McWei
Dup dor a’az Mubster
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zu niedrig und verstossen gegen Grundrecht auf ein Existenzminimum.
Hier mal der Link zur Eilmeldung tagesschau.de:
Bundesverfassungsgericht: Leistungen für Asylbewerber zu niedrig | tagesschau.de
Es war zu erwarten und meiner Meinung nach zu Recht. Verstehe die Politiker da nicht, warum in dem Bereich nicht schon lange gehandelt wurde. Die Signale durch die Sozialgerichte und auch zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht waren recht eindeutig.
Für die Betroffenen auf jeden Fall gut und letztlich die einzig richtige Entscheidung.
Andererseits ist das Urteil für die Kommunen eine mittlere Katasstrophe, da diese die Hauptlast bei der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG tragen. Insbesondere die Ruhrgebietsstädte wird das hart treffen.
Mal sehen, was unsere Regierung sich da einfallen lassen wird, na ja oder auch nicht.
Ich persönlich fände es am sinnigsten, dieses künstlich geschaffene Gesetz mit seinen 13 Paragraphen abzuschaffen und dem Sozialgesetzbuch XII (Restsozialhilfe und Grundsicherung) als eigenständiges kapitel anzugliedern.
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Bundesverfassungsgericht: Leistungen für Asylbewerber zu niedrig | tagesschau.de
Es war zu erwarten und meiner Meinung nach zu Recht. Verstehe die Politiker da nicht, warum in dem Bereich nicht schon lange gehandelt wurde. Die Signale durch die Sozialgerichte und auch zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht waren recht eindeutig.
Für die Betroffenen auf jeden Fall gut und letztlich die einzig richtige Entscheidung.
Andererseits ist das Urteil für die Kommunen eine mittlere Katasstrophe, da diese die Hauptlast bei der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG tragen. Insbesondere die Ruhrgebietsstädte wird das hart treffen.
Mal sehen, was unsere Regierung sich da einfallen lassen wird, na ja oder auch nicht.
Ich persönlich fände es am sinnigsten, dieses künstlich geschaffene Gesetz mit seinen 13 Paragraphen abzuschaffen und dem Sozialgesetzbuch XII (Restsozialhilfe und Grundsicherung) als eigenständiges kapitel anzugliedern.