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Slowenien soll Einlagen von Sparern rückerstatten

Grdelin

Handwerker
Slowenien und Serbien müssen für die Rückerstattung von Spareinlagen bei den Filialen der slowenischer Ljubljanska banka (LB) und der serbischen Investbanka im Ausland aufkommen. Dies hat laut der Tageszeitung "Oslobodjenje" der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschlossen.

Bei dem am Dienstag veröffentlichen Urteil, der Aufgrund einer Klage bosnischer Sparer gefasst wurde, handelt es sich konkret um die Spareinlagen bei der LB-Filiale in Sarajevo. Der Staat muss demnach binnen sechs Monaten, nachdem das EGMR-Urteil rechtskräftig wird, den Klägern und allen anderen Sparern ihre Deviseneinlagen unter gleichen Bedingungen auszahlen wie dies mit jenen Personen der Fall war, die ihre Spareinlagen bei den Zweigstellen von LB in Slowenien hatten.


Slowenien soll Einlagen von Sparern rückerstatten - Wirtschaftsraum CEE - derStandard.at

Na endlich.
 
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