Livnjak1978
Balkaner
bosnien wird nie geteilzt.. europa würde einen islamischen staat im zentrum europas nie akzeptieren, was ja der fall wäre wenn herceg bosna und rs unabhängig werden
bosnien wird nie geteilzt.. europa würde einen islamischen staat im zentrum europas nie akzeptieren, was ja der fall wäre wenn herceg bosna und rs unabhängig werden
Also es ist so:Es wird aber auch die Ansicht vertreten, dass neben Kolonialvölkern und den Staatsvölkern auch Minderheiten ausnahmsweise das Recht auf Selbstbestimmung haben sollten. Von solchen Ausnahmen ist „in Fällen völliger Unterdrückung” auszugehen, oder wenn diese Minderheit vom politischen Willensprozess ausgeschlossen ist. Solche Fälle ergeben sich, wenn eine ethnisch-kulturelle Bevölkerungsgruppe schweren Menschenrechtsverletzungen durch den Staat ausgesetzt ist. Im Umkehrschluss zur oberen Argumentation wird klar, dass eine Minderheit das Recht zur Sezession hat, wenn der Staat über eine Regierung verfügt, die das ganze Volk nicht ohne Unterschied der Rasse, des Glaubens oder der Herkunft repräsentiert. Diese enge Auslegung bedeutet, dass auch die Befürworter des Selbstbestimmungsrechts für Minderheiten in bestimmten Fällen, die territoriale Integrität und Souveränität der Staaten nicht grundsätzlich herabstufen möchten. Grundsätzlich sollen die beiden entgegengesetzten Rechte vereinbart werden, indem der innere Aspekt des Selbstbestimmungsrechts betont wird. Den verschiedenen Bevölkerungsgruppen soll die Mitwirkung an der politischen Gestaltung innerhalb eines bestehenden Staates ermöglicht werden. Wahrt und pflegt der Staat die Eigenarten der Minderheiten, soll ein Sezessionsrecht ausgeschlossen sein.
Völkerrechtlich unterscheidet man die ethnische Minderheit und das Volk.
Einen Anspruch auf das Selbstbestimmungsrecht können grundsätzlich Völker erheben (Art. 1 Nr. 1 UN-Charta, Art. 1 Abs. 1 Pakt II). Die Regelungsbereiche von Minderheiten haben im Völkerrecht einen anderen Ansatz. Der Minderheitenschutz ist in Abgrenzung von Gruppenrechten der Völker bislang als Individualrecht ausgestattet.
Konkret wird der Minderheitenschutz in Art. 27 des UN-Menschenrechtspakts und in Resolution 47/135 der UN-Generalversammlung zu den Minderheitenrechten. Gemäss Art. 27 Pakt II darf in Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten den Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Eine eindeutige völkerrechtliche Legaldefinition der Minderheit gibt es seitens der Vereinten Nationen bislang nicht. Der Begriff der Minderheit wird viel mehr ohne die abschliessende Erläuterung der Qualität der Minderheitenzugehörigkeit vorausgesetzt. Capotorti definiert diesen in objektiver Hinsicht anhand von vier Elementen.
- Die Minderheit ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung numerisch unterlegen.
- Sie hat eine nicht-dominante Stellung im Staat.
- Sie hat ethnische, religiöse oder sprachliche Gemeinsamkeiten
- Sie hat die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltstaates.
Subjektiv zeichnet sich eine Minderheit durch Solidaritäts- oder Identitätsgefühle aus. Diese können sich aus der Kultur, Tradition, Sprache oder Religion ergeben.
Die Staatsangehörigkeit muss bei der Anwendung von Art. 27 Pakt II keine obligatorische Voraussetzung sein. Der restliche Pakt II bezieht sich, abgesehen von Art. 25, auch auf alle im Hochheitsgebiet anwesenden Personen.
Die Serben sind nach dieser völkerrechtlichen Definition in Bosnien-Herzegowina eine Minderheit. Als Minderheit haben sie nach herrschender Lehre keinen Anspruch auf die staatliche Unabhängigkeit.
Daraus folgt, dass die Serben aufgrund der weiten rechtlichen wie faktischen inneren Selbstbestimmung, i.c. der hochautonomen Entität "Republika Srpska", prinzipiell kein Recht auf eine Sezession haben.
Jetzt gibts hier aber ein "Problem".
Obwohl die "bosnischen Serben" kein Volk im ethnischen Sinne sind (sie fühlen sich subjektiv untereinander mit den Serben in Kroatien / Serbien / Kosovo / Montenegro etc. als "Serben" verbunden), haben sie den Status eines konstitutiven Volks. Diesen hatten sie in der SRBiH bereits in der SFRJ und behielten ihn auch nach der Unabhängigkeit Bosnien-Herzegowinas.
