]Die Frage sollte sich gar nicht stellen, ob man eine "Ampelsystem" will oder nicht[/B]. Der Gesetzgeber kann das einfach verordnen. Ob EU-weit oder national ist egal. Selbst die Regierung eines bedeutungslosen Zwergstaates hat die Möglichkeit eine Kennzeichnungspflicht für alle möglichen Dinge zu verlangen. Eine internationale Kennzeichnungspflicht ist natürlich noch besser. So wurde z.B. mit Inkrafttreten der
EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 am 13. Dezember 2014 die bis dahin schon für verpackte Lebensmittel geltende Informationspflicht über das Vorkommen der Hauptallergene auch auf sogenannte „lose Ware“ ausgedehnt. Seit diesem Zeitpunkt müssen europaweit alle Gastgewerbebetriebe jene Zutaten in ihren Gerichten deklarieren, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen können.
Auf die Frage, wer das bezahlt? Ganz einfach: Letztendlich bezahlt IMMER und ALLES der Konsument. Kosten, welche scheinbar nur den Hersteller betreffen, werden natürlich in das Endprodukt eingepreist. Das war schon immer so und muss auch so sein.
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