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Rache für 9/11!

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 8317
  • Erstellt am Erstellt am
Nach § 211 Strafgesetzbuch begeht derjenige einen Mord, der einen anderen Menschen aus einem besonders verwerflichen Beweggrund, auf besonders verwerfliche Art und Weise oder zu einem besonders verwerflichem Zweck tötet. Die besondere Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der Tat sowie auch der Begriff des Mörders werden durch die einzelnen Mordmerkmale beschrieben. Verwirklicht der Täter eines der Merkmale, unterscheidet er sich vom "Totschläger" durch seine verwerfliche Art und Gesinnung, die Tat zu begehen.
Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen Mord und Totschlag. - Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung kann man also auch vorsätzlich töten, ohne einen Mord zu begehen: Nur die besonders verwerflichen Merkmale machen den Totschläger zum Mörder.

Ein geistig gesunder Mensch wird sicher niemanden aus Eifersucht töten, wer es doch tut hat ganz klar eine psychische Störung, wo auch immer diese verankert sein mag.

Aber von mir aus kannst du natürlich Mörder für geistig gesund halten, nur zu...

Also muss ich bei dir wieder eine Leseschwäche entdecken? Ich schrieb, dass Mörder nicht geistig gesund sind, aber auch nicht psychisch krank (das hat seine Richtlinien, musst du wissen) sein MÜSSEN, denn wieso enden dann die meisten Mörder (nicht nur die, die Totschlag begehen) nicht in der Psychiatrie, wenn sie allesamt psychisch krank (betonung auf krank nicht labil) sind?
 
Juristische Spielereien....
Aber ich weiss, du hast mal ein Praktikum auf dem Krankenhausklo gemacht und bist jetzt natürlich Fachmann auf allen Gebieten der Medizin.
Verschon mich bitte mit deinen Klugscheissereien
 
Juristische Spielereien....
Aber ich weiss, du hast mal ein Praktikum auf dem Krankenhausklo gemacht und bist jetzt natürlich Fachmann auf allen Gebieten der Medizin.
Verschon mich bitte mit deinen Klugscheissereien

Es ist keine juristische Spielerei, wenn man zwischen psychischer Störung (bspw. paranoide Schizophrenie) und geistiger Labilität unterscheidet, denn geistige Labilität ist keine psychische Krankheit, von daher ist auch nicht jeder Mörder psychisch krank.

Und lieb, wie du dich aufregst und immer mit der Doktornummer kommst :lol: Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne kontaktieren :)
 
Es ist keine juristische Spielerei, wenn man zwischen psychischer Störung (bspw. paranoide Schizophrenie) und geistiger Labilität unterscheidet, denn geistige Labilität ist keine psychische Krankheit, von daher ist auch nicht jeder Mörder psychisch krank.

Und lieb, wie du dich aufregst und immer mit der Doktornummer kommst :lol: Bei weiteren Fragen kannst du mich gerne kontaktieren :)
Jetzt kann unser Doc sogar aus der Ferne beurteilen wann sich jemand aufregt:lol: Bist ein wahrer Wunder-Doc.
Mörder sind dann also geistig labil und nicht psychisch krank? Und eine geistige Labilität ist keine psychische Krankheit?
Na dann danke für die Aufklärung
:facepalm:
 
Nach § 211 Strafgesetzbuch begeht derjenige einen Mord, der einen anderen Menschen aus einem besonders verwerflichen Beweggrund, auf besonders verwerfliche Art und Weise oder zu einem besonders verwerflichem Zweck tötet. Die besondere Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der Tat sowie auch der Begriff des Mörders werden durch die einzelnen Mordmerkmale beschrieben. Verwirklicht der Täter eines der Merkmale, unterscheidet er sich vom "Totschläger" durch seine verwerfliche Art und Gesinnung, die Tat zu begehen.
Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen Mord und Totschlag. - Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung kann man also auch vorsätzlich töten, ohne einen Mord zu begehen: Nur die besonders verwerflichen Merkmale machen den Totschläger zum Mörder.

Ein geistig gesunder Mensch wird sicher niemanden aus Eifersucht töten, wer es doch tut hat ganz klar eine psychische Störung, wo auch immer diese verankert sein mag.

Aber von mir aus kannst du natürlich Mörder für geistig gesund halten, nur zu...

Du interpretierst dir den Unterschied zwischen Mord und Totschlag zurecht ohne auch nur Ansatzweise die Rechtspraxis zu kennen.
Irgendwie ist es für dich auch schwer zu begreifen, das Geisteskrankheit als Beurteilung nicht deinem Bauchgefühl entspringt und nicht jeder Mörder in die Psychatrie kommt.

