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WICHTIG! Flugänderung bei Langstreckenflüge!

Kennt sich etwa keiner aus? Seid doch sonst immer die Allwissenden...

Klar kennt sich jemand aus. Nur Dein "Problem" interessiert niemand.

TAP ist "Member of Star-Alliance". Da werden untereinander schon mal Flüge geswitcht. Wenn es einem nicht passt, kann man ja stornieren. Kostenlos stornieren kannst Du aber nur wenn sich die Gesamtreisezeit um mind. 5 Stunden verlängert.

Inoffiziell (wird man NIE zugeben!) gibt es folgende Praxis: Stellt der Yield-Manager (das ist die Person, welche die automatisierte "Preissteuersoftware" beobachtet) auf bestimmten Relationen und zu bestimmten Terminen eine extreme Nachfrage fest, dann greift er ein. Dieses Eingreifen kann so aussehen, dass er die Flüge, die noch zum billigeren Startpreis gebucht wurden, storniert und zum jetzt sehr hohen Preis wieder frei gibt.

In Deinem Fall sieht es für mich genau danach aus. Du wirst mit einer Entschädigung von 70 € abgespeist, TAP (bzw. Star-A.) verkauf den Platz jetzt um 2.800 € (habe gerade nach gesehen). Böse Sache, aber leider üblich. Nicht zuletzt eine Folge der "Geiz-ist-Geil-Mentalität". Bei unseren Bauern sagte man schon immer: "Schneiden musst, wenn Schnitt ist!"
 
Kennt sich etwa keiner aus? Seid doch sonst immer die Allwissenden...
Google ist dein Freund...


Flugausfall – Ihre Rechte als Passagier

Flugstreichungen gehören mitunter zu den größten Ärgernissen, die Passagieren widerfahren können. Dies vor allem, wenn Sie nur sehr kurzfristig über eine Stornierung informiert wurden. Aber welche Rechte haben Reisende, wenn Sie von einer Annullierung betroffen sind?

Grundsätzlich sind Fluggesellschaften in der Pflicht, die Passagiere schnellstmöglich und umfassend über einen Flugausfall zu informieren. Die Airline muss sich zudem darum bemühen, schnellstmöglich einen zumutbaren Ersatzflug für die von der Annullierung betroffenen Passagiere zu finden.

Entschädigungsleistungen und Versorgungsleistungen?

Es gibt zwei Sorten von Leistungen, die Passagiere von ihren Fluggesellschaften erwarten können, wenn sie von einem Flugausfall betroffen sind. Zum einen handelt es sich um sogenannte Versorgungsleistungen. Für diese spielt keine Rolle, aus welchen Gründen die Airline den Flug gestrichen hat. Zum anderen gibt es die Entschädigungsleistungen, das heißt den an die Passagiere zu entrichtenden Schadensersatz. Diesen muss die Fluggesellschaft nur zahlen, wenn sie für die Flugstreichung verantwortlich ist.

Passagierrechte in Form von Versorgungsleistungen

Für den Anspruch von Passagieren auf Versorgungs- oder auch Betreuungsleistungen ist also nicht relevant, was zu der Annullierung führt. Das können sowohl technische Defekte, ebenso aber auch wetterbedingte Probleme oder Streiks sein. Fluggäste haben dann Anspruch auf eine Betreuung durch die Airline unter anderem in Form von kostenlosen Getränken und Verköstigung und Zugang zu Kommunikationsmitteln.

Anspruch auf Schadensersatz bei Flugausfall

Wurden die Fluggäste nicht mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Flugdatum über den Flugausfall informiert und erfahren sie ggfs. erst am Flughafen, dass ihr Flug gecancelt wurde und liegt die Flugstreichung und die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten im Verantwortungsbereich der Airline, haben Passagiere zusätzlich zu den Betreuungsleistungen Anspruch auf Schadensersatz. Je nach Flugstrecke staffelt sich dieser von 250 bis 600 Euro, allerdings erst ab einer verspäteten Ankunftszeit von drei Stunden am Endziel. Diese Ausgleichszahlung ist unabhängig vom gezahlten Ticketpreis, es sei denn Fluggäste sind komplett kostenlos gereist (z.B. Kleinkinder).
Für wetter- oder streikbedingte Abweichungen vom Flugplan sind Fluggesellschaften in der Regel nicht verantwortlich zu machen. Somit sind sie auch zu keiner Schadensersatzzahlung an die Passagiere verpflichtet.

Flugausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline

Wetterbedingte Flugausfälle zählen nach der Rechtsprechung also in der Regel zu den Fällen höherer Gewalt und führen nicht zu Ansprüchen auf Entschädigung. Im Gedächtnis ist vielen noch der aufsehenerregende Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull auf Island, der tagelang zur Annullierung unzähliger Flüge in Europa führte. Auch wenn die daher gestrichenen Flüge überraschend für die Flugreisenden kamen, begründet dies kein Recht auf Entschädigung – schließlich hätten auch die Airlines den Vulkanausbruch nicht verhindern können bzw. es ist ihnen nicht anzulasten, dass sie bei bestehenden Risiken durch die Aschewolke nicht flogen.
Das Thema Wetter führt bei der Flugausfall-Entschädigung immer wieder zu Streitigkeiten. Kann der Fluggesellschaft nämlich eine Mitschuld am Flugausfall nachgewiesen werden, zum Beispiel weil das Flugzeug nicht schnell genug enteist wurde, stehen den Passagieren theoretisch weitere finanzielle Entschädigungen zu. Um dies nachzuweisen, sind Passagiere meist auf professionelle Hilfe wie durch flightright angewiesen.

Zur höheren Gewalt, oder auch außergewöhnliche Umstände genannt, zählt auch, wenn der Flieger am Boden bleibt, weil Personal – sei es von Sicherheitsdiensten, Abfertigungsgesellschaften oder den Fluggesellschaften selbst – streikt. Auch in diesem Fall haftet die Airline nicht. Die betroffenen Passagiere erhalten keine Entschädigung.

Die Flugausfall Entschädigung für Reisende

Das Recht auf Entschädigung ist zum einen von der Dauer der Verzögerung abhängig, zum anderen auch von der Entfernung des Flugziels. In der folgenden Tabelle wird deutlich, wann Passagieren welche Rechte auf Entschädigung zustehen:

Ist Ihr Flugziel weniger als 1.500 km entfernt, haben Sie bereits nach zwei Stunden Wartezeit einen Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie die kostenlose Kontaktaufnahme zu Angehörigen via Telefon, E-Mail oder Fax.
Bei Entfernungen von bis zu 3.500 km gibt es diese Ansprüche ab einer Verzögerung von mehr als drei Stunden und bei Entfernungen darüber nach vier Stunden.
Verzögert sich der Flug um mehr als fünf Stunden, können die Reisenden auf Wunsch auch vom Flug zurücktreten. Sie erhalten im Gegenzug den vollen Flugpreis zurück.
Erfolgt der Flug oder der Weiterflug erst am darauf folgenden Tag, muss die Fluggesellschaft die Kosten für eine Hotelübernachtung übernehmen und den Passagieren ein kostenloses Telefonat zur Informierung der Angehörigen ermöglichen.
Welche Pflichten haben Passagiere, wenn der Flug gestrichen wurde?

Selbst wenn Fluggäste bereits vor der Fahrt zum Flughafen erfahren, dass ihr Abflug sich verzögert, sollten sie pünktlich am Flughafen und am Check-In eintreffen. Kann die Airline nämlich kurzfristig einen Ersatzflug anbieten, verfällt der Anspruch auf den Flug, wenn Sie sich nicht pünktlich am Abfluggate einfinden. Auch bei längeren Wartezeiten sollten Reisende sich nicht vom Gate entfernen, um etwa kurzfristige Änderungen in der Flugabfertigung nicht zu verpassen.
 
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