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NS-Verharmlosung

Ivo2

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Teammitglied
Croatia
Gilt für Österreich, ist in Deutschland aber sehr ähnlich
NS-Verharmlosung oft unterschätzter Tatbestand
Wenn in Chat-Gruppen oder auf Social Media Bilder und Sprüche gepostet werden, die den Nationalsozialismus verharmlosen, dann liegt ein Straftatbestand vor – vielen Menschen ist das nicht bewusst. Über 400 Anzeigen gab es im Vorjahr österreichweit wegen derartiger Handlungen.

Eine Nachricht in einer Chatgruppe unter Freunden mit einem Hitler-Gruß – so etwas ist weder lustig noch harmlos, sondern strafbar. Doch die Unwissenheit der Menschen in Bezug auf das Verbotsgesetz werde immer größer, heißt es beim Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE).

„Es handelt sich um Postings, die die Verharmlosung des Nationalsozialismus unterstreichen. Also Postings wie vermeintlich lustige Bilder – zum Beispiel Adolf Hitler auf der Rodel mit dem Spruch ‚Guten Rutsch ins Neue Jahr‘ – das ist strafbar“, erklärt Staatsschutzpräventions-Beamte Lisa Lechner vom LSE.

Bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe
Und strafbar heißt nicht, dass die Sache mit einer Geldstrafe erledigt ist. „Grundsätzlich reichen hier die Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und wenn eine wirklich hohe Gefahr vom Täter ausgeht, reden wir von zehn bis 20 Jahren Freiheitsstrafe“, so Lechner.


Aus gegebenem Anlass
 
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