Auch niederländisches Gericht erlaubt Türken Einreise ohne Visum
Ähnlich wie mehrere deutsche Gerichte, hat sich nun auch ein niederländisches Gericht der Rechtsprechung des EuGH angeschlossen und einem Türken die Einreise ohne Visum erlaubt – Erklärungsnot der Bundesregierung wird immer größer.
Türkische Staatsbürger dürfen für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten ohne Visum in die Niederlande einreisen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Haarlem am 14. Februar 2011 entschieden. Zuvor hatte auch das
VG München einem türkischen Staatsbürger erlaubt, ohne Visum und Aufenthaltserlaubnis einreisen zu dürfen.
Kein Visum für Türken
Wie das VG München und mehrere deutsche Gerichte zuvor haben auch die niederländischen Richter ihre Entscheidung auf das im Jahre 1973 in Kraft getretene Zusatzprotokoll des Assoziationsabkommens der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Türkei (ARB) gestützt. Danach sind neue Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs ausgeschlossen. Die Visumpflicht für Türken wurde jedoch zeitlich später eingeführt, was eine „neue Beschränkung“ darstellt und daher unwirksam ist. Dies wurde auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) (C 228/06) in dem so genannten „
Soysal Urteil“ (C 228/06) so vorgegeben.
Zu dem Rechtsstreit kam es, weil der türkische Geschäftsmann C. Yilmaz vor zwei Jahren am Schiphol Flughafen von den Grenzbeamten an der Einreise gehindert wurde. Er hatte kein Visum und musste wieder in den Flieger zurück in die Türkei einsteigen. Der renommierte
Rechtsanwalt Ejder Köse übernahm den Fall und erwirkte nun seine Visafreie einreise.
http://www.migazin.de/2011/02/21/auch-niederlandisches-gericht-erlaubt-turken-einreise-ohne-visum/