In Bosnien-Herzegowina gehören salopp formuliert alle Staatsbürger Minderheiten an, die sich nicht als Kroaten, Serben oder Bosniaken bezeichnen.
Diese rechtliche Gegebenheit verwässert das Verbot der Sezession in einer gewissen Weise und kehrt die völkerrechtliche Erkenntnis um.
Nun sind die Serben, Kroatien und Bosniaken nicht nur in ihrer jeweiligen Entität "staatstragende Völker", sondern in ganz Bosnien-Herzegowina. Alle drei Staatsvölker haben überall in Bosnien die gleichen Rechte, ausser bei der Wahl ins Präsidium. Dort wird ein Kroate oder Bosniake in der RS wegen des Zwangs der Vertretung aller drei Völker seiner theoretischen passiven Wahl beraubt (und umgekehrt der Serbe in der Fed.).
Die daran zusammenhängenden Entitäten sind Gebilde der Daytoner Abkommen. Sie haben einen inneren Zusammenhang zu den 3 Staatsvölkern und stehen und fallen mit ihnen. Die Bevölkerungsstrukturen in diesen Entitäten haben keine rechtliche Grundlage, sondern sind das Ergebnis ethnischer Säuberungen. Eine solch demografische Verschiebung vermag nach lediglich 15 Jahren als "hinzunehmendes Faktum" keine Langzeitwirkung zu Gunsten einer Sezession auszulösen.
Meiner Ansicht nach hat die RS kein einseitiges Loslösungsrecht aus folgenden Grund:
Die Anerkennung Bosnien-Herzegowinas war Voraussetzung für die Gründung der RS und der Fed. Möchte man in irgendeiner Art und Weise daran etwas ändern, bräuchte es die Mehrheit aller drei konstitutiven Völker. Ergo auch im umgekehrten Fall, wenn man die Entitäten auflösen wollte.
Die Serben müssten die Sezession also generell auch den anderen 2 Staatsvölkern schmackhaft machen.
Man könnte hier andere Modalitäten anbringen. Diese Änderung bedürfte aber der Änderung der Verfassung Bosnien-Herzegowinas, da überhaupt schon die Möglichkeit einer Abspaltung die territoriale Integrität und Souveränität BiH's unterminieren würde. Eine solche Änderung bedarf gemäss Art. 10 Abs. 1 der BiH-Verfassung eine 2/3 Mehrheit der Parlamentarier.
Andererseits hält sich die Politik ja bekanntlich nicht ans Völkerrecht oder nur dann, wenn es zu ihrem Nutzen ist. Die Serben könnten also einfach mal die Unabhängigkeit erklären und schauen was passiert. Verboten in dem Sinne, dass sie anschliessend strafrechtliche Konsequenzen erwarten müssten, wäre es ihnen ja nicht. Es wäre nach geltendem BiH-Recht einfach eine "nichtige Handlung", die keinerlei Konsequenzen auslöst.
Bin für Fragen offen![]()
Die Serben sind nach dieser völkerrechtlichen Definition in Bosnien-Herzegowina eine Minderheit. Als Minderheit haben sie nach herrschender Lehre keinen Anspruch auf die staatliche Unabhängigkeit.
Völkerrechtlich unterscheidet man die ethnische Minderheit und das Volk.
zu dem UN vertrag mit kosovo und serbien kann ich wenig sagen, daher ich mich damit nicht beschäftigt habe. wenn in dem vertrag eine spaltung zwischen kosovo und serbien keine möglichkeit gegeben wurde, dann haben sie klar den vertrag gebrochen. (ob es so ist weiß ich nicht)
und es wäre dann auch für mich ein rätsel wieso sich ausgerechnet BiH an solche verträge dann halten soll.
das problem ist halt die EU und die amis, die dahinter stehen und ein auge auf BiH werfen. sollte es zu einem bürger krieg oder ähnlichem kommen dann werden die sich höchst warhscheinlich einmischen.
und die spaltung wird 100% von mindestens einem volk nicht akzeptiert, und in gewalt aussarten.
Boah bisschen verzwickt. Also frage ich dich mal Schrittweise aus.
Du sahst....
Hört sich an wie bei den Kosovo Albanern eine ethnische Minderheit Serbiens die schon ein Land Albanien haben so hast du es ein Albaner gesagt. Demnach willst du sagen Serben sind in BiH eine Minderheit die schon ein Land Serbien haben und eine Minderheit in BiH bilden aber es gibt nicht wie Serben/Serbien eine Ethnie Bosnier/Bosnien da unterscheidet sich meiner Meinung nach das Grundprinzip. Bosna ist ein Fluss und keine Ethnie. Wer ist denn nun in BiH das Volk wenn Serben/Kroaten eine ethnische Minderheit sind? Jetzt sag nicht Muslimani (Seit 1998 Bosniaken gennannt) das willst du doch jetzt nicht sagen oder?
