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UN-Gericht: Kein Schnellverfahren zu Kosovo
BELGRAD, 14. Oktober (RIA Novosti). Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wird die auf Anregung von Belgrad eingebrachte UN-Resolution zur Rechtmäßigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch das Kosovo in einem üblichen Verfahren erörtern.
Das sagte der serbische Premier Mirko Cvetkovic am Dienstag.
Er dementierte somit seine eigene Aussage vom Vortag, der zufolge die neue Resolution im Schnellverfahren erörtert werde.
„Eine zusätzliche Prüfung hat ergeben, dass sie (die Resolution) nicht im Schnellverfahren erörtert wird. Also werden wir jahrelang auf eine diesbezügliche Entscheidung warten“, so Cvetkovic.
Auf Initiative Serbiens hatte die UN-Vollversammlung am 8. Oktober eine Resolution erörtert und eingebracht, mit der das Internationale Gericht aufgerufen wird, die Rechtmäßigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo zu begutachten. Eine diesbezügliche Entscheidung soll keinen verbindlichen Charakter haben. In Belgrad wird jedoch damit gerechnet, das ein eventuell negatives Gutachten zu neuen Verhandlungen über den Status der Kosovo-Region verhelfen könnte.
RIA Novosti - Politik - International - UN-Gericht: Kein Schnellverfahren zu Kosovo-Status
BELGRAD, 14. Oktober (RIA Novosti). Der Internationale Gerichtshof in Den Haag wird die auf Anregung von Belgrad eingebrachte UN-Resolution zur Rechtmäßigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung durch das Kosovo in einem üblichen Verfahren erörtern.
Das sagte der serbische Premier Mirko Cvetkovic am Dienstag.
Er dementierte somit seine eigene Aussage vom Vortag, der zufolge die neue Resolution im Schnellverfahren erörtert werde.
„Eine zusätzliche Prüfung hat ergeben, dass sie (die Resolution) nicht im Schnellverfahren erörtert wird. Also werden wir jahrelang auf eine diesbezügliche Entscheidung warten“, so Cvetkovic.
Auf Initiative Serbiens hatte die UN-Vollversammlung am 8. Oktober eine Resolution erörtert und eingebracht, mit der das Internationale Gericht aufgerufen wird, die Rechtmäßigkeit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo zu begutachten. Eine diesbezügliche Entscheidung soll keinen verbindlichen Charakter haben. In Belgrad wird jedoch damit gerechnet, das ein eventuell negatives Gutachten zu neuen Verhandlungen über den Status der Kosovo-Region verhelfen könnte.
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