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Zürich: Fall Eldar S. neu aufgerollt
Am Zürcher Obergericht hat am Montag der Berufungsprozess gegen zwei Stadtpolizisten und den Bosnier Eldar S. begonnen. Das Bezirksgericht Zürich hatte im letzten Februar alle drei vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Beide Parteien hatten gegen die Freisprüche der anderen Partei Berufung eingelegt. Das Urteil wird bereits am Dienstag eröffnet. Ursprünglich war es auf Mittwoch vorgesehen gewesen.
Wie bereits beim ersten Prozess erschien der 24-jährige Eldar S. auch bei der Neuauflage am Montag aus psychischen Gründen nicht vor Gericht. Dagegen wurden am Montagmorgen die beiden 34- und 35- jährigen Drogenfahnder erneut ausführlich zur verhängnisvollen Verhaftungsaktion bei der Zürcher Liebfrauenkirche oberhalb des Central befragt. Sie beteuerten erneut ihre Unschuld.
Sie hätten bei der Festnahme verhältnismässig gehandelt. Insbesondere hätten sie sich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben. Zudem hätten sie Eldar S., der sich stark gewehrt habe, nicht mehr geschlagen, nachdem er in Handschellen gelegt gewesen sei. Diesen Vorwurf hatte die Anklage erhoben und auch eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs gefordert.
Seitens der Polizisten wurde Eldar S. Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte vorgeworfen. So etwas hätten sie noch nie erlebt, sagte die beiden Fahnder, die bei der Aktion selbst verletzt worden waren. Ihre Verteidiger verlangten Schmerzensgelder von 5000 beziehungsweise 3000 Franken.
«Blanke Lügen»
Das Bezirksgericht hatte jedoch die Schläge nur als «Tätlichkeiten» eingestuft, die verjährt seien. Der Verteidiger von Eldar S. warf dagegen am Montag den Polizisten «blanke Lügen» vor. Die Stadtpolizisten hätten gegen seinen Mandanten in völlig unverhältnismässiger Weise Gewalt angewendet.
Das wahre Opfer, Eldar S., sei von der Gegenseite zum Täter abgestempelt worden. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten ein Schmerzensgeld von 5000 Franken. Er verlangte Rückweisung des Falles an die Untersuchungsbehörden. Mehrere Zeugen seien erneut einzuvernehmen und ein neues ärztliches Gutachten über die Verletzungen von Eldar S. zu erstellen.
Eldar S. war am 21. April 2002 von den beiden Drogenfahndern in zivil irrtümlich als Drogendealer eingestuft, auf der Strasse verfolgt und mit Gewalt festgenommen worden. Eldar S. der an einen Überfall glaubte, setzte sich massiv zur Wehr. Die Aktion endete mit massiven Verletzungen bei Eldar S. und leichteren Verletzungen bei den beiden Polizisten.
Quelle: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/18627813
Einer der sich tapfer gegen die Polizei gewaehrt hatte damals vor 4 1/2 Jahren als ihn Polizisten grundlos angegriffen hatten ihn als "Drogendealer" eingestuft hatten, wobei er unschuldig war
FREE ELDAR!!
Am Zürcher Obergericht hat am Montag der Berufungsprozess gegen zwei Stadtpolizisten und den Bosnier Eldar S. begonnen. Das Bezirksgericht Zürich hatte im letzten Februar alle drei vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.
Beide Parteien hatten gegen die Freisprüche der anderen Partei Berufung eingelegt. Das Urteil wird bereits am Dienstag eröffnet. Ursprünglich war es auf Mittwoch vorgesehen gewesen.
Wie bereits beim ersten Prozess erschien der 24-jährige Eldar S. auch bei der Neuauflage am Montag aus psychischen Gründen nicht vor Gericht. Dagegen wurden am Montagmorgen die beiden 34- und 35- jährigen Drogenfahnder erneut ausführlich zur verhängnisvollen Verhaftungsaktion bei der Zürcher Liebfrauenkirche oberhalb des Central befragt. Sie beteuerten erneut ihre Unschuld.
Sie hätten bei der Festnahme verhältnismässig gehandelt. Insbesondere hätten sie sich als Polizeibeamte zu erkennen gegeben. Zudem hätten sie Eldar S., der sich stark gewehrt habe, nicht mehr geschlagen, nachdem er in Handschellen gelegt gewesen sei. Diesen Vorwurf hatte die Anklage erhoben und auch eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs gefordert.
Seitens der Polizisten wurde Eldar S. Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte vorgeworfen. So etwas hätten sie noch nie erlebt, sagte die beiden Fahnder, die bei der Aktion selbst verletzt worden waren. Ihre Verteidiger verlangten Schmerzensgelder von 5000 beziehungsweise 3000 Franken.
«Blanke Lügen»
Das Bezirksgericht hatte jedoch die Schläge nur als «Tätlichkeiten» eingestuft, die verjährt seien. Der Verteidiger von Eldar S. warf dagegen am Montag den Polizisten «blanke Lügen» vor. Die Stadtpolizisten hätten gegen seinen Mandanten in völlig unverhältnismässiger Weise Gewalt angewendet.
Das wahre Opfer, Eldar S., sei von der Gegenseite zum Täter abgestempelt worden. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten ein Schmerzensgeld von 5000 Franken. Er verlangte Rückweisung des Falles an die Untersuchungsbehörden. Mehrere Zeugen seien erneut einzuvernehmen und ein neues ärztliches Gutachten über die Verletzungen von Eldar S. zu erstellen.
Eldar S. war am 21. April 2002 von den beiden Drogenfahndern in zivil irrtümlich als Drogendealer eingestuft, auf der Strasse verfolgt und mit Gewalt festgenommen worden. Eldar S. der an einen Überfall glaubte, setzte sich massiv zur Wehr. Die Aktion endete mit massiven Verletzungen bei Eldar S. und leichteren Verletzungen bei den beiden Polizisten.
Quelle: http://www.20min.ch/tools/suchen/story/18627813
Einer der sich tapfer gegen die Polizei gewaehrt hatte damals vor 4 1/2 Jahren als ihn Polizisten grundlos angegriffen hatten ihn als "Drogendealer" eingestuft hatten, wobei er unschuldig war
FREE ELDAR!!