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Sauausländer und Dreckasylant ist in der Schweiz keine Beleidigung.
Lausanne: Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Worte nicht gegeben – anders als zum Beispiel bei einer Beschimpfung als „schwarze Sau“ oder „Dreckjugo“, wie es dazu in der Urteilsbegründung heißt.
Zudem seien Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum seit jeher als Unmutsäußerungen verbreitet. „Derartige Äußerungen werden als bloße Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde empfunden.“
Urteil des Bundesgerichts:
Lausanne: Wenn Schweizer Polizisten Asylbewerber als „Sauausländer“ oder „Dreckasylant“ beschimpfen, ist das nach Ansicht des obersten Gerichtshofs der Eidgenossenschaft noch keine Rassendiskriminierung. Mit dieser am Freitag veröffentlichten Entscheidung hob das Bundesgericht in Lausanne ein Urteil gegen einen Polizisten wieder auf.
Der Beamte hatte 2007 in Basel einen algerischen Asylbewerber wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen und ihn dabei vor Schaulustigen beschimpft. Ein Gericht in Basel sprach den Polizisten der Rassendiskriminierung schuldig und verhängte eine Geldstrafe.
Das Bundesgericht befand hingegen, der für eine Diskriminierung erforderliche gezielte Bezug zu einer bestimmten Rasse, Ethnie oder Religion sei durch die verwendeten Worte nicht gegeben – anders als zum Beispiel bei einer Beschimpfung als „schwarze Sau“ oder „Dreckjugo“, wie es dazu in der Urteilsbegründung heißt.
Zudem seien Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ im deutschen Sprachraum seit jeher als Unmutsäußerungen verbreitet. „Derartige Äußerungen werden als bloße Beschimpfungen und nicht als Angriffe auf die Menschenwürde empfunden.“
Urteil des Bundesgerichts: