E
Esseker
Guest
Nach § 211 Strafgesetzbuch begeht derjenige einen Mord, der einen anderen Menschen aus einem besonders verwerflichen Beweggrund, auf besonders verwerfliche Art und Weise oder zu einem besonders verwerflichem Zweck tötet. Die besondere Verwerflichkeit und Gefährlichkeit der Tat sowie auch der Begriff des Mörders werden durch die einzelnen Mordmerkmale beschrieben. Verwirklicht der Täter eines der Merkmale, unterscheidet er sich vom "Totschläger" durch seine verwerfliche Art und Gesinnung, die Tat zu begehen.
Es gibt also wesentliche Unterschiede zwischen Mord und Totschlag. - Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung kann man also auch vorsätzlich töten, ohne einen Mord zu begehen: Nur die besonders verwerflichen Merkmale machen den Totschläger zum Mörder.
Ein geistig gesunder Mensch wird sicher niemanden aus Eifersucht töten, wer es doch tut hat ganz klar eine psychische Störung, wo auch immer diese verankert sein mag.
Aber von mir aus kannst du natürlich Mörder für geistig gesund halten, nur zu...
Also muss ich bei dir wieder eine Leseschwäche entdecken? Ich schrieb, dass Mörder nicht geistig gesund sind, aber auch nicht psychisch krank (das hat seine Richtlinien, musst du wissen) sein MÜSSEN, denn wieso enden dann die meisten Mörder (nicht nur die, die Totschlag begehen) nicht in der Psychiatrie, wenn sie allesamt psychisch krank (betonung auf krank nicht labil) sind?