West_Mostar
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In Kroatien gibt es mehrere wichtige Adriahäfen. Der größte Hafen an der östlichen Adriaseite ist Rijeka, gefolgt vom Industriehafen Ploče und dem Passagierhafen Split. Bis 2009 sollte der Adriahafen in Rijeka, grundlegend modernisiert werden und der wichtigset hafen für mittel und osteuropa sein der somit Städtetourismus mit Hafenflair verbinden.
Pula und Split habe die bekannstesten Schiffbauhafen in kroatien
Fähren
Internationale Fährverbindungen:
Zadar - (Brbinj/Dugi otok) - Ancona
Korcula - Stari Grad/Hvar – Split - Ancona
Dubrovnik - Bari
Venedig (Chioggia) - Split
- Fahrplan
- Preisliste
Fährverbindungen entlang der Küste:
Rijeka – Zadar – Split - Stari Grad/Hvar – Korcula – Sobra/Mljet - Dubrovnik
Lokale Fährverbindungen verbinden das Festland mit den Inseln:
Cres, Losinj, Rab, Pag, Ugljan, Pasman, Dugi otok, Iz, Solta, Brac, Hvar, Vis, die Halbinsel Peljesac, Korcula, Lastovo und Mljet.
Lokale Schiff- und Schnellschifflinien laufen kleinere bewohnte Inseln an, auf denen es keinen Autoverkehr gibt.
Jadrolinija:
Die grösste kroatische Gesellschaft für den Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmässigen, internationalen und einheimischen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffverkehrslinien.
» Nebensaison
» Hauptsaison
» Jadrolinija Buchungsformular
Zollämter für die Einreise ausländischer Schiffe und Boote sind:
Ständige: Pula, Umag, Porec, Rovinj, Rasa/Brsica, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Sibenik, Split, Dubrovnik, Ploce, Korcula, Vela Luka und Ubli.
Saisonale (in der Sommersaison): ACI-Umag, Novigrad, Sali, Bozava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiza und Cavtat.
Artikel 27 Absatz 2 des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsgrenze schreibt vor, dass der Kapitän einer Jacht oder eines Bootes unter fremder Flagge, welches zu Vergnügungs- oder Sportzwecken genutzt wird und auf dem See- oder Flussweg in das Seegebiet der Republik Kroatien einläuft, auf kürzestem Seeweg den nächsten für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen hat, um die Einreiseformalitäten zu erledigen.
Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung über die Durchführung der Staatsgrenzkontrolle schreibt vor, dass ein im internationalen Seeverkehr befindliches Wasserfahrzeug, bei dem die Ausreisekontrolle durchgeführt worden ist, die Hoheitsgewässer der Republik Kroatien auf dem üblichen Weg und unverzüglich zu verlassen hat.
Bei der Ein- beziehungsweise Ausreise ist der Kapitän eines in- oder ausländischen Schiffes verpflichtet, der Grenzpolizei eine Kopie der Liste der Mannschaft und der Reisenden auf seinem Schiff zu übergeben. Auch hat er dafür zu sorgen, dass die Pässe oder andere für eine Grenzüberschreitung notwendigen Papiere der Polizei zur Einsicht übergeben werden.
die grösste kroatische seefahrtgesselschaft ist jadrolinija
www.jadrolinija.hr
trajekt (fähre)
katamaran
Pula und Split habe die bekannstesten Schiffbauhafen in kroatien
Fähren
Internationale Fährverbindungen:
Zadar - (Brbinj/Dugi otok) - Ancona
Korcula - Stari Grad/Hvar – Split - Ancona
Dubrovnik - Bari
Venedig (Chioggia) - Split
- Fahrplan
- Preisliste
Fährverbindungen entlang der Küste:
Rijeka – Zadar – Split - Stari Grad/Hvar – Korcula – Sobra/Mljet - Dubrovnik
Lokale Fährverbindungen verbinden das Festland mit den Inseln:
Cres, Losinj, Rab, Pag, Ugljan, Pasman, Dugi otok, Iz, Solta, Brac, Hvar, Vis, die Halbinsel Peljesac, Korcula, Lastovo und Mljet.
Lokale Schiff- und Schnellschifflinien laufen kleinere bewohnte Inseln an, auf denen es keinen Autoverkehr gibt.
Jadrolinija:
Die grösste kroatische Gesellschaft für den Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmässigen, internationalen und einheimischen Fähr-, Schiff- und Schnellschiffverkehrslinien.
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Zollämter für die Einreise ausländischer Schiffe und Boote sind:
Ständige: Pula, Umag, Porec, Rovinj, Rasa/Brsica, Rijeka, Mali Losinj, Zadar, Sibenik, Split, Dubrovnik, Ploce, Korcula, Vela Luka und Ubli.
Saisonale (in der Sommersaison): ACI-Umag, Novigrad, Sali, Bozava, Primosten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiza und Cavtat.
Artikel 27 Absatz 2 des Gesetzes über die Kontrolle der Staatsgrenze schreibt vor, dass der Kapitän einer Jacht oder eines Bootes unter fremder Flagge, welches zu Vergnügungs- oder Sportzwecken genutzt wird und auf dem See- oder Flussweg in das Seegebiet der Republik Kroatien einläuft, auf kürzestem Seeweg den nächsten für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen hat, um die Einreiseformalitäten zu erledigen.
Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung über die Durchführung der Staatsgrenzkontrolle schreibt vor, dass ein im internationalen Seeverkehr befindliches Wasserfahrzeug, bei dem die Ausreisekontrolle durchgeführt worden ist, die Hoheitsgewässer der Republik Kroatien auf dem üblichen Weg und unverzüglich zu verlassen hat.
Bei der Ein- beziehungsweise Ausreise ist der Kapitän eines in- oder ausländischen Schiffes verpflichtet, der Grenzpolizei eine Kopie der Liste der Mannschaft und der Reisenden auf seinem Schiff zu übergeben. Auch hat er dafür zu sorgen, dass die Pässe oder andere für eine Grenzüberschreitung notwendigen Papiere der Polizei zur Einsicht übergeben werden.
die grösste kroatische seefahrtgesselschaft ist jadrolinija
www.jadrolinija.hr
trajekt (fähre)
katamaran