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Grasdackel
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Nach einer Ausweitung des Schweizer Tierschutzgesetztes dürfen Goldfische nicht mehr lebend die Toilette hinuntergespült werden. Die Fische müssen nun vorher erschlagen werden. Aber auch Schweine profitieren von der Ausweitung des Schweizer Tierschutzgesetzes. Sie müssen die Möglichkeit haben, sich in einer Dusche erfrischen zu können.
Schweizer Tierschutzgesetz: Entsorgung von Goldfischen in Toilette verboten - Aus aller Welt - FOCUS Online
Schweizer Tierschutzgesetz: Entsorgung von Goldfischen in Toilette verboten - Aus aller Welt - FOCUS Online