El diablo
Gesperrt
Verwirrspiel um Messerstecher-Attackevon Attila Szenogrady - Einem 22-jähriger Schweizer wird vorgeworfen, im September 2011 vier Männer vor dem Zürcher Globus brutal niedergestochen zu haben. Doch vor Gericht behauptete plötzlich ein junger Türke, die Tat begannen zu haben.
Am Dienstag wähnte man sich am Bezirksgericht Zürich in einem Mafia-Film. So trat ein 17-jähriger Jugendlicher in den Zeugenstand und behauptete, dass er in der Nacht auf den 4. September 2011 vor dem Zürcher Kaufhaus Globus an der Löwenstrasse gleich vier Teilnehmer eines Polterabends mit einem Messer brutal niedergestochen hatte. Darunter auch den Bräutigam, der nach einem Stich in den Rücken einen lebensgefährlichen Kollaps des rechten Lungenflügels erlitten hatte. Der junge Türke führte aus, dass er und seine Kollegen zufällig an die feiernde Gruppe geraten seien. Er habe sich mit dem Messer bloss gegen die Angreifer gewehrt. Allerdings gestand er auch ein, dass zuerst einer seiner Kollegen eine Bierflasche gegen den Kopf eines der Geschädigten geworfen hatte.
Wer war es?
Auf der Anklagebank sass allerdings nicht der vermeintlich geständige Anatolier, sondern sein um fünf Jahre ältere Schweizer Kollege. Laut Staatsanwaltschaft Markus Oertle war es der in schwierigen Verhältnissenn aufgewachsene Handelsschüler, der alle vier Opfer mit einem Messer zum Teil sehr schwer verletzt hatte. Die Anklage stützte sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen ab. So auf die Darstellungen der am Tatort anwesenden Ex-Freundin des Türken. Sie hatte in der Untersuchung wiederholt ausgeführt, dass ihres Wissens der beschuldigte, jedoch nicht geständige Schweizer nordafrikanischer Abstammung zugestochen hatte.
Wer war es nun wirklich? Der junge Türke oder der volljährige Schweizer? So lautete die zentrale Frage nach der Prozesseröffnung.
Verwirrspiel wegen Strafhöhe?
Für das Gericht lag die Vermutung nahe, dass der zur Tatzeit erst 15-jährige Türke die gesamte Schuld wahrheitswidrig auf sich genommen hatte. So hätte er als Teenager wegen des Jugendstrafrechts mit einer erheblich milderen Straf als sein älterer und mehrfach vorbestrafter Freund zu rechnen. Der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann warnte jedoch den jungen Mann davor, die ganze Verantwortung entgegen den Tatsachen zu übernehmen. «Die zur Wahrheit gewordene Falschbehauptung kann sie noch ein Leben begleiten», ermahnte er ihn. Die Gefährlichkeit der Tat könnte massive Folgen für ihn nach sich ziehen, erklärte Heimann. Der Jugendliche krebste jedoch nicht zurück und der immer noch inhaftierte Beschuldigte zeigte sich zufrieden mit der Entlastung.
Acht Jahre oder 20 Monate gefordert
Staatsanwalt Oertle forderte für den Hauptbeschuldigten wegen schwerer Körperverletzung, Angriffs mehrfachen Raubes und weiteren Nebendelikten eine hohe Freiheitsstrafe von acht Jahren. Eine mögliche Arbeitserziehung kam für den Ankläger nicht mehr in Frage. So hatte der Beschuldigte erklärt, dass für ihn eine Massnahme für Jugendliche nicht in Frage komme. Er wolle eine allfällige Strafe lieber absitzen, erklärte er. Dabei hatte er mehrere in Zürich verübte Raubüberfälle zugegeben. Nicht aber die Messerstiche am Polterabend.
Die Verteidigung verlangte dagegen Freisprüche von den Messerattacken und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ein. Im schlimmsten Fall eines Schuldspruchs sei eine Sanktion von höchstens 55 Monaten angebracht, plädierte er.
