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Bundesanwaltschaft klagt 19-jährigen Internetseiten-Betreiber an
Festgenommener soll mehrere Monate lang eine Internetseite mit dem Titel "Islamic Hacker Union" betrieben haben Beschuldigter rief mit Videos, Texten und Bildern zur Teilnahme am Heiligen Krieg und Selbstmordattentaten auf
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen islamistischen Internet-Propagandisten aus Schleswig-Holstein erhoben. Der 19-jährige Harry M. soll mehrere Monate lang eine Internetseite mit dem Titel "Islamic Hacker Union" betrieben haben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Auf der Seite seien Videos, Bilder und Textbeiträge zu sehen gewesen, die zur Teilnahme am sogenannten Heiligen Krieg aufriefen und Selbstmordattentate verherrlichten.
Konkret wird der Mann, bei dem es sich um einen zum Islam konvertierten Deutschen handelt, des Werbens um Mitglieder und Unterstützer für zwei ausländische terroristische Vereinigungen beschuldigt. Für das Verfahren ist das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig zuständig. Der 19-Jährige war im Juni in Neumünster von Beamten des schleswig-holsteinischen Landeskriminalamtes an seinem Wohnort festgenommen worden. Der gebürtige Pinneberger nennt sich Isa Al-Khattab. Er soll die Internetseite etwa ein halbes Jahr betrieben haben und darüber nach Angaben der Bundesanwaltschaft radikal-islamische Botschaften sowie auch Videos mit Hinrichtungen irakischer Polizisten verbreitet haben.
Die Internetseite des Beschuldigten wurde über einen ausländischen Server betrieben. Auf der Seite fanden sich unter anderem ein Foto von Harry M. mit einem Sprengstoffgürtel und eine Anleitung zum Bau von Bomben. Außerdem konnten Besucher der damals öffentlich einsehbaren Seite Botschaften von aus Deutschland stammenden islamistischen Terrorverdächtigen abrufen, die sich im Frühjahr im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet aufgehalten hatten, sowie Texte szenebekannter Dschihad-Ideologen lesen.
Harry M. ist nach seinen eigenen Äußerungen 2009 zum Islam konvertiert. Er ließ sich durch salafistische Prediger wie den deutschen Pierre Vogel inspirieren, später von den deutlich radikaleren Vorbetern des islamistischen Vereins "Die wahre Religion". Bei seiner Festnahme, zu der es nach monatelanger Überwachung gekommen war, betrachteten die Sicherheitsbehörden Harry M. als einen der mutmaßlich aktivsten Verbreiter von Dschihad-Propaganda in Deutschland.
Mindestens elf Beiträge im Internet wertet die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe laut ihrer Mitteilung vom Montag als bewussten Versuch, neue Mitglieder für die Terrorgruppen "Islamischer Staat Irak" sowie "Islamische Bewegung Usbekistans" zu gewinnen. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 19-Jährigen zwischen sechs Monaten und fünf Jahre Haft.
Der "Islamische Staat Irak" ist nach Angaben des Verfassungsschutzes eine Art Dachorganisation islamistischer Terroristen im Irak, die von der Organisation "al Kaida im Irak" dominiert wird. Laut Verfassungsschutz änderte die Gruppierung im vergangenen Jahr ihre Strategie und führte weniger, dafür aber "größere und öffentlichkeitswirksamere Anschläge durch". Unter anderem wurden im April 2010 mehrere Botschaften angegriffen, darunter auch die Deutsche Botschaft. Die Gruppierung wurde 2003 gegründet. Über die Zahl ihrer Mitglieder und Anhänger in Deutschland gibt es keine gesicherten Erkenntnisse.