Kosovo gehört Serbien hin und her wir wissen wie die Albaner ins Kosovo kamen usw usf. Wem gehört aber Bosnien das du oder die UN Serben zur Minderheit machen? Klingt so als wenn du sagen möchtest BiH gehört den Bosniaken dabei leben Serben und Kroaten in BiH schon seit der Slaweneinwanderung die Bosniaken exestieren dagegen erst 500 Jahre wenn überhaupt. Wieso sind Serben oder auch Kroaten in BiH nur eine ethnische Minderheit klingt so als ob sie im fremden Land leben dabei leben sie in ihrem Land Bosnien benannt nach dem Fluss Bosna das aufs mittelalterliche Königreich Bosna zurückführt dessen Bevölkerung Serben und Kroaten stellten (damals vor den Osmanen gab es ja nur zwei Völker in BiH eventuell krasse Minderheiten). Erklär mal wenn du kannst? ^^
Wir wissen alle das der bosnische König Tvtko I halber Kroate wie halber Serbe war. Er war Neffe Car Dusans. Wem gehört BiH das du sagst Serben sind dort nur eine ausländische Minderheit und nicht das Volk selber?
Boah bisschen verzwickt. Also frage ich dich mal Schrittweise aus.
Du sahst....
Hört sich an wie bei den Kosovo Albanern eine ethnische Minderheit Serbiens die schon ein Land Albanien haben so hast du es ein Albaner gesagt. Demnach willst du sagen Serben sind in BiH eine Minderheit die schon ein Land Serbien haben und eine Minderheit in BiH bilden aber es gibt nicht wie Serben/Serbien eine Ethnie Bosnier/Bosnien da unterscheidet sich meiner Meinung nach das Grundprinzip. Bosna ist ein Fluss und keine Ethnie. Wer ist denn nun in BiH das Volk wenn Serben/Kroaten eine ethnische Minderheit sind? Jetzt sag nicht Muslimani (Seit 1998 Bosniaken gennannt) das willst du doch jetzt nicht sagen oder?
Kosovo gehört Serbien hin und her wir wissen wie die Albaner ins Kosovo kamen usw usf. Wem gehört aber Bosnien das du oder die UN Serben zur Minderheit machen? Klingt so als wenn du sagen möchtest BiH gehört den Bosniaken dabei leben Serben und Kroaten in BiH schon seit der Slaweneinwanderung die Bosniaken exestieren dagegen erst 500 Jahre wenn überhaupt. Wieso sind Serben oder auch Kroaten in BiH nur eine ethnische Minderheit klingt so als ob sie im fremden Land leben dabei leben sie in ihrem Land Bosnien benannt nach dem Fluss Bosna das aufs mittelalterliche Königreich Bosna zurückführt dessen Bevölkerung Serben und Kroaten stellten (damals vor den Osmanen gab es ja nur zwei Völker in BiH eventuell krasse Minderheiten). Erklär mal wenn du kannst? ^^
Wir wissen alle das der bosnische König Tvtko I halber Kroate wie halber Serbe war. Er war Neffe Car Dusans. Wem gehört BiH das du sagst Serben sind dort nur eine ausländische Minderheit und nicht das Volk selber?
Im mittelalterlichen Bosnien und Herzegowina nannte man die Bewohner des Landes Bošnjani (Sg. Bošnjanin). Im Lateinischen verwendete man damals die Benennung Bosn(i)enses, im Italienischen Bosnesi oder Bosignani. Nach der Eroberung durch die Osmanen im 15. Jahrhundert tauchte die türkisierte Form Boşnak (türk. Pl. Boşnaklar) auf. Bosnische Franziskaner verwendeten beide Formen wechselweise, um dadurch alle Einwohner von Bosnien, also Muslime und Nicht-Muslime zu bezeichnen. Die heutige, moderne Bezeichnung für die Einwohner des Staates Bosnien und Herzegowina lautet jedoch Bosnier (Bosanci).
Der Begriff "Minderheit" ist keine qualitative Wertung einer Bevölkerungsgruppe. Es zeigt nur ihre nummerische Unterlegenheit (bei eventuell gleichzeitig staatstragenden Volkseigenschaften in einem Nachbarland). Dies bedeutet, dass sie zur juristischen innerstaatlichen "Volksbildung" auf die Stimmen der Mehrheit angewiesen sind.
Dies bedeutet auch, dass sie in einem demokratischen Prozess bei tendenziell nationalistischen Voten keine Chance haben, ihren Standpunkt je vertreten zu können. Darum erhalten sie Minderheitenrechte. Wenn diese nicht nur auf dem Papier stehen, können sie eine wirkungsvolle Massnahme sein. Wie lange diese Minderheit schon in einem Staat lebt, spielt keine Rolle, auch nicht, ob sie irgendwann einmal staatstragend war. Bei einer Abstimmung entfalten diese historischen Tatsachen keine Wirkung, ihre Stimme zählt ja deswegen nicht doppelt oder dreifach.
