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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

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Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!


5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach Plänen von CDU-, CSU- und SPD-Politikern soll künftig nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Daten soll auch die Internetnutzung nachvollziehbar werden.

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten könnten Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden würden möglich. Zugriff auf die Daten hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.


Wo liegt das Problem?

Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar. Sie wird von 79% der Bürger abgelehnt.

Unter einer neu eingeführten Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Aktueller Stand

Mit Urteil vom 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Mit Urteil vom 8. April 2014 hat auch der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. CDU, CSU und SPD wollen, dass so bald wie möglich eine neue Vorratsdatenspeicherung beschlossen wird.

Am 15. April hat 2015 hat Bundesjustizminister Maas die Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung (offizieller Name: "Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” veröffentlicht). Der Gesetzentwurf ist zwar noch in Arbeit, aber er soll bis zur Sommerpause durchgepeitscht werden.

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Und ich dachte immer in Deutschland gäbe es das Brief- und Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz.


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