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Sauerland-Bomber: Verteidigung beklagt Überwachung von Terror-Zelle - Nachrichten Politik - Sauerlandgruppe - WELT ONLINE
Verteidigung beklagt Überwachung von Terror-Zelle
(23) 28. April 2009, 14:42 Uhr
Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der Sauerland-Zelle hat die Verteidigung die Ermittlungen scharf kritisiert und die "Totalüberwachung" der Männer beklagt. Die Beweise seien rechtswidrig. Wegen wiederholter Störung des Gerichts wurde der Angeklagte Adem Yilmaz vom Prozess ausgeschlossen.
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Foto: DDP
500 Ordner Akten: Der Sauerland-Prozess ist einer der größten Terrorprozesse in Deutschland.
Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der Sauerland-Zelle hat die Verteidigung die Ermittlungen scharf kritisiert und der Verwertung zahlreicher Beweise widersprochen. Die Überwachung von Telefonaten und E-Mails der Angeklagten sei durch rechtswidrig erlangte Erkenntnisse der US-Geheimdienste ausgelöst worden, sagte Anwalt Axel Nagler vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Daher dürften die Ergebnisse in dem Prozess nicht verwertet werden. Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling lehnte die Anträge jedoch ab.
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Nagler kritisierte überdies eine „Totalüberwachung“ der Angeklagten Fritz Gelowicz, Daniel Schneider und Adem Yilmaz, was gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßen habe. Die Männer seien etwa fünf Monate lang „rund um die Uhr“ überwacht worden. Zeitweise sei alles abgehört worden, „was nicht schnell genug auf die Bäume kam“.
Bundesanwalt Volker Brinkmann argumentierte, man habe durchaus eigene Erkenntnisse als Grundlage für die Ermittlungen gehabt, etwa aus Durchsuchungen. Die Informationen der Geheimdienste seien nur ein kleiner Ausschnitt gewesen. Zudem sei keineswegs klar, dass diese auf rechtswidrige Weise erlangt worden seien. Dem Vorwurf einer „Totalüberwachung“ widersprach der Bundesanwalt. Man habe gewusst, dass die Männer „Schlimmes im Schilde führen“, und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Doch man habe die Männer nicht 24 Stunden am Tag beobachtet: „Es gab Lücken.“
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Yilmaz vom Prozess ausgeschlossen
Yilmaz wurde am Dienstag wegen wiederholter Zwischenrufe von dem Prozess ausgeschlossen. „Ich möchte zurück in meine Zelle“, forderte er bereits Minuten nach Verhandlungsbeginn lautstark. Als der Vorsitzende Richter ihm mit Ausschluss drohte, erwiderte er: „Tun Sie's doch.“ Der Ausschluss galt zunächst für einen Prozesstag, zudem erhielt Yilmaz eine weitere Woche Ordnungshaft.
Breidling verlas die Stellungnahme einer Islamwissenschaftlerin, wonach es im Islam keine Maßgabe gebe, nur vor Gott aufstehen zu dürfen, wie Yilmaz behaupte. Im Gegenteil gebiete die Höflichkeit es auch in islamischen Ländern, sich zu bestimmten Anlässen zu erheben – etwa wenn ein Lehrer eine Schulklasse betritt.
In der vergangenen Woche hatte Breidling bereits zwei Wochen Ordnungshaft wegen ungebührlichen Verhaltens gegen den 30-Jährigen verhängt, weil dieser beim Eintreten des Senats stets sitzenblieb. Auch am Dienstag ließ er sich trotz mehrfacher Ermahnung nicht zum Aufstehen bewegen.
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Der als Zeuge geladene BKA-Chefermittler in dem Fall berichtete am dritten Prozesstag über die Ermittlungen gegen die Angeklagten. Nach seinen Angaben erfuhren die Männer durch Medienberichte, dass man ihnen auf der Spur war. In einem Bericht hieß es demnach, die Ermittler hätten Hinweise auf geplante Anschläge der Islamischen Dschihad Union (IJU) in Deutschland. Gelowicz habe danach sein Auto auf einer Hebebühne nach Peilsendern abgesucht. Als Reaktion auf einen anderen Medienbericht habe er die E-Mail-Kommunikation mit einem IJU-Führungsmitglied in Pakistan eingestellt.
Die vier Männer wollten laut Anklage mit Autobomben möglichst viele US-Bürger in Deutschland töten und sollen eine deutsche Zelle der IJU gegründet haben. Dafür müssen sich die zum Islam konvertierten Deutschen Gelowicz und Schneider, der Deutsch-Türke Atilla Selek und der Türke Yilmaz seit vergangenem Mittwoch vor dem Gericht verantworten.
