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Schweiz
14.03.2014
Schulbehörde bestätigt Kopftuchverbot
Schülerin mit Kopftuch (Archiv): Darf eine Schule es verbieten?
Kein Kopftuch in der Klasse: Die Bildungsbehörde im Schweizer Kanton St. Gallen hat entschieden, dass Schulordnungen das Tragen von Kopfbedeckungen verbieten dürfen. Damit scheiterte der Widerspruch einer muslimischen Familie. Der Streit dürfte aber weitergehen.
Es ist zulässig, Schülerinnen zu verbieten, Kopftuch zu tragen - so sieht es die Schulbehörde im Schweizer Kanton St. Gallen, die dort Bildungsdepartement heißt. Die Behörde teilte mit, sie stütze den Schulrat in der Gemeinde St. Margrethen. Dort hatten Eltern eines Mädchens Widerspruch, einen sogenannten Rekurs, eingelegt gegen das Verbot. Jetzt wird es wohl zum Rechtsstreit kommen.
Die Eltern muslimischen Glaubens hatten aus Protest gegen das Verbot ihre Tochter einige Wochen zu Hause behalten und dort lernen lassen, während sie auf die Entscheidung warteten. Sie argumentieren mit der Religionsfreiheit. Im vergangenen Herbst entschied dann ein Verwaltungsgericht, das Mädchen dürfe so lange mit dem Kopftuch den Unterricht besuchen, bis die Frage geklärt sei, ob das Verbot zulässig ist, das seit vergangenen Sommer gilt.
Das zuständige Departement entschied jetzt zugunsten des Schulrats und führte dafür mehrere juristische Gründe auf (hier die ausführliche Begründung als PDF):
Die Schweizerische Verfassung erlaubt der Schulgemeinde die Rechtsetzung. Das Volksschulgesetz wiederum gibt vor, dass die Gemeinde die Rechte und Pflichten der Schüler in einer Schulordnung regelt, darin können demnach auch Grundrechte eingeschränkt werden.
Da die Volksschule Verfassungsrang habe und alle Kinder zum Besuch verpflichtet seien, gebe es ein "starkes öffentliches Interesse an einem ungestörten Schulbetrieb", dazu könne auch ein Kopftuchverbot beitragen.
Es müsse aber jeder Einzelfall geprüft werden - und auch hier müsse gegen die Familie entschieden werden. Zum einen bezweifelt die Behörde, dass die Schülerin das Kopftuch wirklich aus eigenem Antrieb und freiwillig trage. Zum anderen hätten die Eltern eine "fundamentalistische Gesinnung" gezeigt und würden ihr Rechtsverständnis "erklärtermaßen über die Schweizer Rechtsordnung" stellen.
Die Eltern können gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen, was sie wohl tun werden.
Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu ähnlichen Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um Religionsfreiheit und Schulpflicht geht. So entschied im vergangenen Herbst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass auch muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini tragen, einen Ganzkörperbadeanzug.
otr/AFP
Kopftuch in Schule: Behörde in Schweiz bestätigt Verbot - SPIEGEL ONLINE
Im Schulunterricht: Nicht ohne unser Kopftuch! ? Schweiz ? Blick
14.03.2014
Schulbehörde bestätigt Kopftuchverbot
Schülerin mit Kopftuch (Archiv): Darf eine Schule es verbieten?
Kein Kopftuch in der Klasse: Die Bildungsbehörde im Schweizer Kanton St. Gallen hat entschieden, dass Schulordnungen das Tragen von Kopfbedeckungen verbieten dürfen. Damit scheiterte der Widerspruch einer muslimischen Familie. Der Streit dürfte aber weitergehen.
Es ist zulässig, Schülerinnen zu verbieten, Kopftuch zu tragen - so sieht es die Schulbehörde im Schweizer Kanton St. Gallen, die dort Bildungsdepartement heißt. Die Behörde teilte mit, sie stütze den Schulrat in der Gemeinde St. Margrethen. Dort hatten Eltern eines Mädchens Widerspruch, einen sogenannten Rekurs, eingelegt gegen das Verbot. Jetzt wird es wohl zum Rechtsstreit kommen.
Die Eltern muslimischen Glaubens hatten aus Protest gegen das Verbot ihre Tochter einige Wochen zu Hause behalten und dort lernen lassen, während sie auf die Entscheidung warteten. Sie argumentieren mit der Religionsfreiheit. Im vergangenen Herbst entschied dann ein Verwaltungsgericht, das Mädchen dürfe so lange mit dem Kopftuch den Unterricht besuchen, bis die Frage geklärt sei, ob das Verbot zulässig ist, das seit vergangenen Sommer gilt.
Das zuständige Departement entschied jetzt zugunsten des Schulrats und führte dafür mehrere juristische Gründe auf (hier die ausführliche Begründung als PDF):
Die Schweizerische Verfassung erlaubt der Schulgemeinde die Rechtsetzung. Das Volksschulgesetz wiederum gibt vor, dass die Gemeinde die Rechte und Pflichten der Schüler in einer Schulordnung regelt, darin können demnach auch Grundrechte eingeschränkt werden.
Da die Volksschule Verfassungsrang habe und alle Kinder zum Besuch verpflichtet seien, gebe es ein "starkes öffentliches Interesse an einem ungestörten Schulbetrieb", dazu könne auch ein Kopftuchverbot beitragen.
Es müsse aber jeder Einzelfall geprüft werden - und auch hier müsse gegen die Familie entschieden werden. Zum einen bezweifelt die Behörde, dass die Schülerin das Kopftuch wirklich aus eigenem Antrieb und freiwillig trage. Zum anderen hätten die Eltern eine "fundamentalistische Gesinnung" gezeigt und würden ihr Rechtsverständnis "erklärtermaßen über die Schweizer Rechtsordnung" stellen.
Die Eltern können gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen, was sie wohl tun werden.
Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu ähnlichen Rechtsstreitigkeiten, bei denen es um Religionsfreiheit und Schulpflicht geht. So entschied im vergangenen Herbst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass auch muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini tragen, einen Ganzkörperbadeanzug.
otr/AFP
Kopftuch in Schule: Behörde in Schweiz bestätigt Verbot - SPIEGEL ONLINE
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