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Urteil Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz

McWei

Dup dor a’az Mubster
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind zu niedrig und verstossen gegen Grundrecht auf ein Existenzminimum.

Hier mal der Link zur Eilmeldung tagesschau.de:

Bundesverfassungsgericht: Leistungen für Asylbewerber zu niedrig | tagesschau.de

Es war zu erwarten und meiner Meinung nach zu Recht. Verstehe die Politiker da nicht, warum in dem Bereich nicht schon lange gehandelt wurde. Die Signale durch die Sozialgerichte und auch zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht waren recht eindeutig.

Für die Betroffenen auf jeden Fall gut und letztlich die einzig richtige Entscheidung.
Andererseits ist das Urteil für die Kommunen eine mittlere Katasstrophe, da diese die Hauptlast bei der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG tragen. Insbesondere die Ruhrgebietsstädte wird das hart treffen.
Mal sehen, was unsere Regierung sich da einfallen lassen wird, na ja oder auch nicht.

Ich persönlich fände es am sinnigsten, dieses künstlich geschaffene Gesetz mit seinen 13 Paragraphen abzuschaffen und dem Sozialgesetzbuch XII (Restsozialhilfe und Grundsicherung) als eigenständiges kapitel anzugliedern.
 
Wirds jetzt mehr einwanderung nach god old Germany geben?

alle die hungerden und verfolgten sind hier willkommen, socialamt ist für alle da, er bereitet für euch unterkunft und essen vor, und ich trage auch meinen teil dazu bei..

um eure fragen die 100% kommen wirden im voraus zu beantworten: möchte ich euch klar machen, das ich nicht ein asylbewerber war , und auch nicht mein vater, er kam 1970 durch eine firma in belgrad wo er gearbeitet hat als gastarbeiter hier und ist dann hier geblieben, und mich später legal hierher geholt..
 
McWei, kennst du dich zufällig in Sachen sgb xii Grundsicherung besser aus als sagen wir mal allgemein aus dem web?
 
McWei, kennst du dich zufällig in Sachen sgb xii Grundsicherung besser aus als sagen wir mal allgemein aus dem web?

Denke schon, da wir zu einem Teil im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz auch die Vorschriften des SGB XII analog anwenden müssen. Falls du eine Frage hast, kannst du mir gerne aber auch eine pn schicken, notfalls sitzen die Kollegen von der Grundsicherung nicht allzu weit entfernt von mir.
 
Wirds jetzt mehr einwanderung nach god old Germany geben?

Denke nicht, dass die Zahl der Asylsuchenden durch das Urteil bedingt jetzt sprunghaft nach oben gehen wird. Es geht hier ja nur um den Leistungsbezug und auch da sind nur die sog. Grundleistungen betroffen, die in der Regel in den ersten vier Jahren gewährt werden. Einreiseregelungen im Asylbereich (z.b. sichere Drittländer) werden davon ja nicht betroffen.

Grundsätzlich ist allerdings in diesem und im Vorjahr erstmalig seit den 90zigern wieder ein leichter Anstieg an asylsuchenden Personen gegeben.
 
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