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Strafgerichtshof: Völkermord-Anklage gegen Mladic bleibt bestehen

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Gelöschtes Mitglied 8317

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Die Völkermord-Anklage gegen den serbischen Ex-General Ratko Mladic wird aufrechterhalten. Auch für alle anderen ihm vorgeworfenen Verbrechen muss sich der 72-Jährige weiter vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verantworten. Mit dieser Entscheidung wies das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag einen Antrag der Verteidigung zurück, den Vorwurf des Genozids und weitere Punkte der Anklage fallenzulassen.

Zur Begründung hatten die Anwälte erklärt, es sei absehbar, dass das Beweismaterial der Staatsanwaltschaft nicht für eine Verurteilung ausreichen werde. Der Vorsitzende Richter Alphons Orie wies das zurück. Die bislang vorgelegten Beweise der Anklage seien stark genug, um die Fortsetzung des Prozesses in allen Anklagepunkten zu rechtfertigen, entschied er. Neben der Ermordung von mehr als 8.000 muslimischen Jungen und Männern 1995 in Srebrenica werden Mladic etliche weitere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Er war 1995 in Abwesenheit angeklagt worden. Nach fast 16 Jahren auf der Flucht wurde er gefasst und im Mai 2011 an das Tribunal ausgeliefert. Der Prozess begann ein Jahr später.
 
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