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Wie ist das eigentlich?

Orasje

TOR_CIDA
Also, ich plane jetzt per Anfang nächstes Jahr nach Bosnien zurückzugehen für einige Jahre, vielleicht für immer. Ich lebe zurzeit in der Schweiz. Besitze den Ausländerausweis C (5 Jahre gültig) und den kroatischen Pass (biometrisch). Ich habe hier vor Jahren eine eidgenössisch diplomierte Ausbildung abgeschlossen. Da meine Eltern in den Ruhestand (Pension) gehen und ich am Hausbau u.ä behilflich sein werde, begleite ich sie. Jetzt ist es doch nun so das ich keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitze, meine Aufenthaltsbewilligung ist bis April 2014 gültig. Da ich aber aus wirtschaftlichen Gründen, mal zurück in die Schweiz will um zu arbeiten, Geld verdienen (in Bosnien verdient man wie bekannt etwa 10-20 mal so wenig). Wie ist das geregelt, wenn ich jetzt das Land verlasse? Kann ich dann sagen wir 2015/2016 in die Schweiz zurückkehren? Oder bin ich dann definitiv raus und muss irgendwie alle Papiere neu beantragen. Ich will einerseits meine Aufenthalt hier weiter belassen können, wenn nötig. Andererseits wenn ich mich nicht aus der Schweiz abmelde muss ich denn Krankenkassebeitrag zahlen und das sind doch rund 200 Franken im Monat. So viel verdient man vielleicht grad mal in Bosnien. (Macht keinen Sinn). Was wäre da die beste Lösung?

Danke bereits im voraus. :)
 
Ich glaube wenn du dein Ausweis(C) abgibst, und dann wieder zurück kehren möchtest dann bekommst du den B-Ausweis, bin mir aber nicht sicher.
 
Hm, woher hast du diese Information? Lebst du auch in der Schweiz?

Desweiteren ist auch die Frage, da mein Land ja nächstes Jahr in die EU kommt, wie es dann geregelt ist.

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  • Der hellgraue Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) wird an Ausländer aus dem EU/EFTA-Raum mit und ohne Arbeitsvertrag für fünf Jahre erteilt und jeweils um fünf Jahre verlängert. Drittstaatsangehörigen wird der Ausweis für ein Jahr erteilt und jeweils um ein Jahr verlängert, nach dem fünften Aufenthaltsjahr erfolgt die Verlängerung üblicherweise für zwei Jahre oder bis zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Straftaten oder Fürsorgeabhängigkeit führen zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung.
  • Der hellgrüne Ausweis C (Niederlassungsbewilligung) ermöglicht Ausländern aus dem EU/EFTA-Raum sowie anerkannten Flüchtlingen, welche mindestens fünf Jahre, resp. Drittstaatsangehörigen, welche mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben, den uneingeschränkten Aufenthalt.


  • Der bisherige Ausländerausweis wurde im Rahmen des Schengener Abkommens ab dem 12. Dezember 2008 für Drittstaatenangehörige durch einen Ausweis im Kreditkartenformat abgelöst. Dies wurde nötig, weil sich mit dem Beitritt zu Schengen die Ausweise für Ausländer aus EU/EFTA-Staaten von denen der Drittstaatenangehörigen unterscheiden müssen. Ausländer aus EU/EFTA-Staaten sowie Personen aus dem Asylbereich erhalten weiterhin den bisherigen Ausländerausweis aus Papier. Drittstaatenangehörigen, die Mitglieder einer Familie von Schengen-Staatsangehörigen sind, wird der neue Ausländerausweis ebenfalls nicht ausgestellt. Seit dem 24. Januar 2011 werden – ebenfalls im Rahmen des Schengener Abkommens – biometrische Informationen im neuen Ausländerausweis (Kreditkartenformat) gespeichert. Der Ausländerausweis (Kreditkartenformat) ist hierfür mit einem RFID Chip ausgestattet. Die Fingerabdrücke werden mit EAC geschützt, die restlichen Daten mit BAC.

