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Gelöschtes Mitglied 8317
Guest
Schon wieder eine Klatsche für die Bundesregierung! Nach den Urteilen zu Hartz IV, dem Lauschangriff und Online-Durchsuchungen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt das Daten-Gesetz gekippt!
Die Richter in Karlsruhe erklärten für unzulässig, dass der Staat die Telefon- und Internet-Daten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt, um im Falle einer Strafverfolgung darauf zugreifen zu können. Heißt: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar! Es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.
Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.
Auch Internet-Provider müssten ihre bislang vorhandenen Speicherbestände „unverzüglich" löschen.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“.
Die Begründung von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier:
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“
Das haben die Richter moniert:
• Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“. Daraus könnten aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.
• Ein Missbrauch der Daten sei nicht auszuschließen. Weil die Bürger von der Verwendung ihrer Daten nichts mitbekommen, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.
Das Gesetz trat 2008 in Kraft. Grund dafür war der Kampf gegen den Terror. Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten werden für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr.
Bis zur heutigen Entscheidung durften die Daten nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden.
Viele Straftaten könnten nur mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach gegenüber BILD. „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“
REAKTIONEN NACH DEM RICHTER-SPRUCH
„Es hat sich gelohnt, dass sich 35 000 Menschen gegen die Vorratsdaten-Speicherung gewehrt haben“, sagt Claudia Roth (Grüne), die ebenfalls geklagt hatte. „Das ist eine richtige Klatsche für einen Gesetzgeber, der das Recht mit Füßen getreten hat.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), äußerte Bedauern: „Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können!“
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.
RICHTIG SO!!
Die Richter in Karlsruhe erklärten für unzulässig, dass der Staat die Telefon- und Internet-Daten seiner Bürger sechs Monate lang speichern lässt, um im Falle einer Strafverfolgung darauf zugreifen zu können. Heißt: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar! Es verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.
Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger geklagt.
Auch Internet-Provider müssten ihre bislang vorhandenen Speicherbestände „unverzüglich" löschen.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen „besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“.
Die Begründung von Bundesverfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier:
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrnehmung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammensätzen einsetzen muss.“
Das haben die Richter moniert:
• Die Verbindungsdaten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“. Daraus könnten aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden.
• Ein Missbrauch der Daten sei nicht auszuschließen. Weil die Bürger von der Verwendung ihrer Daten nichts mitbekommen, sei die Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Form geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen“.
Das Gesetz trat 2008 in Kraft. Grund dafür war der Kampf gegen den Terror. Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten werden für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr.
Bis zur heutigen Entscheidung durften die Daten nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden.
Viele Straftaten könnten nur mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach gegenüber BILD. „Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.“
REAKTIONEN NACH DEM RICHTER-SPRUCH
„Es hat sich gelohnt, dass sich 35 000 Menschen gegen die Vorratsdaten-Speicherung gewehrt haben“, sagt Claudia Roth (Grüne), die ebenfalls geklagt hatte. „Das ist eine richtige Klatsche für einen Gesetzgeber, der das Recht mit Füßen getreten hat.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), äußerte Bedauern: „Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können!“
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.
RICHTIG SO!!