Wusstet ihr, dass...?
... die Rassismusnorm in der Schweiz neuerdings so ausgelegt wird, dass man beim Hitlergruss selten was befürchten hat?
Grund: Anders als das Tragen bestimmter Abzeichen - was als Propaganda verstanden wird, weil dadurch eine „werbende Beeinflussung“ geschieht und so auf Leute eingewirkt wird - gilt das blosse Zeigen des Hitlergrusses a priori nicht als ein „Verbreiten“ einer Ideologie, sondern vereinfacht gesagt bloss als unangenehme Form der Meinungsäusserung.. (Urteil 6B_697/2013)
...das schweizerische Bundesgericht beim Rassismustatbestand – der übrigens auch durch körperliche Auseinandersetzungen erfüllt werden kann – voraussetzt, dass die rassistische Komponente für einen durchschnittlichen Dritten ohne Weiteres erkennbar sein muss? Erst dann könne die Norm greifen.
Nun...Gemäss Bundesgericht wurde der Rassismus-Konnex mangels Offensichtlichtlichkeit verneint bei einem Mann mit sehr kurz geschnittenen Haaren, stahlkappenverstärkten Schuhen, schwarzen Jeanshosen, grauen Pullovern und schwarzen Jacken der Marke «Lonsdale» (mit der Aufschrift «Skinhead» sowie einem aufgenähten Abzeichen der «SS-Totenkopfverbände»)....der auf einen Tamilen einprügelt. (Bundesgerichtsentscheid 133 IV 308)
„Sauschwabe“ oder „Drecksasylant“ gemäss Auslegung des höchsten Gerichts der Schweiz (des Bundesgerichts) nicht strafwürdig sind?
... die Rassismusnorm in der Schweiz neuerdings so ausgelegt wird, dass man beim Hitlergruss selten was befürchten hat?
Grund: Anders als das Tragen bestimmter Abzeichen - was als Propaganda verstanden wird, weil dadurch eine „werbende Beeinflussung“ geschieht und so auf Leute eingewirkt wird - gilt das blosse Zeigen des Hitlergrusses a priori nicht als ein „Verbreiten“ einer Ideologie, sondern vereinfacht gesagt bloss als unangenehme Form der Meinungsäusserung.. (Urteil 6B_697/2013)
...das schweizerische Bundesgericht beim Rassismustatbestand – der übrigens auch durch körperliche Auseinandersetzungen erfüllt werden kann – voraussetzt, dass die rassistische Komponente für einen durchschnittlichen Dritten ohne Weiteres erkennbar sein muss? Erst dann könne die Norm greifen.
Nun...Gemäss Bundesgericht wurde der Rassismus-Konnex mangels Offensichtlichtlichkeit verneint bei einem Mann mit sehr kurz geschnittenen Haaren, stahlkappenverstärkten Schuhen, schwarzen Jeanshosen, grauen Pullovern und schwarzen Jacken der Marke «Lonsdale» (mit der Aufschrift «Skinhead» sowie einem aufgenähten Abzeichen der «SS-Totenkopfverbände»)....der auf einen Tamilen einprügelt. (Bundesgerichtsentscheid 133 IV 308)
„Sauschwabe“ oder „Drecksasylant“ gemäss Auslegung des höchsten Gerichts der Schweiz (des Bundesgerichts) nicht strafwürdig sind?