Bei der "Islamischen Bewegung Usbekistans" handelt es sich demnach um eine in Zentralasien, Afghanistan und Pakistan operierende Terrorgruppe, die ebenfalls zum globalen Netzwerk islamistischer Organisationen rund um al Kaida und andere gehört. DW
DW
Islamic Hacker Union - Es geht weiter Inshallah! - YouTube
Terror-Propaganda kommt aus Neumünster - Nachrichten Print - DIE WELT - Hamburg - WELT ONLINE
Festgenommener soll mehrere Monate lang eine Internetseite mit dem Titel "Islamic Hacker Union" betrieben haben Beschuldigter rief mit Videos, Texten und Bildern zur Teilnahme am Heiligen Krieg und Selbstmordattentaten auf
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen islamistischen Internet-Propagandisten aus Schleswig-Holstein erhoben. Der 19-jährige Harry M. soll mehrere Monate lang eine Internetseite mit dem Titel "Islamic Hacker Union" betrieben haben, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Auf der Seite seien Videos, Bilder und Textbeiträge zu sehen gewesen, die zur Teilnahme am sogenannten Heiligen Krieg aufriefen und Selbstmordattentate verherrlichten.
Konkret wird der Mann, bei dem es sich um einen zum Islam konvertierten Deutschen handelt, des Werbens um Mitglieder und Unterstützer für zwei ausländische terroristische Vereinigungen beschuldigt. Für das Verfahren ist das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig zuständig. Der 19-Jährige war im Juni in Neumünster von Beamten des schleswig-holsteinischen Landeskriminalamtes an seinem Wohnort festgenommen worden. Der gebürtige Pinneberger nennt sich Isa Al-Khattab. Er soll die Internetseite etwa ein halbes Jahr betrieben haben und darüber nach Angaben der Bundesanwaltschaft radikal-islamische Botschaften sowie auch Videos mit Hinrichtungen irakischer Polizisten verbreitet haben.
Die Internetseite des Beschuldigten wurde über einen ausländischen Server betrieben. Auf der Seite fanden sich unter anderem ein Foto von Harry M. mit einem Sprengstoffgürtel und eine Anleitung zum Bau von Bomben. Außerdem konnten Besucher der damals öffentlich einsehbaren Seite Botschaften von aus Deutschland stammenden islamistischen Terrorverdächtigen abrufen, die sich im Frühjahr im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet aufgehalten hatten, sowie Texte szenebekannter Dschihad-Ideologen lesen.
Harry M. ist nach seinen eigenen Äußerungen 2009 zum Islam konvertiert. Er ließ sich durch salafistische Prediger wie den deutschen Pierre Vogel inspirieren, später von den deutlich radikaleren Vorbetern des islamistischen Vereins "Die wahre Religion". Bei seiner Festnahme, zu der es nach monatelanger Überwachung gekommen war, betrachteten die Sicherheitsbehörden Harry M. als einen der mutmaßlich aktivsten Verbreiter von Dschihad-Propaganda in Deutschland.
Mindestens elf Beiträge im Internet wertet die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe laut ihrer Mitteilung vom Montag als bewussten Versuch, neue Mitglieder für die Terrorgruppen "Islamischer Staat Irak" sowie "Islamische Bewegung Usbekistans" zu gewinnen. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 19-Jährigen zwischen sechs Monaten und fünf Jahre Haft.
Der "Islamische Staat Irak" ist nach Angaben des Verfassungsschutzes eine Art Dachorganisation islamistischer Terroristen im Irak, die von der Organisation "al Kaida im Irak" dominiert wird. Laut Verfassungsschutz änderte die Gruppierung im vergangenen Jahr ihre Strategie und führte weniger, dafür aber "größere und öffentlichkeitswirksamere Anschläge durch". Unter anderem wurden im April 2010 mehrere Botschaften angegriffen, darunter auch die Deutsche Botschaft. Die Gruppierung wurde 2003 gegründet. Über die Zahl ihrer Mitglieder und Anhänger in Deutschland gibt es keine gesicherten Erkenntnisse.
Bei der "Islamischen Bewegung Usbekistans" handelt es sich demnach um eine in Zentralasien, Afghanistan und Pakistan operierende Terrorgruppe, die ebenfalls zum globalen Netzwerk islamistischer Organisationen rund um al Kaida und andere gehört. DW
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