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Schweizerin heiratete 4 Kosovo Albaner aus dem selben Dorf in 11 Jahren

P

pqrs

Guest
Vier Männer in elf Jahren aus einem kosovarischen Dorf. Die Heiratsbilanz dieser Schweizerin ist beachtlich. Ihrem dritten Mann wurde das zum Verhängnis. Seine erleichterte Einbürgerung machte das Bundesamt für Migration rückgängig. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.

Der heute 38-jährige Mann aus dem Kosovo war 1990 als Saisonnier in die Schweiz gekommen. Weil er die Schweiz im Jahre 1995 wegen der Änderung der Ausländerpolitik hätte verlassen müssen, heiratete er eine Schweizerin, die mit seinem Bruder in derselben Wohnung lebte und bereits früher mit zwei Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen war. Nach fünfjähriger Ehe, im Oktober 2000, wurde der Kosovare auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert.
Bereits dreieinhalb Monate später wurde er in einem Dorf in Kosovo von seiner Schweizer Frau geschieden, am selben Tag wie sein Bruder von seiner Schwägerin. Der Neo-Schweizer heiratete zwei Monate später seine frisch geschiedene Schwägerin, die von ihm ein Kind erwartete, das noch während seiner ersten Ehe gezeugt wurde. Die geschiedene Schweizerin ihrerseits heiratete einen Cousin ihres Ex-Mannes, der ebenfalls kurz zuvor von seiner Gattin und Mutter seiner fünf Kinder geschieden worden war. Es war die vierte Ehe der Schweizerin mit einem Mann aus dem gleichen Dorf in Kosovo.

Migrationsbehörde entdeckt Scheinehe
Als die Schweizerin die Behörden darum ersuchte, ihrem neuen Gatten und den fünf Kindern den Familiennachzug zu gestatten, wurden die Luzerner Migrationsbehörden hellhörig. Sie verweigerten den Familiennachzug, weil eine Scheinehe vorliege. Gleichzeitig überprüften sie auch die erleichterte Einbürgerung des Neo-Schweizers, der mit seiner Schwägerin und dem Kind ebenfalls wieder in der Schweiz wohnte.
Im Juli 2005 erklärte das Bundesamt für Migration die erleichterte Einbürgerung des Kosovaren für nichtig und entzog ihm den Schweizer Pass wieder. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht kurz vor Weihnachten abgewiesen. Auch die Richter in Bern gehen aufgrund der gesamten Umstände davon aus, dass die Ehe des Kosovaren mit der Schweizerin jedenfalls zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr intakt und stabil gewesen war und die erleichterte Einbürgerung deshalb erschlichen worden war.

Noch bleibt das Bundesgericht
Das Gericht warf insbesondere in die Waagschale, dass der Kosovare noch während seiner Ehe mit der Schweizerin mit seiner Schwägerin ein Kind gezeugt hat, was in der Schweiz, geschweige denn im Kosovo, als schwerer Bruch ehelicher und verwandtschaftlicher Loyalitäten empfunden wird. Der Kosovare muss nun den Schweizer Pass abgeben, hat vorher aber noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesgericht in Lausanne anzurufen.

20minuten.ch - Rote Karte statt roter Pass - Schweiz


Hahahahahah :mrgreen:

Der scheints wohl ziemlich angetan zu haben die Albaner aus diesem Dorf.
 
Oder sie hat sich eine goldene Nase dran verdient. So oder so: ziemlich erbärmlich, sowohl von der Schweizerin als auch von den "Ehemännern".





wieso von den ehemännern.?

sie wollen doch nur das beste für ihre familien,und die schweiz ist nun mal sehr beliebt,für leute die geld und arbeit brauchen.
 
wieso von den ehemännern.?

sie wollen doch nur das beste für ihre familien,und die schweiz ist nun mal sehr beliebt,für leute die geld und arbeit brauchen.

Ich finde es generell sehr erbärmlich eine Scheinehe einzugehen, von beiden Seiten. Es ist ein Trugschluß zu denken, nur in der Schweiz (oder BRD, oder A) könne man seine 5 Kinder (WTF??) ordentlich groß werden lassen. Das geht auch anderwo, wo man nicht dafür zahlen muss um im Land bleiben zu dürfen.

Ich kenne recht viele Asylanten hier in BRD, viele sind im Laufe der Zeit wieder abgeschoben worden, einige haben es auf eigene Faust in andere Länder geschafft und sich dort etabliert, tja, und wieder andere sind hier geblieben, haben die Arschbacken zusammengekniffen und sich durch den Behördenwahn gekämpft.

:wave:
 
Ich finde es generell sehr erbärmlich eine Scheinehe einzugehen, von beiden Seiten. Es ist ein Trugschluß zu denken, nur in der Schweiz (oder BRD, oder A) könne man seine 5 Kinder (WTF??) ordentlich groß werden lassen. Das geht auch anderwo, wo man nicht dafür zahlen muss um im Land bleiben zu dürfen.

Ich kenne recht viele Asylanten hier in BRD, viele sind im Laufe der Zeit wieder abgeschoben worden, einige haben es auf eigene Faust in andere Länder geschafft und sich dort etabliert, tja, und wieder andere sind hier geblieben, haben die Arschbacken zusammengekniffen und sich durch den Behördenwahn gekämpft.

:wave:



ja in der schweiz ist es halt bisschen schwerer,als in brd.


und sowieso nale,wir hier können gut reden...aber vielleicht hat der arme keine andere möglichkeit seine 5 kinder zu ernähren.
 
ja in der schweiz ist es halt bisschen schwerer,als in brd.


und sowieso nale,wir hier können gut reden...aber vielleicht hat der arme keine andere möglichkeit seine 5 kinder zu ernähren.


