Man kann einem einen Wettbewerbsvorteil schlecht zum Vorwurf machen. Rechtlich kann Frankreich nicht viel anrichten. Auch sonst sind die Chancen gering, dass auf die CH eingewirkt werden wird. Das ist Angstmacherei und könnte aus 1:1 aus dem Blick abgeschrieben worden sein.
Lustigerweise ist es eher so, dass die Kantone selber sich an den Steuersätzen der Nachbarskantönli stören und innerhalb der CH ein Steuerkampf entbrannt ist.
Zurück zum Thema: Im schlimmsten Falle, wenn sie tatsächlich Druck machen würden (Chance 1%), so würden die Kantone so oder so dem Bundesdiktat Folge leisten. Rechtliche Künststücke bräuchte es da nicht, sie sind eben doch nicht so souverän, wie man sich das vorstellt. Die Kantonskompetenzen sind ohnehin schon kümmerlich, defacto hat der Bund heute das sagen. Kantonsverfassungen kannst du grösstenteils in die Tonne schmeissen, in den meisten Fällen nur ein Abklatsch der Bundesverfassung. Ausserdem weicht im Stufenbau das niedere Recht dem höheren - das Kantonsrecht weicht idR dem Bundesrecht, die höherrangige Norm zerstört die Untere.
Der rechtliche Trend geht sowieso auf Harmonisierung, bzw. (einheitliche) Bundesgesetze hin.
Wenn FR gezwungen ist, die Steuern anzuheben, ist das ihr Problem. Wenn das benachbarte Alpenland mit tieferen Steuersätzen Franzosen lockt, Pech gehabt.
Es stimmt, dass das Feststetzen der Steuersätze den Kantonen überlassen ist.
Ach ja, zum Ausgleich. Es gibt einen Ausgleich, und dieser ist auch in der schweizerischen Bundesverfassung festgehalten. Ob wir das Gleiche meinen, weiss ich nicht.
Art. 135[SUP]1[/SUP]Finanz- und Lastenausgleich
[SUP]1[/SUP] Der Bund erlässt Vorschriften über einen angemessenen Finanz- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Kantonen.
[SUP]2[/SUP] Der Finanz- und Lastenausgleich soll insbesondere:
a.die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringern;b.den Kantonen minimale finanzielle Ressourcen gewährleisten;c.übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografischtopografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen;d.die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich fördern;e.die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten. [SUP]3[/SUP] Die Mittel für den Ausgleich der Ressourcen werden durch die ressourcenstarken Kantone und den Bund zur Verfügung gestellt. Die Leistungen der ressourcenstarken Kantone betragen mindestens zwei Drittel und höchstens 80 Prozent der Leistungen des Bundes.
Das Bankengeheimnis ist in der Tat etwas anderes. Da hat die CH (bei aller Liebe) viele Jahre lang mit Wissen und Willen Geldwäscherei und Hehlerei betrieben.