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Hm, also ich habe den Ausländerausweis C in Kreditkartenformat.
 
Ja ich lebe auch in der Schweiz, also wie gesagt ich bin mir da nicht sicher, aber ich habe einige male gehört, dass es so sein soll wie ich es beschrieben habe.
 
Wenn du auswanderst, dann war es das mit der Niederlassungsbewilligung C.
Wenn wieder zurück möchtest, dann würdest du normalerweise keine Arbeitsbewilligung kriegen, ausser:

du heiratest mit jemanden der C oder Schweizer Pass hat
du wartest bis Kroatien bei Schengen dabei ist und die Schweiz Kroaten wie Deutsche und so behandelt

Grundsätzlich würd ich dir aber trotzdem empfehlen die Krankenkassenbeiträge weiterhin in der Schweiz zu bezahlen. Hat schon manch einem die Gesundheit erhalten, gar das Leben gerettet.

Aber wenn du nicht mal solche Sachen kennst, dann hast du dir über deine, wenn auch nur temporäre, Rückkehr nicht seriös Gedanken gemacht.
 
Ok, ich gehe dem mal hinterher. Aber es wäre ja auch für die Schweiz von Interesse wenn jemand der schon 21 Jahre in der Schweiz lebte zurückkehren würde, als irgendwelche frischen Ausländer aufzunehmen. Muss mich da mal besser erkundigen.
 
1. Bis die Personenfreizügigkeit auch auf Kroatien ausgeweitet wird (sofern HR überhaupt in die EU kommt), war's das mit der Schweiz für dich. Eine Rückkehr ist fast unmöglich.
2. Sowas fragst du in diesem Forum?
 
Ich bin seit über 21 Jahren in der Schweiz. Nicht hier geboren. Habe schon seit etwa 15 Jahren die C Bewilligung, sogar hier ne Ausbildung gemacht.

Wieso würde ich dann alles verlieren wenn ich mal 1-2 Jahre oder so weg wäre? Kroatien ist ja noch nicht im Schengen, kommt aber bald in die EU. Demfall haben die Deutschen mehr Recht als wir wenn sie das Land verlassen und zurückkehren?

Das mit der Krankenkasse hört sich einfach an, aber dann musst du in Bosnien schon einen guten Job haben um die zahlen zu können.

Nein, ich habe mir nie seriös Gedanken darüber gemacht. Weil die Entscheidung nach Bosnien zurückzugehen kurzfristig war.
 
Und bei der bosnischen Kroaten Pass-Nummer könnte noch eine böse Überraschung kommen. Das Spiel, das Rumänien mit den Moldawen macht, stößt ja einigen Ländern übel auf. Ist ja eine ähnliche Thematik.

In DE ist es meines Wissens auch so, 1 Jahr ausgereist, verfällt die Aufenthaltsgenehmigung.
 
Ich bin seit über 21 Jahren in der Schweiz. Nicht hier geboren. Habe schon seit etwa 15 Jahren die C Bewilligung, sogar hier ne Ausbildung gemacht.

Wieso würde ich dann alles verlieren wenn ich mal 1-2 Jahre oder so weg wäre? Kroatien ist ja noch nicht im Schengen, kommt aber bald in die EU. Demfall haben die Deutschen mehr Recht als wir wenn sie das Land verlassen und zurückkehren?

Das mit der Krankenkasse hört sich einfach an, aber dann musst du in Bosnien schon einen guten Job haben um die zahlen zu können.

Nein, ich habe mir nie seriös Gedanken darüber gemacht. Weil die Entscheidung nach Bosnien zurückzugehen kurzfristig war.

Das interessiert niemanden, wie lange du in der Schweiz warst, und mit Schengen hat das überhaupt nichtst zu tun. Das Schengener Abkommen regelt lediglich den freien Personenvekehr. Deshalb kannst du dich nicht in der Schweiz niederlassen.
 
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