Ein Tier, mit dem man Geschlechtsverkehr hatte, sollte geschlachtet und verbrannt werden, wenn es von der Sorte ist, welche man für gewöhnlich isst, so wie das Schaf, die Kuh oder das Kamel. Darüber hinaus muss jener, welcher Verkehr mit dem Tier hatte, den Wert des Tieres ersetzen, wenn er nicht selbst der Besitzer ist. Wenn das Tier von der Sorte war, die man zum Transportieren von Lasten oder zum Reiten benutzt und deren Fleisch man nicht begehrt, so wie der Esel, das Maultier oder das Pferd, dann soll es von dem Ort, an dem mit ihm verkehrt wurde, in eine andere Region gebracht werden und dort verkauft werden. Den Erlös erhält jener, der mit dem Tier Geschlechtsverkehr hatte, oder er muss den Wert ersetzen, wenn er nicht der Besitzer war”