Es gibt immer (!!) eine Möglichkeit seine Kinder zu ernähren. Es ist ein absolutes AMMENMÄRCHEN, dass man dies auf dem Balkan nicht kann. Oder in Deutschland (wie viele Deutsche behaupten). Wenn mir jemand aus zentralafrika so ein Argument bring, wo die Leute tatsächlich nix zu fressen haben, dann bin ich eventuell gewillt darüber nachzudenken. Aber auf dem Balkan hast du ausreichend MÖlgichkeiten.

Abgesehen davon: die gute Schweizerin wird es wahrscheinlich also für Geld getan haben. Warum hat der Vater der 5 Kinder dieses Geld nicht in den Lebensunterhalt oder die Zukunft seiner Kinder investiert statt dem Mythos Westen hinterherzujagen??
 
Vier Männer in elf Jahren aus einem kosovarischen Dorf. Die Heiratsbilanz dieser Schweizerin ist beachtlich. Ihrem dritten Mann wurde das zum Verhängnis. Seine erleichterte Einbürgerung machte das Bundesamt für Migration rückgängig. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.

Der heute 38-jährige Mann aus dem Kosovo war 1990 als Saisonnier in die Schweiz gekommen. Weil er die Schweiz im Jahre 1995 wegen der Änderung der Ausländerpolitik hätte verlassen müssen, heiratete er eine Schweizerin, die mit seinem Bruder in derselben Wohnung lebte und bereits früher mit zwei Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen war. Nach fünfjähriger Ehe, im Oktober 2000, wurde der Kosovare auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert.
Bereits dreieinhalb Monate später wurde er in einem Dorf in Kosovo von seiner Schweizer Frau geschieden, am selben Tag wie sein Bruder von seiner Schwägerin. Der Neo-Schweizer heiratete zwei Monate später seine frisch geschiedene Schwägerin, die von ihm ein Kind erwartete, das noch während seiner ersten Ehe gezeugt wurde. Die geschiedene Schweizerin ihrerseits heiratete einen Cousin ihres Ex-Mannes, der ebenfalls kurz zuvor von seiner Gattin und Mutter seiner fünf Kinder geschieden worden war. Es war die vierte Ehe der Schweizerin mit einem Mann aus dem gleichen Dorf in Kosovo.

Migrationsbehörde entdeckt Scheinehe
Als die Schweizerin die Behörden darum ersuchte, ihrem neuen Gatten und den fünf Kindern den Familiennachzug zu gestatten, wurden die Luzerner Migrationsbehörden hellhörig. Sie verweigerten den Familiennachzug, weil eine Scheinehe vorliege. Gleichzeitig überprüften sie auch die erleichterte Einbürgerung des Neo-Schweizers, der mit seiner Schwägerin und dem Kind ebenfalls wieder in der Schweiz wohnte.
Im Juli 2005 erklärte das Bundesamt für Migration die erleichterte Einbürgerung des Kosovaren für nichtig und entzog ihm den Schweizer Pass wieder. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht kurz vor Weihnachten abgewiesen. Auch die Richter in Bern gehen aufgrund der gesamten Umstände davon aus, dass die Ehe des Kosovaren mit der Schweizerin jedenfalls zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr intakt und stabil gewesen war und die erleichterte Einbürgerung deshalb erschlichen worden war.

Noch bleibt das Bundesgericht
Das Gericht warf insbesondere in die Waagschale, dass der Kosovare noch während seiner Ehe mit der Schweizerin mit seiner Schwägerin ein Kind gezeugt hat, was in der Schweiz, geschweige denn im Kosovo, als schwerer Bruch ehelicher und verwandtschaftlicher Loyalitäten empfunden wird. Der Kosovare muss nun den Schweizer Pass abgeben, hat vorher aber noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesgericht in Lausanne anzurufen.

20minuten.ch - Rote Karte statt roter Pass - Schweiz


Hahahahahah :mrgreen:

Der scheints wohl ziemlich angetan zu haben die Albaner aus diesem Dorf.



die sollte man mit ausweisen...
 
Es gibt immer (!!) eine Möglichkeit seine Kinder zu ernähren. Es ist ein absolutes AMMENMÄRCHEN, dass man dies auf dem Balkan nicht kann. Oder in Deutschland (wie viele Deutsche behaupten). Wenn mir jemand aus zentralafrika so ein Argument bring, wo die Leute tatsächlich nix zu fressen haben, dann bin ich eventuell gewillt darüber nachzudenken. Aber auf dem Balkan hast du ausreichend MÖlgichkeiten.

Abgesehen davon: die gute Schweizerin wird es wahrscheinlich also für Geld getan haben. Warum hat der Vater der 5 Kinder dieses Geld nicht in den Lebensunterhalt oder die Zukunft seiner Kinder investiert statt dem Mythos Westen hinterherzujagen??




du und ich können die situation von diesen menschen nicht einschätzen,ob er geld bezahlt hat oder nicht.

vielleicht hat er ja auch kein geld bezahlt,weil sie ein herz für albaner hat,weisst du nale sind nicht alle menschen antialbanisch eingestellt wie ihr serben.:toothy4:
 
du und ich können die situation von diesen menschen nicht einschätzen,ob er geld bezahlt hat oder nicht.

vielleicht hat er ja auch kein geld bezahlt,weil sie ein herz für albaner hat,weisst du nale sind nicht alle menschen antialbanisch eingestellt wie ihr serben.:toothy4:

Aua, wie kannst du sowas behaupten???? Für mich ist jeder Kosovo-Albaner Jugoslawe, es gibt also keinen Grund zur Feindseeligkeit :biggrin:
 
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