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Gast20029
Guest
Was ich nicht verstehen werde ist das konträre Handling mit Islamisten in der Schweiz. Auf der einen Seite Minarettverbot, usw. auf der anderen Seite ist dieser unsägliche Zentralrat "IZRS" mit seinen islamistischen Führungspersonen Nora Illi samt Gatte "Quasim" und anderen, die schon oft Ansichten vertreten haben die der Demokratie und den Menschenrechten absolut nicht zuträglich sind, bis heute nicht verboten. Warum nicht?
Das jüngste Beispiel.
Islamischer Zentralrat für Mädchen-Beschneidung
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist in der Schweiz verboten. Eine Variante hält der IZRS dennoch für zulässig.
20 Minuten - Islamischer Zentralrat für Mädchen-Beschneidung - News
Das jüngste Beispiel.
Islamischer Zentralrat für Mädchen-Beschneidung
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist in der Schweiz verboten. Eine Variante hält der IZRS dennoch für zulässig.
Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) hat nun ein «islamisches Rechtsgutachten» ausgearbeitet, in dem er die am wenigsten gefährliche Form der Mädchenbeschneidung rechtfertigt. Es geht dabei um die Entfernung der Klitorisvorhaut, im Islam als «Sunna-Beschneidung» bekannt. Diese Form sei islamisch legitim, schreibt der IZRS in seinem Papier, wie der «Tages-Anzeiger» heute schreibt.
Als Begründung werden verschiedene Zitate aus der Prophetentradition angeführt, deren Authentizität aber zum Teil nicht über alle Zweifel erhaben ist, wie der IZRS in einer Fussnote zugibt. Zu den Pflichten der Muslime gehören demnach die Beschneidung, das Abrasieren/Entfernen der Schamhaare, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Finger- und Fussnägel sowie das Auszupfen der Achselhaare. Abgesehen vom Schnurrbart gälten alle Punkte auch für Frauen, schreibt der Zentralrat und fährt dann kryptisch fort: «Die Frage ist nur, ob die Beschneidung der Frau auch eine Pflicht ist, die bezüglich dem Mann durch weitere Überlieferung untermauert wird. Hier gehen die Meinung auseinander.»
In der Schweiz ist weibliche Genitalverstümmelung seit 2012 explizit verboten. Je nach Schwere wird sie mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.
Auf Anfrage schreibt IZRS-Generalsekretärin Ferah Ulucay, dass der Zentralrat zur Sunna-Beschneidung keine Empfehlung abgebe. Etwas anders klingt das bei IZRS-Pressesprecher Qaasim Illi. Er behauptet auf Twitter, die Entfernung der Klitorisvorhaut sei keine Genitalverstümmelung. Die Sunna-Beschneidung sei zwar wohl keine Pflicht, aber dennoch empfohlen und erzeuge keinen Schaden oder Nachteil.
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