Semester länger Studienbeihilfe beziehen. Um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit pro Abschnitt überziehen dürfen bestimmte Behinderte wie etwa Blinde, Taube und Rollstuhlfahrer. Sie erhalten außerdem einen monatlichen Zuschlag zur Studienbeihilfe in der Höhe von 160 bis 420 Euro.
An einigen Universitäten tritt darüber hinaus die im UG vorgesehene Studiengebühren-Zweckwidmung in Kraft. Die Studenten dürfen dabei im Zuge einer Abstimmung aus einer vom jeweiligen Senat erstellten Vorschlagsliste über die Verwendung ihrer Beiträge entscheiden. An einigen Unis fanden die Abstimmungen bereits statt, andere lassen erst jetzt abstimmen.
Zu erwarten ist im kommenden Studienjahr außerdem der Abschluss eines Kollektivvertrags zwischen den Universitäten, die ja mit dem neuen Uni-Gesetz zum Dienstgeber ihres Personals wurden, und der Hochschullehrer-Gewerkschaft. Bis der Kollektivertrag unter Dach und Fach ist, gilt für alle Neueintretenden noch das Vertragsbedienstetengesetz, nachher das Angestelltenrecht. In bestehende Dienstverhältnisse wird nicht eingegriffen.
Intensiv werden die Unis auch an den Vorbereitungen für die ab 2007 geltenden Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Hochschulen arbeiten. Konkret geht es um die Konzeption der in Zukunft verpflichtenden Tätigkeitsberichte und Wissensbilanzen. Erste Tätigkeitsberichte über das Jahr 2004 müssen die einzelnen Unis 2005 vorlegen, die ersten Wissensbilanzen soll es 2006 geben (über 2005).
Erschienen am: 24.09.2004