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Russland muss Opfer des Moskauer Geiseldramas entschädigen

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Russland muss Opfer des Moskauer Geiseldramas entschädigen

167 Menschen kamen 2002 im Dubrowka-Theater ums Leben - die russischen Sicherheitskräfte hatten Gas in das Gebäude eingeleitet, um Hunderte Geiseln aus der Gewalt tschetschenischer Terroristen zu befreien. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland deshalb jetzt zu Schadensersatzzahlungen verurteilt.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verurteilte die Regierung in Moskau, 64 Kläger mit insgesamt 1,25 Millionen Euro zu entschädigen. Die Befreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, hieß es in der Urteilsbegründung.

Tschetschenische Terroristen hatten das "Nordost"-Musical überfallen und Hunderte Menschen über Tage als Geiseln genommen. Bei der Erstürmung des Theaters wurden die etwa 50 tschetschenischen Geiselnehmer getötet. Durch das eingesetzte Narkosegas kamen jedoch auch zahlreiche Geiseln ums Leben.

Die Straßburger Richter bewerteten die Befreiungsaktion als Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Gericht wies jedoch einen Großteil der Forderungen der Kläger zurück. Sie hatten über eine unverhältnismäßige Brutalität der Sicherheitskräfte und eine unzureichende medizinische Versorgung der Opfer geklagt.

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass die Erstürmung angesichts der besonderen Umstände das "geringere Übel" gewesen sei. Auch die Entscheidung der russischen Behörden, Narkosegas einzusetzen, hat der Gerichtshof akzeptiert. "Angesichts der Umstände war der Einsatz von Gas bei der Stürmung nicht unverhältnismäßig", hieß es.

Politik kompakt - Russland muss Opfer des Moskauer Geiseldramas entschädigen - Politik - sueddeutsche.de
 
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