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Türkei: Kirchen erhalten Land zurück
Parlament in Ankara reformiert heftig kritisiertes Stiftungsgesetz.
Ankara/Brüssel (red.). Die Türkei hat am Mittwoch eine weitere Hürde auf ihrem Hindernis-Parcours Richtung EU-Mitgliedschaft genommen. Das Parlament in Ankara stimmte mit großer Mehrheit für ein neues Gesetz, das religiösen Minderheiten in der Türkei ihr vom Staat in den 70er-Jahren konfisziertes Eigentum zurückgibt. Die EU-Kommission reagierte wohlwollend. Erweiterungskommissar Olli Rehn bezeichnete die Entscheidung als „willkommenen Schritt nach vorne“.
Das Verhältnis der Türkei zu ihren religiösen Minderheiten ist ein angespanntes – war sie doch bis zur Machtergreifung der gemäßigt-islamistischen AKP streng laizistisch. Hauptbetroffen vom Primat des Staates über die Religion war bisher die griechisch-orthodoxe Kirche. Immerhin wurde Istanbul 1923 als Sitz des Ökumenischen Patriarchats festgelegt. Amtsinhaber Bartholomaios I. wird vom türkischen Staat aber nicht als Oberhaupt der orthodoxen Christenheit anerkannt.
Dahinter steht die von Republikgründer Kemal Atatürk hinterlassene Angst vor der Unterwanderung des türkischen Staates durch religiöse Gruppierungen. Diese tief sitzende Skepsis prägte auch die Auseinandersetzungen zwischen dem Militär, das sich als Bewahrer von Atatürks Erbe sieht, und der AKP.
Für die religiösen Minderheiten hieß dies nichts Gutes. Die griechisch-orthodoxe Kirche etwa darf über Stiftungen zwar Schulen betreiben, aber keinen Priesternachwuchs ausbilden. Ihr Eigentum, vor allem Land und Immobilien, wurde – ebenso wie das der armenisch-apostolischen Kirche und jüdischer Stiftungen – beschlagnahmt.
Schützenhilfe aus Straßburg
Die EU-Kommission machte der Türkei allerdings schon vor einiger Zeit klar, dass es ohne Reformen auf diesem Gebiet keinen Weg in die Union geben würde. Unterstützt wurde die Kommission dabei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der die Türkei bereits im Jänner 2007 unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien an eine griechisch-orthodoxe Stiftung verurteilte. Auf Basis dieses richtungweisenden Urteils hätten der Türkei nach manchen Schätzungen Entschädigungs-Gesamtforderungen von bis zu 25 Millionen Euro gedroht.
Obwohl die Änderung des Stiftungsgesetzes insgesamt begrüßt wurde, kam von den betroffenen religiösen Organisationen auch Kritik. Vor allem wurde bemängelt, dass das neue Gesetz keine Entschädigung für Grundstücke und Immobilien vorsieht, die vom Staat bereits weiterverkauft wurden.
Türkei: Kirchen erhalten Land zurück « DiePresse.com
Jetzt fehlt noch die Hagia Sophia, die werdet ihr uns auch noch zurück geben müssen. Hoffen wir auf ein friedlichen Weg zurück geben.
Parlament in Ankara reformiert heftig kritisiertes Stiftungsgesetz.
Ankara/Brüssel (red.). Die Türkei hat am Mittwoch eine weitere Hürde auf ihrem Hindernis-Parcours Richtung EU-Mitgliedschaft genommen. Das Parlament in Ankara stimmte mit großer Mehrheit für ein neues Gesetz, das religiösen Minderheiten in der Türkei ihr vom Staat in den 70er-Jahren konfisziertes Eigentum zurückgibt. Die EU-Kommission reagierte wohlwollend. Erweiterungskommissar Olli Rehn bezeichnete die Entscheidung als „willkommenen Schritt nach vorne“.
Das Verhältnis der Türkei zu ihren religiösen Minderheiten ist ein angespanntes – war sie doch bis zur Machtergreifung der gemäßigt-islamistischen AKP streng laizistisch. Hauptbetroffen vom Primat des Staates über die Religion war bisher die griechisch-orthodoxe Kirche. Immerhin wurde Istanbul 1923 als Sitz des Ökumenischen Patriarchats festgelegt. Amtsinhaber Bartholomaios I. wird vom türkischen Staat aber nicht als Oberhaupt der orthodoxen Christenheit anerkannt.
Dahinter steht die von Republikgründer Kemal Atatürk hinterlassene Angst vor der Unterwanderung des türkischen Staates durch religiöse Gruppierungen. Diese tief sitzende Skepsis prägte auch die Auseinandersetzungen zwischen dem Militär, das sich als Bewahrer von Atatürks Erbe sieht, und der AKP.
Für die religiösen Minderheiten hieß dies nichts Gutes. Die griechisch-orthodoxe Kirche etwa darf über Stiftungen zwar Schulen betreiben, aber keinen Priesternachwuchs ausbilden. Ihr Eigentum, vor allem Land und Immobilien, wurde – ebenso wie das der armenisch-apostolischen Kirche und jüdischer Stiftungen – beschlagnahmt.
Schützenhilfe aus Straßburg
Die EU-Kommission machte der Türkei allerdings schon vor einiger Zeit klar, dass es ohne Reformen auf diesem Gebiet keinen Weg in die Union geben würde. Unterstützt wurde die Kommission dabei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der die Türkei bereits im Jänner 2007 unter Androhung einer Entschädigungszahlung von 890.000 Euro zur Rückgabe von zwei Immobilien an eine griechisch-orthodoxe Stiftung verurteilte. Auf Basis dieses richtungweisenden Urteils hätten der Türkei nach manchen Schätzungen Entschädigungs-Gesamtforderungen von bis zu 25 Millionen Euro gedroht.
Obwohl die Änderung des Stiftungsgesetzes insgesamt begrüßt wurde, kam von den betroffenen religiösen Organisationen auch Kritik. Vor allem wurde bemängelt, dass das neue Gesetz keine Entschädigung für Grundstücke und Immobilien vorsieht, die vom Staat bereits weiterverkauft wurden.
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Jetzt fehlt noch die Hagia Sophia, die werdet ihr uns auch noch zurück geben müssen. Hoffen wir auf ein friedlichen Weg zurück geben.