Keywords
Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer inländischen und in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags und Verabredung zum Mord. Der 23-jährige Schneider muss sich zudem wegen versuchten Mordes verantworten, weil er bei seiner Festnahme auf einen Polizisten geschossen haben soll.
COMMENT
:rofl: Schuldige beklagen sich wegen Überwachung :rofl:
:-k Da stimmt doch was nicht, oder? :-k
Verteidigung beklagt Überwachung von Terror-Zelle
(23) 28. April 2009, 14:42 Uhr
Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der Sauerland-Zelle hat die Verteidigung die Ermittlungen scharf kritisiert und die "Totalüberwachung" der Männer beklagt. Die Beweise seien rechtswidrig. Wegen wiederholter Störung des Gerichts wurde der Angeklagte Adem Yilmaz vom Prozess ausgeschlossen.
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Foto: DDP
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Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Terroristen der Sauerland-Zelle hat die Verteidigung die Ermittlungen scharf kritisiert und der Verwertung zahlreicher Beweise widersprochen. Die Überwachung von Telefonaten und E-Mails der Angeklagten sei durch rechtswidrig erlangte Erkenntnisse der US-Geheimdienste ausgelöst worden, sagte Anwalt Axel Nagler vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Daher dürften die Ergebnisse in dem Prozess nicht verwertet werden. Der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling lehnte die Anträge jedoch ab.
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Nagler kritisierte überdies eine „Totalüberwachung“ der Angeklagten Fritz Gelowicz, Daniel Schneider und Adem Yilmaz, was gegen den Grundsatz der Menschenwürde verstoßen habe. Die Männer seien etwa fünf Monate lang „rund um die Uhr“ überwacht worden. Zeitweise sei alles abgehört worden, „was nicht schnell genug auf die Bäume kam“.
Bundesanwalt Volker Brinkmann argumentierte, man habe durchaus eigene Erkenntnisse als Grundlage für die Ermittlungen gehabt, etwa aus Durchsuchungen. Die Informationen der Geheimdienste seien nur ein kleiner Ausschnitt gewesen. Zudem sei keineswegs klar, dass diese auf rechtswidrige Weise erlangt worden seien. Dem Vorwurf einer „Totalüberwachung“ widersprach der Bundesanwalt. Man habe gewusst, dass die Männer „Schlimmes im Schilde führen“, und die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Doch man habe die Männer nicht 24 Stunden am Tag beobachtet: „Es gab Lücken.“
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Yilmaz vom Prozess ausgeschlossen
Yilmaz wurde am Dienstag wegen wiederholter Zwischenrufe von dem Prozess ausgeschlossen. „Ich möchte zurück in meine Zelle“, forderte er bereits Minuten nach Verhandlungsbeginn lautstark. Als der Vorsitzende Richter ihm mit Ausschluss drohte, erwiderte er: „Tun Sie's doch.“ Der Ausschluss galt zunächst für einen Prozesstag, zudem erhielt Yilmaz eine weitere Woche Ordnungshaft.
Breidling verlas die Stellungnahme einer Islamwissenschaftlerin, wonach es im Islam keine Maßgabe gebe, nur vor Gott aufstehen zu dürfen, wie Yilmaz behaupte. Im Gegenteil gebiete die Höflichkeit es auch in islamischen Ländern, sich zu bestimmten Anlässen zu erheben – etwa wenn ein Lehrer eine Schulklasse betritt.
In der vergangenen Woche hatte Breidling bereits zwei Wochen Ordnungshaft wegen ungebührlichen Verhaltens gegen den 30-Jährigen verhängt, weil dieser beim Eintreten des Senats stets sitzenblieb. Auch am Dienstag ließ er sich trotz mehrfacher Ermahnung nicht zum Aufstehen bewegen.
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Die vier Männer wollten laut Anklage mit Autobomben möglichst viele US-Bürger in Deutschland töten und sollen eine deutsche Zelle der IJU gegründet haben. Dafür müssen sich die zum Islam konvertierten Deutschen Gelowicz und Schneider, der Deutsch-Türke Atilla Selek und der Türke Yilmaz seit vergangenem Mittwoch vor dem Gericht verantworten.
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Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer inländischen und in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags und Verabredung zum Mord. Der 23-jährige Schneider muss sich zudem wegen versuchten Mordes verantworten, weil er bei seiner Festnahme auf einen Polizisten geschossen haben soll.
COMMENT
:rofl: Schuldige beklagen sich wegen Überwachung :rofl:
:-k Da stimmt doch was nicht, oder? :-k