Seit Jahren wächst der Onlinehandel rasant. Allein im vergangenen Jahr wurden Waren im Wert von über zehn Mrd. Euro im Internet bestellt – und das nur bei den großen Versand-Shops. Doch dank Ebay&Co. können auch immer mehr Privatpersonen ihr Glück als Verkäufer versuchen. Meistens fangen sie mit ein paar alten Briefmarken, Lampen oder Möbelstücken an, die den Dachboden oder Keller verstopfen, später kommen häufig ein paar Elektronikartikel hinzu. Diese können leicht über Handelsplattformen im Internet verkauft werden und werfen so noch einige Euro für die Haushaltskasse ab. „Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es auch noch keine Probleme“, sagt Gunnar Sames, Steuerberater bei Ecovis in Freilassing. Wer jedoch auf den Geschmack kommt und den Handel weiter vorantreibt, überschreitet schnell gefährliche Grenzen. Denn spätestens wenn Gegenstände regelmäßig kurz nach der Anschaffung wieder verkauft werden, agiert der Händler wie ein Unternehmer. Er muss daher nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern auch Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. „Wer hier schludert, muss später nicht nur mit teilweise saftigen Nachzahlungen, sondern mitunter sogar mit Strafen rechnen“, sagt Sames. Schließlich muss jeder, der einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, nachgeht, diese auch melden – sonst erfüllt er den Tatbestand der Steuerhinterziehung.