Ich bin mir sicher das du noch nicht mal verstehst was ich gerade geschrieben habe.
Deswegen noch mal so das du es verstehst.

Du Mund zu weil du dumm wie Sack Bohnen!!!
 
Wenn ich jemanden schubse und er fällt so unglücklich hin, dass er stirbt, dann isses doch Totschlag oder? Wenn ich jemandem auflauer und knall ihn ab/ersteche ihn, weil er XYZ gemacht hat, dann isses doch Mord oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Du interpretierst dir den Unterschied zwischen Mord und Totschlag zurecht ohne auch nur Ansatzweise die Rechtspraxis zu kennen.
Irgendwie ist es für dich auch schwer zu begreifen, das Geisteskrankheit als Beurteilung nicht deinem Bauchgefühl entspringt und nicht jeder Mörder in die Psychatrie kommt.

Ich bin mir sicher das du noch nicht mal verstehst was ich gerade geschrieben habe.
Deswegen noch mal so das du es verstehst.

Du Mund zu weil du dumm wie Sack Bohnen!!!

Hihi, er hat sogar seine Meinung in 360 Grad umgedreht und dann wieder in 180...
 
Wenn ich jemanden schubse und er fällt so unglücklich hin, dass er stirbt, dann isses doch Totschlag oder? Wenn ich jemanden auflauer, weil er XYZ gemacht hat, dann isses doch Mord oder?

Wenn du ihn schubst weil du ihn töten willst, ist es Mord.
Wenn du ihn schubst weil ihr euch streitet und du die Absicht hattest ihn zu verletzen aber er fällt dabei so unglücklich hin das er stirbt, ist es Totschlag.
Wenn du ihn schubst weil ihr rumflachst und Spass macht und dabei fällt er so unglücklich hin das er stirbt kann es fahrlässige Tötung sein wenn dir klar gewesen sein muss, das ein Hinfallen an dem Ort wo ihr euch befand zu einer Tötung führen könnte.
Ansonsten ist es ein Unfall.


Hihi, er hat sogar seine Meinung in 360 Grad umgedreht und dann wieder in 180...

Tja so ist er!
 
Wenn du ihn schubst weil du ihn töten willst, ist es Mord.
Wenn du ihn schubst weil ihr euch streitet und du die Absicht hattest ihn zu verletzen aber er fällt dabei so unglücklich hin das er stirbt, ist es Totschlag.
Wenn du ihn schubst weil ihr rumflachst und Spass macht und dabei fällt er so unglücklich hin das er stirbt kann es fahrlässige Tötung sein wenn dir klar gewesen sein muss, das ein Hinfallen an dem Ort wo ihr euch befand zu einer Tötung führen könnte.
Ansonsten ist es ein Unfall.

Morden/Töten ist zu kompliziert, ich lass es dann doch lieber.

Aber, ich verstehe eure Anfeindungen gegenüber Cobra nicht, hier hats eher was mit persönlicher Antipathie zu tun. Wenn ichs richtig verstanden hab, sagte er doch nur, dass wenn jemand einen anderen umbringen will, dann isses Mord, dementsprechend ist er krank. Was ist denn daran falsch? Eure Erklärungen, sind für zumindest mich nicht schlüssig, dass sie doch nicht krank sind.

Stehe aber wohl alleine dar, ergo bin ich der Dumme.
 
Morden/Töten ist zu kompliziert, ich lass es dann doch lieber.

Aber, ich verstehe eure Anfeindungen gegenüber Cobra nicht, hier hats eher was mit persönlicher Antipathie zu tun. Wenn ichs richtig verstanden hab, sagte er doch nur, dass wenn jemand einen anderen umbringen will, dann isses Mord, dementsprechend ist er krank. Was ist denn daran falsch? Eure Erklärungen, sind für zumindest mich nicht schlüssig, dass sie doch nicht krank sind.

Stehe aber wohl alleine dar, ergo bin ich der Dumme.

Ob es Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung oder ein Unfall ist wird durch deine Absicht und Umsicht bestimmt.
Mord ist es nur wenn du jemanden ermorden willst und er durch dein Einwirken stirbt.

Eine psychische Störung hat verschiedene "Level", fast jeder Mensch hat eine psychische Störung.
Nur ist diese psychische Störung nicht bei jedem Menschen so stark, das man medizinisch von einer Krankheit spricht.

Es geht um die Abstufung. Was umgangsprachlich als krank bewertet wird, hat in der Medizin nicht die selbe Bedeutung.
Für dich kann ein Mörder krank sein, nur ist das nicht automatisch für Justiz und Medizin gültig.
 
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