Die Völker Bosnien-Herzegowinas sind selbstverständlich die Bosniaken, Serben und Kroaten aber nicht, weil das völkerrechtlich so vorgesehen ist, sondern weil sie es so beschlossen haben.
Gäbe es keinen Dayton-Vertag, könnte man objektiv schon damit argumentieren, dass die Bosniaken das Volk BiH's sind. Es wäre zumindest vertretbar. Das Problem hier ist aber, dass den Bosniaken zur dominanten Stellung die absolute Mehrheit fehlt (eventuell haben sie die ja jetzt, keine Ahnung). Das macht das Ganze noch komplizierter, denn es benötigt, wie ich oben erwähnt habe eine 2/3 Mehrheit um die BiH-Verfassung zu ändern.
Gleichzeitig leben ja bei weitem nicht alle Personen wieder an ihren ursprünglichen Orten und der Prozess der Rückkehr ist nicht abgeschlossen.
Ich finde ja nicht, dass die Muslimani, Bosniaken oder wie auch immer ein Volk sind, aber das tut hier nichts zur Sache, da die herrschende Lehre und sie sich subjektiv als eigene Ethnie betrachten. Das sollte man respektieren.
Glaub mir, wenn du die Bosniaken zu muslimischen Serben machst, wird die Sache nur noch komplizierter und wenig vorteilhaft für dich. Denn dann kannst du eine Loslösung der RS sowieso vergessen, weil nicht mal die Hälfte dieser "Serben" (also der bosnischen Serben + den Muslimen) dafür wären. Verstehst du?
Gäbe es keinen Dayton-Vertag, könnte man objektiv schon damit argumentieren, dass die Bosniaken das Volk BiH's sind. Es wäre zumindest vertretbar.
Wie gesagt, eine Minderheit zu sein, bedeutet nicht, dass man minderwertig ist. Du machst da eine falsche subjektive Wertung. Man hat dann einfach besondere Schutzrechte, die eine Mehrheit nicht benötigt. Es macht sie nicht zu Bürgern 2. Klasse, sondern schützt sie vor der Willkür der Mehrheit. Stell dir vor, es gäbe die RS nicht. Dann könnte man ohne Minderheitenrechte die Serben in BiH dominieren und ihnen politisch-demokratisch alles Eigenständige wegnehmen. Die Serben sind auch keine Ausländer in BiH. Ausser, sie haben das bewusst so für sich entschieden, indem sie die Staatsangehörigkeit BiHs abgelehnt haben.
Was paradox klingt, aber: Nicht alle nummerisch unterlegenen Bevölkerungsruppen sind Minderheiten. Die Sunniten im Irak, Tutsis in Ruanda oder die Buuren in Südafrika waren staatstragend. Sie bedürfen keinem zusätzlichen Minderheitenschutz. In einem demokratischen System aber kommt so ein Konstrukt regelmässig nicht vor.
Boah wie du lügst und das mit Absicht weil du dich gekränkt fühlst nur weil ihr eure Genozid RS nicht Unabhänig machen könnt.
Du tust so klug und einen auf ich weiss was es vor 500 Jahren gab, wieso hast du vergessen das es schon vor den Osmanen die Bosnjani gab?
Ausserdem nennen wir uns nicht seir 1998 Bosniaken, wo hast du das her, sondern 93 wieder eingeführt, das ist ein wesentlicher Unterschied.
Und Tvrtko war bosnischer König der sich am meisten für sein Land Bosnien eingesetzt hat, das er serbischer Familie hatte sagt nichts aus, den unter Adligen war es normal damals das man sich vermischte.
Bleib bei deinem Serbien, wen ihr schon so gut seid Kosovo die Unabhänigkeit abzusprechen dann tut es auch bei der RS.
Izetbegovic war schuld am Krieg in Bosnien-Herzegowina.
1. Geht es Europa nichts an, wenn die drei Völker BiH's ihren Staat einvernehmlich umändern oder auflösen. (Bei der Tschechoslowakei hat das ja auch friedlich funktioniert)
2. Gibt es in Europa schon mit Albanien ein mehrheitlich muslimisches Land.
3. Ist es in Europa nicht verboten "Muslim" zu sein und es ist auch nicht verboten, sich auf demokratischem Wege eine "Islamische Republik" zu schaffen.
Kosovo ist der einzige "Staat" in Europa, der sich durch seine "Verfassung" zur Marktwirtschaft bekennen muss.Nur dort wirds nie einen Gottesstaat geben.
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