L
Lucky Luke
Guest
Abgeschoben in den Kosovo wurde eine Mutter mit fünf Kindern aus Marsberg. Grund: Der Ehemann und Vater hatte seine Kinder sexuell missbraucht und wurde deshalb zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises hielt es für richtig, die schwer traumatisierte Familie Rustemi nicht länger in Deutschland zu dulden. 1993 hatten sie hier vor dem Bürgerkrieg Zuflucht gesucht. Rund 30 Asylanträge wurden abgewiesen. Ein Unterstützerkreis kämpft für die Rückführung der Familie nach Deutschland. Auch Mitglieder des Petitionsausschusses des NRW-Landtages haben sich inzwischen fraktionsübergreifend für die Wiedereinreise ausgesprochen.
Der westfälische Präses Alfred Buß erklärt dazu: "Für die Entscheidung des Hochsauerlandkreises (HSK), der Familie Rustemi die Wiedereinreise zu verweigern, habe ich kein Verständnis. Ich unterstütze das Engagement von Kirchenkreis, Ortsgemeinde und Unterstützerkreis und hoffe, dass Solidarität und Mitmenschlichkeit die Oberhand über bürokratische Kaltschnäuzigkeit gewinnen. Im Vertrauen auf die rechtsstaatlichen Grundsätze unseres Landes haben Frau Rustemi und ihre Kinder den gewalttätigen Ehemann und Vater angezeigt. Sie haben - wie deutsche Frauen und Kinder auch - darauf vertraut, dass dieser Staat sie und ihre elementarsten Menschenrechte schützt. Dafür wurden sie bitter bestraft: Sie wurden ausgewiesen und dürfen bis heute nicht wieder zurück nach Deutschland. Eine Missachtung sowohl der körperlichen als auch seelischen Verletzungen der Familie. Denn wie tief mögen die Narben sein, die die Misshandlungen durch den Vater in den Kinderseelen hinterlassen haben? Ich erwarte, dass diese politische Entscheidung des HSK der Revision unterzogen wird!"
Dr. Arne Kupke, der in der westfälischen Landeskirche für Asylrecht zuständige Jurist: "Das Gesetz sieht ausdrücklich die Ausnahmeregelung in besonderen Härtefällen vor. Und wenn der Fall der Familie Rustemi kein Härtefall ist, weiß ich nicht, wann die gesetzliche Bestimmung hierüber überhaupt noch greifen soll!"
http://www.satire-zeitung.de/2070.html
-----
Da bin ich sprachlos.
Der westfälische Präses Alfred Buß erklärt dazu: "Für die Entscheidung des Hochsauerlandkreises (HSK), der Familie Rustemi die Wiedereinreise zu verweigern, habe ich kein Verständnis. Ich unterstütze das Engagement von Kirchenkreis, Ortsgemeinde und Unterstützerkreis und hoffe, dass Solidarität und Mitmenschlichkeit die Oberhand über bürokratische Kaltschnäuzigkeit gewinnen. Im Vertrauen auf die rechtsstaatlichen Grundsätze unseres Landes haben Frau Rustemi und ihre Kinder den gewalttätigen Ehemann und Vater angezeigt. Sie haben - wie deutsche Frauen und Kinder auch - darauf vertraut, dass dieser Staat sie und ihre elementarsten Menschenrechte schützt. Dafür wurden sie bitter bestraft: Sie wurden ausgewiesen und dürfen bis heute nicht wieder zurück nach Deutschland. Eine Missachtung sowohl der körperlichen als auch seelischen Verletzungen der Familie. Denn wie tief mögen die Narben sein, die die Misshandlungen durch den Vater in den Kinderseelen hinterlassen haben? Ich erwarte, dass diese politische Entscheidung des HSK der Revision unterzogen wird!"
Dr. Arne Kupke, der in der westfälischen Landeskirche für Asylrecht zuständige Jurist: "Das Gesetz sieht ausdrücklich die Ausnahmeregelung in besonderen Härtefällen vor. Und wenn der Fall der Familie Rustemi kein Härtefall ist, weiß ich nicht, wann die gesetzliche Bestimmung hierüber überhaupt noch greifen soll!"
http://www.satire-zeitung.de/2070.html
-----
Da bin ich sprachlos.