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Völkerrecht contra Bürgerkrieg

Boschwa

Saka, Nos, Patos !
Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim

Ob man Diktatoren zum Teufel jagen soll, ist die eine Frage - selbstverständlich soll man das, so gut es geht. Man muss sich aber auch dem trostlosen Befund aussetzen: Die Intervention der Alliierten in Libyen steht auf brüchigem normativem Boden.

Prof. Reinhard Merkel, der Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg lehrt, hat einen langen Artikel geschrieben über den libyenkonflikt geschrieben.

Ein paar Passagen.

"Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim.

Die Entscheidung der Bundesregierung, der Resolution nicht zuzustimmen, war richtig. Die empörte Kritik daran ist so kurzsichtig und fahrlässig wie die Entscheidung des Sicherheitsrats und die Art der Intervention selbst.


Der demokratische Interventionismus, propagiert 2003, als sich die irakischen Massenvernichtungswaffen als Lüge erwiesen, und jetzt in der euphemistischen Maske einer Pflicht zur kriegerischen Hilfe im Freiheitskampf wieder erstanden, ist politisch, ethisch und völkerrechtlich eine Missgeburt.

Dass Gaddafi keinen Völkermord begonnen hat, ist evident.

Kollaterale Opfer unter Zivilisten ändern daran nichts.

Haben Gaddafis Truppen systematisch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder doch als bevorstehend befürchten lassen? Die Antwort lautet beide Male: nein.



Aber die militärische Rebellion in einem modernen Staat ist immer verbunden mit zahllosen Opfern unter der Zivilbevölkerung, die den Aufstand nicht wünschen. Dass es Millionen Libyer gibt und viele unter den zivilen Opfern geben würde, die den bewaffneten Kampf gegen Gaddafi missbilligt haben, wusste man vorher. Natürlich ist deren Tötung auch Gaddafis Truppen zuzurechnen. Aber den Rebellen, die den Kampf begonnen haben, ebenfalls.

Es geht um weit mehr als die pragmatisch beste Lösung eines einzelnen Konflikts: um die Garantie des Gewaltverbots und seiner vernünftigen Grenzen als Grundprinzip der Weltordnung.


Hätten die Verfasser der Resolution deren humanitäre Begrenzung ernst gemeint, dann hätten sie die drohende Nötigung, mit der Gewalt aufzuhören, deutlich an beide Seiten richten müssen. Das haben sie nicht. Es ist aber ein normatives Unding, zur Befriedung eines militärischen Konflikts die Machtmittel der einen Seite auszuschalten, um denen der anderen zur freien Wirkung zu verhelfen. Nur so freilich lässt sich der Sturz Gaddafis erreichen. Und eben darum geht es."

Alles nachzulesen hier:
Völkerrecht contra Bürgerkrieg: Die Militärintervention gegen Gaddafi ist illegitim - Hintergründe - Feuilleton - FAZ.NET
 
Auf einen Professor der Uni Hamburg werden die Führer dieser Erde nicht hören.
 
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