Du hast jetzt mit diesem Beitrag gegen einige Gesetze verstoßen:, crkni uskoro u grobu, ihr verdammter Nazi Haufen, CRKNITE. jebem li ti majku ustašku mrtvu u grobu!
jetzt verwarn deine tote mutter für so was, majku ti jebem mrtvu, popišam joj se u mrtva usta.
ivo mozes ti bez, al neces dugo ako bog da.![]()
Beleidigung (§115 StGB AT / §185 StGB DE)
Die Ausdrücke wie „crkni“, „jebem ti majku mrtvu“, „popišam joj se u usta“ sind massiv ehrverletzend und erfüllen klar den Tatbestand der Beleidigung.
Auch die Beschimpfung Verstorbener („tote Mutter“) kann strafbar sein, wenn sie die Würde der Angehörigen verletzt.
2. Verhetzung (§283 StGB AT / §130 StGB DE)
Die Formulierung „ihr verdammter Nazi-Haufen“ kann – je nach Kontext – als Volksverhetzung gewertet werden, wenn sie sich gegen eine Gruppe richtet und zur Hassbildung beiträgt.
3. Bedrohung (§107 StGB AT)
Der Satz „Ivo, du kannst ohne, aber nicht lange, wenn Gott will“ kann als indirekte Drohung interpretiert werden – besonders wenn er in einem feindseligen Kontext steht.
4. Verstoß gegen das Verbotsgesetz (§3g und §3h AT)
Wenn Begriffe wie „Ustaša“ oder „Nazi“ in einem Kontext verwendet werden, der nationalsozialistische oder faschistische Ideologie verharmlost oder glorifiziert, kann das unter das Verbotsgesetz fallen – besonders