[h=2]Die Rechtslage in Luxemburg[/h] 2014 wurde eine
religiöse Kleiderordnung an Luxemburgs Schulen festgelegt.
Das Tragen von Zeichen religiöser Zugehörigkeit ist seitdem untersagt. Es gibt allerdings
Ausnahmen: Lehrerinnen dürfen zwar ein Kopftuch tragen, ihr Gesicht muss sichtbar bleiben. Eine
Burka ist verboten.
2015 kam außerdem die Frage auf,
ob Beamtinnen ein Kopftuch tragen dürfen. Die CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Roth fanden die Gesetzesgebung für
Staatsbeamten damals zu "schwammig".