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pqrs
Guest
Vier Männer in elf Jahren aus einem kosovarischen Dorf. Die Heiratsbilanz dieser Schweizerin ist beachtlich. Ihrem dritten Mann wurde das zum Verhängnis. Seine erleichterte Einbürgerung machte das Bundesamt für Migration rückgängig. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.
Der heute 38-jährige Mann aus dem Kosovo war 1990 als Saisonnier in die Schweiz gekommen. Weil er die Schweiz im Jahre 1995 wegen der Änderung der Ausländerpolitik hätte verlassen müssen, heiratete er eine Schweizerin, die mit seinem Bruder in derselben Wohnung lebte und bereits früher mit zwei Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen war. Nach fünfjähriger Ehe, im Oktober 2000, wurde der Kosovare auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert.
Bereits dreieinhalb Monate später wurde er in einem Dorf in Kosovo von seiner Schweizer Frau geschieden, am selben Tag wie sein Bruder von seiner Schwägerin. Der Neo-Schweizer heiratete zwei Monate später seine frisch geschiedene Schwägerin, die von ihm ein Kind erwartete, das noch während seiner ersten Ehe gezeugt wurde. Die geschiedene Schweizerin ihrerseits heiratete einen Cousin ihres Ex-Mannes, der ebenfalls kurz zuvor von seiner Gattin und Mutter seiner fünf Kinder geschieden worden war. Es war die vierte Ehe der Schweizerin mit einem Mann aus dem gleichen Dorf in Kosovo.
Migrationsbehörde entdeckt Scheinehe
Als die Schweizerin die Behörden darum ersuchte, ihrem neuen Gatten und den fünf Kindern den Familiennachzug zu gestatten, wurden die Luzerner Migrationsbehörden hellhörig. Sie verweigerten den Familiennachzug, weil eine Scheinehe vorliege. Gleichzeitig überprüften sie auch die erleichterte Einbürgerung des Neo-Schweizers, der mit seiner Schwägerin und dem Kind ebenfalls wieder in der Schweiz wohnte.
Im Juli 2005 erklärte das Bundesamt für Migration die erleichterte Einbürgerung des Kosovaren für nichtig und entzog ihm den Schweizer Pass wieder. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht kurz vor Weihnachten abgewiesen. Auch die Richter in Bern gehen aufgrund der gesamten Umstände davon aus, dass die Ehe des Kosovaren mit der Schweizerin jedenfalls zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr intakt und stabil gewesen war und die erleichterte Einbürgerung deshalb erschlichen worden war.
Noch bleibt das Bundesgericht
Das Gericht warf insbesondere in die Waagschale, dass der Kosovare noch während seiner Ehe mit der Schweizerin mit seiner Schwägerin ein Kind gezeugt hat, was in der Schweiz, geschweige denn im Kosovo, als schwerer Bruch ehelicher und verwandtschaftlicher Loyalitäten empfunden wird. Der Kosovare muss nun den Schweizer Pass abgeben, hat vorher aber noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesgericht in Lausanne anzurufen.
20minuten.ch - Rote Karte statt roter Pass - Schweiz
Hahahahahah
Der scheints wohl ziemlich angetan zu haben die Albaner aus diesem Dorf.
Der heute 38-jährige Mann aus dem Kosovo war 1990 als Saisonnier in die Schweiz gekommen. Weil er die Schweiz im Jahre 1995 wegen der Änderung der Ausländerpolitik hätte verlassen müssen, heiratete er eine Schweizerin, die mit seinem Bruder in derselben Wohnung lebte und bereits früher mit zwei Männern aus dem gleichen Dorf im Kosovo verheiratet gewesen war. Nach fünfjähriger Ehe, im Oktober 2000, wurde der Kosovare auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert.
Bereits dreieinhalb Monate später wurde er in einem Dorf in Kosovo von seiner Schweizer Frau geschieden, am selben Tag wie sein Bruder von seiner Schwägerin. Der Neo-Schweizer heiratete zwei Monate später seine frisch geschiedene Schwägerin, die von ihm ein Kind erwartete, das noch während seiner ersten Ehe gezeugt wurde. Die geschiedene Schweizerin ihrerseits heiratete einen Cousin ihres Ex-Mannes, der ebenfalls kurz zuvor von seiner Gattin und Mutter seiner fünf Kinder geschieden worden war. Es war die vierte Ehe der Schweizerin mit einem Mann aus dem gleichen Dorf in Kosovo.
Migrationsbehörde entdeckt Scheinehe
Als die Schweizerin die Behörden darum ersuchte, ihrem neuen Gatten und den fünf Kindern den Familiennachzug zu gestatten, wurden die Luzerner Migrationsbehörden hellhörig. Sie verweigerten den Familiennachzug, weil eine Scheinehe vorliege. Gleichzeitig überprüften sie auch die erleichterte Einbürgerung des Neo-Schweizers, der mit seiner Schwägerin und dem Kind ebenfalls wieder in der Schweiz wohnte.
Im Juli 2005 erklärte das Bundesamt für Migration die erleichterte Einbürgerung des Kosovaren für nichtig und entzog ihm den Schweizer Pass wieder. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht kurz vor Weihnachten abgewiesen. Auch die Richter in Bern gehen aufgrund der gesamten Umstände davon aus, dass die Ehe des Kosovaren mit der Schweizerin jedenfalls zum Zeitpunkt der Einbürgerung nicht mehr intakt und stabil gewesen war und die erleichterte Einbürgerung deshalb erschlichen worden war.
Noch bleibt das Bundesgericht
Das Gericht warf insbesondere in die Waagschale, dass der Kosovare noch während seiner Ehe mit der Schweizerin mit seiner Schwägerin ein Kind gezeugt hat, was in der Schweiz, geschweige denn im Kosovo, als schwerer Bruch ehelicher und verwandtschaftlicher Loyalitäten empfunden wird. Der Kosovare muss nun den Schweizer Pass abgeben, hat vorher aber noch die Möglichkeit, gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts das Bundesgericht in Lausanne anzurufen.
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Hahahahahah
Der scheints wohl ziemlich angetan zu haben die Albaner aus diesem Dorf.