Orasje
TOR_CIDA
Also, ich plane jetzt per Anfang nächstes Jahr nach Bosnien zurückzugehen für einige Jahre, vielleicht für immer. Ich lebe zurzeit in der Schweiz. Besitze den Ausländerausweis C (5 Jahre gültig) und den kroatischen Pass (biometrisch). Ich habe hier vor Jahren eine eidgenössisch diplomierte Ausbildung abgeschlossen. Da meine Eltern in den Ruhestand (Pension) gehen und ich am Hausbau u.ä behilflich sein werde, begleite ich sie. Jetzt ist es doch nun so das ich keine Schweizer Staatsbürgerschaft besitze, meine Aufenthaltsbewilligung ist bis April 2014 gültig. Da ich aber aus wirtschaftlichen Gründen, mal zurück in die Schweiz will um zu arbeiten, Geld verdienen (in Bosnien verdient man wie bekannt etwa 10-20 mal so wenig). Wie ist das geregelt, wenn ich jetzt das Land verlasse? Kann ich dann sagen wir 2015/2016 in die Schweiz zurückkehren? Oder bin ich dann definitiv raus und muss irgendwie alle Papiere neu beantragen. Ich will einerseits meine Aufenthalt hier weiter belassen können, wenn nötig. Andererseits wenn ich mich nicht aus der Schweiz abmelde muss ich denn Krankenkassebeitrag zahlen und das sind doch rund 200 Franken im Monat. So viel verdient man vielleicht grad mal in Bosnien. (Macht keinen Sinn). Was wäre da die beste Lösung?
Danke bereits im voraus.
Danke bereits im voraus.