Das Gericht hatte sich nach den Vorträgen zur geheimen Beratung zurückgezogen. Die Urteilsverkündung wird am Mittwoch um 14 Uhr erwartet.
20min.ch
Am Dienstag wähnte man sich am Bezirksgericht Zürich in einem Mafia-Film. So trat ein 17-jähriger Jugendlicher in den Zeugenstand und behauptete, dass er in der Nacht auf den 4. September 2011 vor dem Zürcher Kaufhaus Globus an der Löwenstrasse gleich vier Teilnehmer eines Polterabends mit einem Messer brutal niedergestochen hatte. Darunter auch den Bräutigam, der nach einem Stich in den Rücken einen lebensgefährlichen Kollaps des rechten Lungenflügels erlitten hatte. Der junge Türke führte aus, dass er und seine Kollegen zufällig an die feiernde Gruppe geraten seien. Er habe sich mit dem Messer bloss gegen die Angreifer gewehrt. Allerdings gestand er auch ein, dass zuerst einer seiner Kollegen eine Bierflasche gegen den Kopf eines der Geschädigten geworfen hatte.
Wer war es?
Auf der Anklagebank sass allerdings nicht der vermeintlich geständige Anatolier, sondern sein um fünf Jahre ältere Schweizer Kollege. Laut Staatsanwaltschaft Markus Oertle war es der in schwierigen Verhältnissenn aufgewachsene Handelsschüler, der alle vier Opfer mit einem Messer zum Teil sehr schwer verletzt hatte. Die Anklage stützte sich dabei auf mehrere Zeugenaussagen ab. So auf die Darstellungen der am Tatort anwesenden Ex-Freundin des Türken. Sie hatte in der Untersuchung wiederholt ausgeführt, dass ihres Wissens der beschuldigte, jedoch nicht geständige Schweizer nordafrikanischer Abstammung zugestochen hatte.
Wer war es nun wirklich? Der junge Türke oder der volljährige Schweizer? So lautete die zentrale Frage nach der Prozesseröffnung.
Verwirrspiel wegen Strafhöhe?
Für das Gericht lag die Vermutung nahe, dass der zur Tatzeit erst 15-jährige Türke die gesamte Schuld wahrheitswidrig auf sich genommen hatte. So hätte er als Teenager wegen des Jugendstrafrechts mit einer erheblich milderen Straf als sein älterer und mehrfach vorbestrafter Freund zu rechnen. Der Gerichtsvorsitzende Roland Heimann warnte jedoch den jungen Mann davor, die ganze Verantwortung entgegen den Tatsachen zu übernehmen. «Die zur Wahrheit gewordene Falschbehauptung kann sie noch ein Leben begleiten», ermahnte er ihn. Die Gefährlichkeit der Tat könnte massive Folgen für ihn nach sich ziehen, erklärte Heimann. Der Jugendliche krebste jedoch nicht zurück und der immer noch inhaftierte Beschuldigte zeigte sich zufrieden mit der Entlastung.
Acht Jahre oder 20 Monate gefordert
Staatsanwalt Oertle forderte für den Hauptbeschuldigten wegen schwerer Körperverletzung, Angriffs mehrfachen Raubes und weiteren Nebendelikten eine hohe Freiheitsstrafe von acht Jahren. Eine mögliche Arbeitserziehung kam für den Ankläger nicht mehr in Frage. So hatte der Beschuldigte erklärt, dass für ihn eine Massnahme für Jugendliche nicht in Frage komme. Er wolle eine allfällige Strafe lieber absitzen, erklärte er. Dabei hatte er mehrere in Zürich verübte Raubüberfälle zugegeben. Nicht aber die Messerstiche am Polterabend.
Die Verteidigung verlangte dagegen Freisprüche von den Messerattacken und setzte sich für eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten ein. Im schlimmsten Fall eines Schuldspruchs sei eine Sanktion von höchstens 55 Monaten angebracht, plädierte er.
Das Gericht hatte sich nach den Vorträgen zur geheimen Beratung zurückgezogen. Die Urteilsverkündung wird am Mittwoch um 14 Uhr erwartet.
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