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Urteil gegen Kriegsverbrecher wegen Völkermordes rechtskrä..

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Nikola Jorgic war Anführer einer Tschetnik-Bande - Deutsches Gericht modifizierte das Urteil



Düsseldorf - Zwölf Jahre nach dem Völkermord im ehemaligen Jugoslawien ist das Urteil gegen den serbischen Kriegsverbrecher Nikola Jorgic rechtskräftig. Jorgic war am 26. September 1997 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte dabei auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Später hatte der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben, weil ein Zeuge gegen den Angeklagten unter Eid falsch ausgesagt hatte.

Inzwischen habe das Oberlandesgericht das Urteil dahingehend abgeändert, dass der 58-jährige Serbe nicht mehr für 30, sondern noch für acht Morde verantwortlich ist, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Düsseldorf. Am Strafmaß habe dies nichts geändert.

Jorgic hat sich nach Überzeugung des Düsseldorfer Gerichts im Sommer 1992 in der bosnischen Region Doboj als Anführer einer paramilitärischen Tschetnik-Bande massiv an der Ausrottung und Vertreibung des moslemischen Bevölkerung beteiligt. Die Verteidigung hatte damals Freispruch gefordert und behauptet, Jorgic sei Opfer einer Verwechslung geworden. (APA/dpa)




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