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Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr: Hambur

tramvi

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Ab dem 1. August soll der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Hamburg wirksam werden. Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein und setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm und aus der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) um. “Nachdem wir Hamburgs Eltern durch die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und die Abschaffung der Essensgebühren in der Kita bereits spürbar finanziell entlastet haben, wird auch diese Entscheidung für mehr Chancengerechtigkeit sorgen”, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion.
Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr: Hamburg geht voran - Kinder und Familien profitieren
das haben die sehr gut gemacht respekt
 
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