• Herzlich Willkommen im Balkanforum
    Sind Sie neu hier? Dann werden Sie Mitglied in unserer Community.
    Bitte hier registrieren

BalkanForum

Der Betreiber eines Bordells darf zur Vergnügungssteuer herangezogen werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Die Steuer kann nach dem Flächenmaßstab erhoben werden. Danach sind nicht nur einzelne Zimmer, in denen die sexuellen Kontakte tatsächlich stattfinden zu besteuern, sondern auch andere Flächen, die mit dem Vergnügen untrennbar verbunden sind (z.B. Kontakthof und Café).

Urteil > 2 S 196/10 | Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Sexuelle Vergnügungen können mit Vergnügungssteuer besteuert werden < kostenlose-urteile.de

Irgendwie logisch.
Top